Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2014-06-03
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-03
Wortprotokoll
Vor nicht allzu langer Zeit hat unser Rat die IV-Revision 6b zerzaust und bis zur Unkenntlichkeit reduziert. In Zahlen ausgedrückt: In der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates war einmal von jährlichen Einsparungen bei der IV in der Höhe von 700 Millionen Franken die Rede. In der Botschaft, die den Räten zugeführt wurde, verblieb etwa die Hälfte davon. Der Ständerat als Erstrat hat diese Vorlage erst einmal etwas reduziert, [PAGE 840] unser Rat hat es dann fertiggebracht, die für die Sanierung beabsichtigten jährlichen Einsparungen von rund 700 Millionen Franken gemäss Vernehmlassungsvorlage auf 25 bis 40 Millionen Franken herabzusetzen.
Bei einem Sanierungsbedarf von nach wie vor 14 Milliarden Franken - so hoch sind die Schulden der IV - stellt sich, sofern man die Sanierung tatsächlich will, natürlich die Frage, ob der damalige Entscheid richtig war. Man kann auch am Rechnungsergebnis der IV im vergangenen Jahr ablesen, dass es ohne Korrektur, also allein mit den Massnahmen der IV-Revisionen 5 und 6a, nicht möglich ist, die IV zu sanieren. Das ist die Ausgangslage. Ohne die ausserordentlichen Zuwendungen, die ja 2018 auslaufen - die IV profitiert von zusätzlichen 0,4 Mehrwertsteuerprozenten, und die Schuldzinsen für die Gelder, die der AHV gehören, werden von der Bundeskasse bezahlt -, würde die IV auch für das Jahr 2013 noch ein Defizit von 800 Millionen Franken ausweisen. Die eigentliche Reduktion der Ausgaben in der IV im vergangenen Jahr war bescheiden, sie betrug nur gerade 130 Millionen Franken. Damit lässt sich die IV nach Auslaufen der befristeten Einnahmen nicht sanieren, das muss man einfach anerkennen.
Diese Ausgangslage hat erstens einmal den Ständerat veranlasst, eine Motion zu verabschieden, welche die Sanierung der IV mit unbestrittenen Elementen der Revision 6b angehen will. Ob das genügt, bleibe einmal dahingestellt. Aber immerhin war die Erkenntnis des Ständerates sichtbar, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Dagegen gibt es auch von unserer Kommission nichts einzuwenden. Es ist festzuhalten, dass die drei Ziffern der Motion aus dem Ständerat auch in der Abstimmung in der Kommission unbestritten waren, obwohl man bezweifeln kann, dass allein diese drei Punkte einen entscheidenden Beitrag zur Sanierung leisten können.
Die vorhin genannten neuesten Zahlen veranlassten allerdings die Kommission, einen vierten Punkt aufzunehmen, der den Bundesrat beauftragt, bis Ende 2015 dem Parlament eine neue Vorlage zukommen zu lassen, die auch die wesentlichen Elemente der Revisionsvorlage 11.030, also der sogenannten Revision 6b, enthält. Ob sich dann zu diesem Zeitpunkt das Parlament in Kenntnis der weiteren Entwicklung der IV für die aus Sicht der Mehrheit notwendigen Massnahmen wie Korrekturen bei den Kinderzulagen, Reisekosten usw. entscheiden wird, bleibt dahingestellt. Aber der Bundesrat wird mit dieser Ziffer 4 beauftragt, in einer neuen Vorlage diese Ausgangslage herzustellen.
Die Beratung wird jedenfalls in Kenntnis der Rechnungsergebnisse 2014 und 2015 stattfinden. Dann können entsprechend die Massnahmen zur Sanierung eingeleitet werden.
Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen also, einen vierten Punkt in die Motion aufzunehmen, das im Wissen, dass der Rat die Elemente der Revision 6b auch eigenständig wieder aufnehmen könnte. Das wäre theoretisch möglich. Allerdings liegt der Vorteil einer neuen Botschaft des Bundesrates auch darin, dass der Bundesrat und die Verwaltung dannzumal die Zukunftsprognose aufgrund der neuesten Entwicklung aufzeigen können.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Motion und auch dieser Ziffer 4 zuzustimmen.