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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2011-03-07

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die Vorlage, über die wir heute entscheiden, ist die logische Konsequenz der Massnahmen, die wir im Dezember 2008 im Dringlichkeitsverfahren beschlossen haben. Diese Vorlage korrigiert nun definitiv die wesentlichen Mängel des Einlagensicherungssystems und soll es ins ordentliche Recht überführen. Wir hatten bis vor zwei Jahren einen Spareinlegerschutz, der rein betragsmässig wesentlich unter jenem der europäischen Konkurrenten und der USA lag. Mit der jetzt vorgegebenen Absicherung liegen wir im Mittelfeld dieser Staaten.

Die Massnahmen sind im Einzelnen sehr zu begrüssen und bieten den Sparern einen bedeutend besseren Schutz. Eine wichtige Massnahme, die wir begrüssen, ist die Erhöhung der gesicherten Einlagen pro Einleger und Bank von 30 000 auf 100 000 Franken. Ebenso wichtig ist die Verpflichtung jeder Bank, 125 Prozent der von ihr gehaltenen privilegierten Einlagen mit schweizerischen Aktiven zu hinterlegen. Die dritte wichtige Massnahme ist die grosszügige und sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus liquiden Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Banken. Ebenso ist viertens die Erhöhung der Systemobergrenze von 4 auf 6 Milliarden Franken zu begrüssen. Man darf sich aber keine Illusionen machen: In einer Situation, in der mehrere Banken gleichzeitig in Konkurs gehen würden, würden 6 Milliarden nicht sehr weit reichen. Die privilegierten Einlagen belaufen sich ja bekanntlich insgesamt auf rund 400 Milliarden Franken. Überdies ermöglicht die Vorlage der Finma ein flexibles Vorgehen im Bankensanierungsverfahren. So kann die Finma zum Beispiel einzelne Bankdienstleistungen weiterführen beziehungsweise auf andere Institute oder eine Übergangsbank übertragen.

Die "Too big to fail"-Problematik ist mit dieser Vorlage aber noch nicht behoben. Die in dieser Vorlage vorgesehenen Massnahmen sind für den Einlegerschutz wichtig, aber die wichtigste Massnahme zum Schutz der Sparer ist eine genügende Kapitalisierung der Banken. Den Schritt zur Verbesserung der Kapitalisierung unter den Banken müssen gerade wir mit unseren Grossbanken in unserem vergleichsweise kleinen Land dringender als alle anderen Länder tun.

Den Antrag der Minderheit Fehr Hans-Jürg auf Rückweisung lehnen wir ab. Wir bestreiten nicht, dass auch ein Anlegerschutz geschaffen werden muss. Das kann man aber nicht in diese Vorlage integrieren. Der Einlegerschutz kann allein über das Bankengesetz geändert und neu geregelt werden. Doch der Anlegerschutz tangiert auch andere Gesetze, so zum Beispiel das Börsengesetz und auch das Anlagefondsgesetz. Darum ist eine Kombination dieser zwei Anliegen nicht sinnvoll. Wir sind aber klar der Meinung, dass der Anlegerschutz in Bälde mit den dazu erforderlichen Gesetzesänderungen auch an die Hand genommen werden muss.

In diesem Sinne ist die BDP-Fraktion für Eintreten auf die Vorlage und für die Annahme derselben, wie sie uns vom Bundesrat vorgelegt wird.