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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2011-03-07

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen nicht wegen dem, was in dieser Vorlage steht, Rückweisung, sondern wegen dem, was nicht drinsteht. Der Einlegerschutz, wie er hier vorgesehen ist, ist in Ordnung; darum werden wir auch eintreten. Es fehlt aber der Anlegerschutz. Damit meinen wir den Schutz der Kleinkundinnen und Kleinkunden, also der Leute, die in ganz durchschnittlichen finanziellen Verhältnissen leben und die auch keine besonderen Kenntnisse über die Finanzmärkte und die Finanzprodukte haben. Wir möchten also mit der Rückweisung aus einer einbeinigen Vorlage eine zweibeinige machen.

Wo ist das Problem, das wir mit dieser Rückweisung auch lösen möchten? Das Problem besteht darin, dass ein Anlageberater der Bank oft mehr Interesse am Verkauf von bestimmten Anlageprodukten hat als an seiner Pflicht, den Kunden oder die Kundin auf die Risiken hinzuweisen, die mit einer Anlage verbunden sind. Das Problem ist also die Doppelrolle des Bankangestellten, des Anlageberaters: Er ist Verkäufer und Berater. Die weltberühmten Affären Madoff und Lehman Brothers haben uns allen ja vor Augen geführt, wo das endet. Es endet darin, dass Tausende und Abertausende von Personen geschädigt werden, ihre Anlagen [PAGE 196] verlieren; es endet darin, dass Tausende von Kleinkundinnen und Kleinkunden Klage beim Bankenombudsmann einreichen, und es endet darin, dass diese Tausenden von Klagenden enttäuscht und wütend werden, weil ihnen der Bankenombudsmann nicht helfen kann. Er kann ihnen nicht helfen, weil es keine gesetzlichen Grundlagen gibt, die es ihm ermöglichen, den Geschädigten beizustehen. Darum braucht es nicht nur den Einlegerschutz, sondern es braucht auch den Anlegerschutz.

Zu dieser Lagebeurteilung kommt auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma. Ich zitiere sie: Die Finma sagt, dass die heutige Regulierung die Kunden in der Anlageberatung oder der Vermögensberatung nicht genügend schütze. Die Finma kommt zur Diagnose, dass ein erhebliches Informationsgefälle und ein Kräfteungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden am Anfang des Problems stünden. Die Finma macht dann auch eine Reihe von Vorschlägen, wie das Problem gesetzlich geregelt werden könnte. Zentraler Vorschlag ist die sogenannte Beweislastumkehr: Das heisst, dass nicht der geprellte Kunde beweisen muss, dass er absichtlich geschädigt worden ist, sondern dass die Bank beweisen muss, dass sie einen Kunden nicht absichtlich geschädigt hat. Voraussetzung für diese Beweislastumkehr ist eine Protokollierung des Verkaufsgesprächs als Beweismittel.

Unsere Kollegin Leutenegger Oberholzer verlangte genau dies in der Motion 10.3397. Der Bundesrat beantragte damals die Ablehnung dieser Motion. Er lehnte sie aber nicht aus inhaltlichen Gründen ab, sondern weil er, wie er sagte, noch auf den Bericht der Finma, auf die Resultate des Projekts "Vertriebsregeln", warten wollte. Dieser Bericht der Finma liegt nun vor, und die Vorschläge können in diese Gesetzesrevision integriert werden.

Ich bitte Sie also, packen Sie die Gelegenheit beim Schopf, und regeln Sie den Einleger- und den Anlegerschutz hundertprozentig und nicht nur halbbatzig. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit auf Rückweisung anzunehmen.