Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-03-07
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07
Wortprotokoll
Unsere Fraktion und unsere Partei hatten bereits im Vernehmlassungsverfahren die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Erhöhung der Systemobergrenze der Einlagensicherung von 4 auf 10 Milliarden Franken kritisiert und als zu hoch eingestuft. Die Systemobergrenze wurde bereits im Rahmen der 2008 beschlossenen dringlichen Massnahmen von 4 auf 6 Milliarden Franken erhöht. Wir haben diesen moderaten Schritt auch begrüsst und entsprechend unterstützt, im Wissen, dass diese Erhöhung die Stabilität des Bankensystems nicht gefährdet.
Unsere Fraktion unterstützt die Überführung dieser Systemobergrenze ins ordentliche Recht. Wir sind uns durchaus bewusst, dass uns weder eine Grenze von 6 Milliarden noch eine solche von 10 Milliarden Franken bei einem gleichzeitigen Zusammenbruch mehrerer mittlerer Banken oder einer der zwei grossen Banken erlauben würde, eine umfassende Sicherung zu gewährleisten. Der Betrag von 6 Milliarden Franken reicht jedoch, um die Risiken der kleinen und mittleren Banken zu decken. Die neue Systemobergrenze von 6 Milliarden Franken liegt prozentual über derjenigen der ausländischen Sicherungssysteme. Wir dürfen uns mit dieser Obergrenze also durchaus sehen lassen. Es kommt dazu, dass die privilegierte Behandlung im Konkursfall, die neu zu 125 Prozent sichergestellt sein muss, einen weiteren Deckungsbeitrag leistet. Wir haben in diesem Artikel mit Absatz 3 Buchstabe d noch einen Zusatz eingeführt. Dieser gibt dem Bundesrat die Kompetenz, den Beitrag periodisch den gesamthaft ausstehenden Beitragsverpflichtungen anzupassen.
Unsere Fraktion wird diesem Zusatz zustimmen und den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer ablehnen.