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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07

Wortprotokoll

Wenn wir alle privilegierten Einlagen sichern möchten, und das war ja die Diskussion in der Vernehmlassung, also Einlagen von über 300 Milliarden Franken, dann ist das nur mit einer Staatsgarantie möglich. Ein solches System - Ex-ante-Finanzierung, 10 Milliarden Systemobergrenze und Staatsgarantie - stellten wir in der Vernehmlassung zur Diskussion. Es wurde, Sie haben es mitbekommen, nicht positiv aufgenommen, um das zurückhaltend auszudrücken, sondern von vielen Vernehmlassungsadressaten - nicht nur aus der Wirtschaft, sondern auch von den Kantonen, das möchte ich hier sagen - abgelehnt. Wir haben das Ex-post-System beibehalten, weil das Ex-ante-System nicht mehrheitsfähig war.

Es ist verschiedentlich gefragt worden, warum wir das getan haben. Das war ein pragmatischer Entscheid. Wir hatten einen anderen Vorschlag gemacht, von dem wir überzeugt waren, haben dann aber gesehen, wo die Mehrheiten liegen. Und da ist es, denke ich, politisch richtig, dass man dann einen anderen Weg sucht, auf dem das Problem gelöst wird. Und wenn Sie jetzt zur Ex-post-Finanzierung überwechseln, dann sind auch Fragen zur Systemobergrenze zu stellen. Dann kann die Systemobergrenze nicht einfach beliebig sein, sondern sie muss so sein, dass die rettenden Banken nicht selber auch in Schwierigkeiten geraten, weil sie ex post für andere Banken Gelder bereitstellen müssen. Es darf dann nicht zu Kettenreaktionen kommen, die noch mehr Schwierigkeiten machen, in einem Moment, in dem man das nicht brauchen kann.

Die 6 Milliarden Franken, die wir vorschlagen und die auch eine Mehrheit gefunden haben, müssen ja nur den Betrag decken, den die betroffene Bank mit eigenen Mitteln im Moment nicht zu decken vermag. Es sind auch nicht Mittel, die für die fehlende Substanz eines Instituts als Ersatz dastehen. Sie dienen lediglich der Liquidität, und sie werden aus dem Konkursverfahren zurückbezahlt. Natürlich kann es so kommen, dass die 6 Milliarden Franken vorübergehend gebraucht sind und nicht zur Verfügung stehen. Aber aus dem Konkurs heraus werden sie wieder geäufnet, und wir haben diese 6 Milliarden wieder.

Ich denke, im System, in dem wir uns jetzt befinden, im Ex-post-System, ist es für die rettenden Banken richtig, dass man nicht weiter geht als 6 Milliarden Franken. Das liegt im Übrigen auch im internationalen Vergleich: Mit diesen 6 Milliarden sind etwa 1,7 Prozent der gesicherten Einlagen gedeckt. Das liegt durchaus im internationalen Vergleich.

Ich möchte Sie bitten, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.