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preparatory:AB 156711

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-07

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen; der Entscheid fiel mit 18 zu 8 Stimmen und ohne Enthaltungen. Die Kommissionsmehrheit hat sich vor allem von den Aussagen der Finma und der Schweizerischen Nationalbank leiten lassen, die uns durch die Finanzministerin übermittelt worden sind. Die Haltung der Finma und der SNB ist, dass die Grenze von 6 Milliarden, wie sie die Mehrheit beantragt, richtig und vertretbar ist. Und die beiden Institutionen führen insbesondere aus, dass eine Erhöhung auf 10 Milliarden Franken, wie sie die Minderheit beantragt, das Risiko einer Kettenreaktion in sich berge. Wir sprechen ja jetzt nur von der Erhöhung des Betrages der Systemobergrenze, es geht also nur um die Frage: Erhöhung von 6 auf 10 Milliarden Franken - ja oder nein? Wir sprechen noch nicht von der Frage, ob man auf eine Ex-ante-Finanzierung umstellen sollte. Wir sind in einer Ex-post-Finanzierung, und hier besteht das Risiko, dass gerade aufgrund der Krisensituation Banken, die vielleicht nicht gerade gut dastehen, aber im Moment nicht in einer Risikophase sind, in die Liquidation kommen könnten, und zwar genau dadurch, dass sie einen hohen zusätzlichen Betrag aufbringen müssten.

Die Kommission war sich zudem bewusst, dass die Betragsfrage - 6 oder 10 Milliarden Franken - insgesamt zu relativieren ist. Wenn wir davon ausgehen, dass zwischen 300 und 400 Milliarden Franken gesicherte Einlagen vorhanden sind, und wir jetzt darüber sprechen, ob 6 oder 10 Milliarden Franken die Systemobergrenze bilden sollen, ist uns wohl allen klar, dass die entscheidende Sicherung der 300 bis 400 Milliarden Franken nicht über diese Systemobergrenze und diese Vorfinanzierung passiert, sondern einerseits über die erhöhten privilegierten Einlagen - eben neu auf 100 000 Franken pro Person und Bank - und andererseits über die zusätzliche dauernde Besicherung mit inländischen Aktiven von 125 Prozent.

Im Fall der beiden Grossbanken ist es natürlich auch der Kommission bewusst, dass ein solcher Betrag nicht genügen würde. Gerade für diesen Fall sind die kommenden gesetzlichen Regelungen über die "Too big to fail"-Problematik eben zwingend und der wahrscheinlich wichtigste Teil der Einlagensicherung in diesem Land.

Ich bitte Sie daher namens der Kommission, die mit 18 zu 8 Stimmen entschieden hat, den Minderheitsantrag abzulehnen.