Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2011-03-07
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-07
Wortprotokoll
Ich bin auch sehr glücklich, dass ich nach meiner längeren gesundheitsbedingten Pause heute wieder hier bei Ihnen in diesem Saal sein darf. Ich freue mich auf unsere zukünftige Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in der Schweiz.
Zu Beginn meines Votums möchte ich meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Sekretärin der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV.
Das Personal und die Rentnerinnen und Rentner der SBB brauchen keine goldenen Fallschirme. Aber sie brauchen einen Regenschirm, und den haben sie sich für das Alter redlich verdient. Tatsache ist, dass die Sanierung der Pensionskasse der SBB nur gelingt, wenn auch der Bund dazu einen substanziellen Beitrag leistet. Heute haben wir die Gelegenheit, hier in diesem Saal unsere Verantwortung wahrzunehmen und Fehlentscheide, die hier getroffen worden sind, wieder zu korrigieren.
Die Schuld für die momentane Situation liegt nicht, wie Kollege Schibli erwähnt hat, bei der Pensionskasse. Tatsache ist, dass die Pensionskasse der SBB zum Zeitpunkt ihrer Ausfinanzierung schlechtergestellt wurde. Sie wurde schlechtergestellt, weil z. B. die Pensionskassen der Swisscom, der Ruag und SRG ihre Rentnerinnen und Rentner bei der Pensionskasse des Bundes, der Publica, belassen konnten. Die PK SBB überführte ihre Rentnerinnen und Rentner in die eigene Pensionskasse.
Viele Pensionskassen haben mit den Auswirkungen der Finanzkrise zu kämpfen. Bei der Pensionskasse der SBB kommt zusätzlich als Erschwernis dazu, und jetzt rede ich in der Eisenbahnersprache, dass ihr ein Hemmschuh mit auf den Weg gegeben wurde. Mit der Bahnreform (96.090) hat unser Parlament in der Frühjahrssession 1998 den Refinanzierungsbeschluss genehmigt, und der Deckungsgrad konnte damit von 66 auf 100 Prozent angehoben werden. Allerdings wurde diese Ausfinanzierung nicht korrekt vorgenommen. Einige Altlasten der Pensionskasse der SBB waren nicht gedeckt. Zudem sparte der Bund jahrelang, indem er Arbeitgeberbeiträge für die damaligen Bundesangestellten nicht einbezahlte. 1999, zum Zeitpunkt der Auslagerung, waren die Aktienkurse gut. Alle glaubten daran, dass die Börsenkurse weiterhin in die Höhe steigen würden. Die Realität hat uns in der Zwischenzeit eingeholt. Die Sozialpartner haben verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Situation zu entschärfen, was die SBB und die Angestellten einiges kostete und noch kosten wird. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sanierung ist gerechtfertigt, weil die Versicherten der Pensionskasse der SBB Anspruch auf eine Gleichstellung mit den Versicherten der anderen Pensionskassen der bundesnahen Betriebe haben.
Die 1998 geschaffene wackelige finanzielle Basis brach denn auch bereits gegen Ende 2001 mit der ersten Börsenbaisse ein. Nur vier Jahre nach ihrer Gründung war die Pensionskasse der SBB ein Sanierungsfall. Die Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Sanierung ist volkswirtschaftlich wichtig. Die SBB und die Versicherten haben bereits genug geblutet. Sie können die Sanierung nicht alleine bewältigen, ohne dass die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der SBB gefährdet wird.
Im Namen der SP-Fraktion und des Personals bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Sanierungsbeitrag des Bundes in der Höhe von 1,148 Milliarden Franken zu genehmigen. Stellen wir heute hier in diesem Raum die Weichen in die richtige Richtung, und zwar zugunsten der Versicherten und des Unternehmens SBB, aber auch zugunsten der Kundinnen und Kunden, die an einem leistungsfähigen öffentlichen Verkehr in der Schweiz interessiert sind.