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Hutter Markus · Nationalrat · 2011-03-07

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-07

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat einen Beitrag an die SBB in der Höhe von 1,148 Milliarden Franken zur Sanierung ihrer Pensionskasse. Mit diesem Beitrag beseitigt der Bund die Unterdeckung für die Altersrentnerinnen und -rentner der Pensionskasse der SBB (PK SBB) per Ende 2006 - das ist der Zeitpunkt der Umstellung vom Leistungs- auf das Beitragsprimat - und übernimmt die Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent. Davon abgezogen werden die von der PK SBB erlittenen Verluste aus nichtfinanzierten Leistungen wie zum Beispiel aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen. Der Bundesbeitrag von 1,148 Milliarden Franken setzt sich demnach aus einem Unterdeckungsbeitrag von 1,1 Milliarden zuzüglich der Kosten für die Senkung des technischen Zinssatzes in der Höhe von rund 340 Millionen zusammen, abzüglich der 280 Millionen, welche für die freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen erbracht worden sind. Es ist wichtig festzuhalten, dass der Bund und der Steuerzahler mit dieser Vorlage keine Anlageverluste der PK SBB übernehmen.

Die PK SBB wurde per 1. Januar 1999 vom Bund auf einen Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert. Sie befindet sich seit 2001 in Unterdeckung. Per Ende 2009 belief sich der Deckungsgrad auf 84,4 Prozent; der aktuelle Deckungsgrad beträgt immerhin bessere, aber noch immer ungenügende 91 Prozent. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kasse mit rund 51 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Altersrentneranteil aufweist - der schweizerische Durchschnitt beträgt rund 20 Prozent. Je grösser der Altersrentneranteil einer Kasse ist, desto schwieriger ist es im Fall einer Unterdeckung, sie zu sanieren, da die Altersrentnerinnen und Altersrentner nur unter sehr restriktiven Bedingungen zur Sanierung beigezogen werden können.

Mit der vorgeschlagenen Lösung orientiert sich der Bundesrat am Vorgehen bei der Publica. Auch die Publica erhielt vom Bund zur Finanzierung des aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnerinnen und Altersrentnern eine Einmaleinlage. Ausserdem trägt diese Lösung der Tatsache Rechnung, dass über 80 Prozent der Altersrentner der PK SBB als seinerzeitige Angestellte des ehemaligen Regiebetriebs SBB bis Ende 2004 Anrecht auf Gleichbehandlung mit den Rentnern des Bundes hatten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Steuerpflichtigen nicht für Verluste aus freiwilligen vorzeitigen Pensionierungen oder aus den Börsenverlusten, die infolge der jüngsten Finanzmarktkrise entstanden sind, aufkommen müssen.

Mit dem Bundesbeitrag allein kann die PK SBB aus heutiger Sicht nicht saniert werden, daher haben der Stiftungsrat der PK SBB und der Verwaltungsrat der SBB im Sommer 2009 zusätzliche Sanierungsmassnahmen beschlossen. Diese sehen nach dem per 1. Januar 2007 umgesetzten ersten grösseren Schritt eine weitere substanzielle Beteiligung der SBB und ihrer Mitarbeitenden an der Sanierung der Kasse vor. Diese Sanierungsmassnahmen führen zusammen mit dem hier beantragten Bundesbeitrag dazu, dass die PK SBB mit einer Wahrscheinlichkeit von 74 Prozent bis zum Jahr 2019 saniert werden kann.

Die Subkommission der FK-NR beriet die Vorlage gründlich - auch unter nochmaligem Einbezug von externen Experten - und beantragte der FK-NR mit 4 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Das Plenum der FK-NR beschloss mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen Eintreten und lehnte damit auch eine Staatshaftungsklage zur grundsätzlichen Feststellung einer Sanierungspflicht ab.

Eine Minderheit der Kommission ist der Meinung, der Bundesrat sei den Bestimmungen des seinerzeitigen SBB-Gesetzes mit der damaligen Ausfinanzierung vollumfänglich gefolgt und damit sei der Bund seinen Verpflichtungen nachgekommen. Für die Mehrheit der Kommission ist dieser beantragte Beitrag des Bundes notwendig, da sich die SBB nicht selber sanieren können und der Bund als Eigner hier eine Mitverantwortung trägt. Als wesentliches Argument wurde vorgebracht, dass die SBB und ihre Mitarbeitenden selbst den grössten Teil zur Sanierung beitragen: Neben einem Beitrag der SBB von 2,5 Milliarden Franken seit 2002 ist das Rentenalter mittlerweile von 63,5 auf 65 Jahre erhöht worden. Mit diesen Korrekturen der SBB zur Sanierung sind die Leistungen der PK SBB inzwischen auch im Vergleich mit anderen Pensionskassen im guten bis oberen Mittelfeld, aber keineswegs mehr exotisch hoch.

Die Subkommission hat zudem festgestellt, dass es keine Alternative zur vorgeschlagenen Lösung gibt. Beispielsweise würden Verkäufe nichtbetriebsnotwendiger SBB-Liegenschaften in der Zukunft zu einem Ausfall der für die Sanierung mit Abstand wichtigsten Erträge führen. Zudem würden bei einem Verkauf der Liegenschaften auch rund 150 Millionen Franken jährlich fehlen, welche heute in die Infrastruktur gehen. Die aktuelle Strategie der Immobilienbewirtschaftung dient somit den Interessen der Pensionskasse und der SBB am meisten.

Auch die These möglicher Fehler des Managements der PK SBB, die zum selbstverschuldeten Fehlbetrag geführt hätten, wurde geprüft, aber aufgrund der vergleichsweise guten Performance der Anlagen auch von Experten verworfen. Die Frage eines Präjudizes, also ob mit diesem Sanierungsbeitrag nicht auch Bundesbeiträge an andere Pensionskassen wie beispielsweise an die Ascoop mit ihren rund 140 Verkehrsunternehmen geleistet werden müssten, wurde eingehend diskutiert und negativ beantwortet, weil die Fälle nicht [PAGE 186] vergleichbar sind. Einerseits beträgt der Bundesanteil an diesen verschiedenen Bahnunternehmen lediglich etwa 17 Prozent, und zudem waren die Rentnerinnen und Rentner der Ascoop nie Bundesangestellte. Ausserdem bilanzierte die Vorgängerin der PK SBB nach dem Teildeckungsverfahren und erst seit 1999 nach dem Prinzip der Bilanzierung in geschlossener Kasse mit Anlagen am Markt. Die Ascoop hätte demgegenüber immer zu 100 Prozent und mehr ausfinanziert sein müssen. Zudem haben hier - im Gegensatz zur PK SBB - massive Managementfehler zur desolaten Lage beigetragen. Es handelt sich also um eine ganz andere Situation.

Die Kommissionsmehrheit ist sich deshalb einig, dass diese einmalige Zahlung die letzte Unterstützung dieser Art sein muss. Aus diesem Grund stimmte die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung einer Kommissionsmotion (11.3002) zu, die den Bundesrat beauftragt, mit verschiedenen Massnahmen dafür zu sorgen, dass bundeseigenen oder bundesnahen Betrieben keine weitere finanzielle Unterstützung für die Sanierung ihrer Pensionskassen mehr zuteil wird. Wenn nun hier die gesetzliche Grundlage zur Sanierung der PK SBB geschaffen wird, handelt es sich also explizit nur und ausschliesslich um die PK SBB, welche endgültig ausfinanziert wird. Jede weiter gehende Massnahme würde eine zusätzliche gesetzliche Grundlage erfordern.

In der Detailberatung nahm die Finanzkommission keine Änderungen vor. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Vorlage mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.

Ich ersuche Sie aus diesen Gründen, Ihrer Kommission, dem Bundesrat und dem Ständerat, welcher der Vorlage in der Wintersession 2010 einstimmig bei 1 Enthaltung zugestimmt hat, zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.