Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-07
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-07
Wortprotokoll
Beim in der Presse erwähnten Transport aus der Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague nach Würenlingen werden mittelaktive Abfälle zurückgeführt. Dabei handelt es sich um verpresste metallische Strukturelemente von Brennstäben, nicht aber um Brennstäbe. Der Transport besteht aus drei Transportbehältern mit jeweils zwanzig Abfallgebinden. Die Behälter werden bei der Umladestation Würenlingen vom Zug auf Lastwagen umgeladen. Die letzten zwei Kilometer bis zum Zwischenlager lassen sich nur auf der Strasse bewältigen.
In diesem Jahr ist noch ein zweiter Transport, ebenfalls mit mittelaktivem Material, vorgesehen. Bisher gab es drei vergleichbare Transporte nach Würenlingen. Dabei wurden insgesamt acht Transportbehälter mit 156 Abfallgebinden ins Zwischenlager transportiert. Von den Behältern mit mittelaktiven Abfällen geht nur eine geringe Strahlung aus. Während des gesamten Transports resultiert für einen strahlenexponierten Betriebsmitarbeiter der Bahn eine Dosisleistung, die einem Bruchteil der für ihn erlaubten Jahresdosis entspricht.
Neben diesem mittelaktiven Material wurden auch stark radioaktive Abfälle aus La Hague nach Würenlingen gebracht. Bis jetzt gab es sieben Transporte mit insgesamt acht Transportbehältern. Diese Transportbehälter mit stark radioaktiven Glaskokillen strahlen, direkt an der Oberfläche des Behälters gemessen, etwa tausendmal stärker als die Behälter mit mittelaktiven Abfällen. Entsprechend höher sind die Sicherheitsanforderungen. Auch bei diesen Transporten werden die geltenden Grenzwerte eingehalten.
Gestützt auf das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen, die Empfehlungen der Internationalen Atomenergieagentur und entsprechenden schweizerischen Vorschriften in der Kernenergiegesetzgebung informieren die Behörden die Öffentlichkeit über geplante Transporte nicht. Erst nach Abschluss des Transports veröffentlicht die Zwilag AG eine Medienmitteilung. Da es sich um Transporte mit erhöhten Sicherheits- und Sicherungsanforderungen handelt, erfolgt die Geheimhaltung nicht zuletzt aus Gründen des Schutzes vor möglichen Terrorakten.
Es besteht für den Bundesrat kein Anlass, diese Praxis zu ändern. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Energie.