Schibli Ernst · Nationalrat · 2011-03-07
Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-07
Wortprotokoll
Mit ihrem Vorstoss versucht Frau Wyss, Illusionen zum Durchbruch zu verhelfen. Aber Illusionen sind wie Sterne: Man kann sich nach ihnen richten, doch erreichen kann man sie nie.
Gemeinsame Führungsverantwortung heisst, für alles Verantwortung tragen zu wollen, aber für nichts verantwortlich zu sein. Wenn zwei Menschen einen Betrieb, eine Abteilung oder sonst irgendetwas gemeinsam führen, dann braucht es für ein akzeptables Funktionieren klare Zuständigkeiten, Abgrenzungen und demzufolge Pflichtenhefte. Warum? Solange Menschen nicht geklont sind, haben sie immer wieder andere Ansichten und Meinungen, die sich in der Ausführung und der Zielsetzung nicht ergänzen, sondern widersprechen. Das führt zu Differenzen, die eine Weiterentwicklung einer Sache, ein Vertreten von gleichen oder ähnlichen Interessen verunmöglichen.
Der Bundesrat geht bereits in seiner Personalstrategie 2011-2015 für die Bundesverwaltung über das verantwortbare und vertretbare Mass hinaus. Menschen, die in einem Betrieb arbeiten und dabei auch Führungsverantwortung übernehmen, müssen bereit sein, dazu beizutragen, dass der Arbeitgeber vom effizienten Arbeiten, vom Pflichtbewusstsein und von der Leistungsbereitschaft seiner Angestellten profitieren kann. Der Staat kann daher nicht für alle persönlichen Bedürfnisse verantwortlich sein. Sonst werden die sich anhäufenden Kosten irgendwann aus dem Ruder laufen und nicht mehr bezahlbar sein. Jobsharing ist nicht der richtige Weg, um Frauen voranzubringen, sondern es braucht den Willen, am richtigen Ort eine ganze Arbeit für die Sache zu leisten. Dann, so meine ich, ist für die Frauen das Beste getan, damit sie auch in Zukunft ihre Position am richtigen Ort finden können.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Wyss Brigit abzulehnen.