Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-03-07
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-03-07
Wortprotokoll
Gemäss Angaben der Billag betrug der Gewinn aus dem Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren in den Jahren 2008 und 2009 rund je 3 Millionen Franken. Im Jahr 2010 hat sich der Gewinn [PAGE 163] etwas erhöht, und zwar auf rund 3,5 Millionen Franken. Der Vertrag mit der Billag sieht eine erfolgsorientierte Abgeltung vor. Je höher der eingebrachte Gebührenertrag ist, desto höher die Abgeltung. Der Gewinn ergibt sich, indem von der Abgeltung alle Kosten für die Leistungserbringung in Abzug gebracht werden. Die Abgeltung hat sich etwas erhöht, weil auch der Gebührenertrag gestiegen ist.
Wenn der Bund einen Auftrag ausschreibt, müssen damit Gewinnmöglichkeiten verbunden sein, sonst wird sich niemand bewerben. Dies gilt auch für die Zukunft. Die Ausschreibung hat dafür den Vorteil, dass durch den Wettbewerbsdruck die Abgeltung möglichst tief gehalten werden kann. Der Bundesrat ist bereit, bei der nächsten Ausschreibung weiter gehende Transparenzvorschriften zu formulieren, als sie heute bestehen. Dies fordert übrigens auch eine Motion der KVF des Ständerates.