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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07

Wortprotokoll

Ich muss mich auf das verlassen, was ich von meinen Mitarbeitern, die die Geschichte aufgearbeitet haben, mitbekommen habe. Sie sagen mir, und wir haben es in der Antwort auch geschrieben, dass damals die blosse Zugehörigkeit zur Partei der Arbeit, der PdA, keinen ausreichenden Grund für eine Entlassung bildete. Es musste ein besonderes Verhalten der Betroffenen dazukommen, welches das Vertrauen in die Erfüllung der vom Bund aufgetragenen Aufgaben als nicht mehr gegeben erscheinen liess. Das war die Antwort.

Wir haben Ihnen auch zusammengestellt, dass in den frühen Fünfzigerjahren auf diese Weisungen hin bei einem Personalbestand des Bundes von 90 000 Mitarbeitern insgesamt 10 Personen entlassen wurden; 24 Beamte wurden in ein kündbares Dienstverhältnis versetzt, und bis auf eine Ausnahme wurden sie bis 1960 wieder in den Beamtenstatus gewählt.

Der Bundesrat ist der Auffassung - ohne das Gesagte jetzt nicht genügend berücksichtigen zu wollen -, dass dieser Sachverhalt keinen Grund für eine Rehabilitation im rechtlichen Sinn abgibt. Wir haben schon in einem anderen Zusammenhang über Rehabilitation gesprochen, und ich denke, das hier ist kein Anlass zu einer formellen Rehabilitation bestimmter Personen, denen man in der damaligen Zeit etwas vorgeworfen hat.

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