Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-07
Wortprotokoll
Wir sind bereit, die Motion anzunehmen, und wir bitten Sie, das auch zu tun.
Was sind die wichtigsten Inhalte und Hauptstossrichtungen? Gestützt auf die E-Government-Strategie Schweiz teilt der Bundesrat die Auffassung des Motionärs, dass die Wirtschaft die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können soll. Der Bundesrat ist auch bereit, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen - wir haben das geschrieben -, um in der Bundesverwaltung ab 2012 elektronische Rechnungen verarbeiten zu können. Wir werden aber für die vollständige Ablösung der konventionellen Rechnungen eine etwas längere Übergangsfrist benötigen. Der Motionär gesteht uns das auch zu.
Die Motion zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. Der Bundesrat und die Kantone sind daran, diese E-Government-Strategie Schweiz des Bundesrates und der KdK zu entwickeln und in verschiedenen Bereichen auch gemeinsame Lösungen zu präsentieren. Politisch heikel ist die Verpflichtung sämtlicher Lieferanten der Bundesverwaltung zur elektronischen Rechnungsstellung innerhalb einer Frist bis 2012. Wir haben im Ausland gesehen, dass es etwas mehr Zeit braucht, um das alles umzusetzen und elektronische Rechnungen zu installieren; wir werden da etwas grosszügigere Umstellungsfristen benötigen.
Ein weiterer Grund für eine längere Anpassungsfrist ist der Umstand, dass die Voraussetzungen für einen problemlosen, uneingeschränkten und ausserdem noch mehrwertsteuerkonformen Austausch der Rechnungsdaten unter den Marktpartnern heute noch nicht vollständig gegeben sind. Rechtlich und politisch heikel wäre es - darauf wurde auch hingewiesen -, wenn wegen einer Verpflichtung der Lieferanten zu einer E-Rechnung einzelne Unternehmen dann faktisch von der Möglichkeit ausgeschlossen würden, mit dem Bund eine Geschäftsbeziehung einzugehen. Das soll ja nicht sein. Wir sind der Auffassung, dass man diese Bedenken entkräften und ihnen grundsätzlich mit technischen und organisatorischen Mitteln begegnen kann, nämlich mit der Erfassung der Rechnungen in einem Portal im Internet und der Umwandlung herkömmlicher Rechnungen in E-Rechnungen durch Serviceanbieter. Das lässt sich also auch technisch so bewerkstelligen, dass trotzdem alle Lieferanten zugelassen werden können.
Die rechtliche Umsetzung einer Verpflichtung der Lieferanten zur elektronischen Rechnungsstellung mittels Schaffung einer formalgesetzlichen Grundlage wäre unseres Erachtens unangemessen und steht für uns nicht zur Diskussion. Wir würden diese Verpflichtung in den entsprechenden [PAGE 216] Vertragsverhältnissen mit den Lieferanten umsetzen, also keine formale rechtliche Grundlage schaffen.
Wir haben bereits vor Einreichung der Motion Noser mit den organisatorischen und technischen Vorkehren zum Empfang von E-Rechnungen begonnen, sind also in der Erarbeitungsphase. Mit dem Anfang 2009 von der Eidgenössischen Finanzverwaltung lancierten Programm "E-Government Finanzen" werden bis Ende 2012 sämtliche Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung in der Lage sein, E-Rechnungen auszulösen, sind also mit dem entsprechenden Modul ausgerüstet.
Insoweit sind wir bereit, diese Motion anzunehmen - mit den kleinen Einschränkungen, die ich genannt habe.