preparatory:AB 156917
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-03-07
Wortprotokoll
Ein Abkommen mit der Europäischen Union in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit bietet für die Schweiz zahlreiche Vorteile. In Hinblick auf die Fortsetzung der weltweiten Tendenz zur Öffnung der Agrarmärkte ist auch die Schweiz gefordert, ihre Landwirtschaft möglichst früh auf die sich verändernden Rahmenbedingungen auszurichten. Der Grenzschutz ist schon heute unter Druck; mit der Aufrechterhaltung dieser Abgrenzung verliert die Schweiz Marktanteile. Mit dem geplanten Abkommen werden für die Land- und Ernährungswirtschaft neue Chancen auf unserem wichtigsten Absatzmarkt geschaffen und langfristig Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert.
Mit dem Einschluss der vor- und nachgelagerten Stufen der Landwirtschaft wird die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Wertschöpfungskette, namentlich auch der schweizerischen Lebensmittelindustrie, erhöht. Zudem ist eine engere Kooperation mit der EU in den Bereichen der Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie der öffentlichen Gesundheit im Interesse der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Ein allfälliges Abkommen untersteht in jedem Fall der abschliessenden Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.
Mit einer Marktöffnung gegenüber der EU werden die Handelsbeziehungen der Schweiz im Agrarbereich ausgebaut. Daraus ist eine gewisse Umlagerung der Produktion nicht auszuschliessen. Zeitgleich werden insbesondere qualitativ hochstehende Produkte von neuen Absatzmärkten profitieren können. Geregelte Handelsbeziehungen mit unserem wichtigsten Partner sind für die Land- und Ernährungswirtschaft ein Muss, da die Schweiz auch in diesem Bereich nicht autark sein kann.