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Föhn Peter · Ständerat · 2012-06-05

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-05

Wortprotokoll

In Artikel 181a des Strafgesetzbuches mit dem Titel "Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft" heisst es in Absatz 1: "Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, eine Ehe einzugehen oder eine Partnerschaft eintragen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft." Wenn wir von einem groben Vergehen sprechen, darf dieses auf keinen Fall mit einer Geldstrafe abgegolten werden können.

Die Frau Bundesrätin sagte in der Kommission, dass der Bundesrat zum Ausdruck bringen wolle, dass eine Zwangsheirat ein Verbrechen sei und dass es sich dabei um ein besonders verwerfliches Verhalten handle. Die Berichterstatterin hat heute von Menschenrechtsverletzungen gesprochen. Ein Verbrechen, ein verwerfliches Verhalten, Menschenrechtsverletzungen sollen mit einer Geldstrafe beglichen werden können? Nein, das kann ich mir nicht vorstellen, und das darf so nicht sein. Deshalb beantrage ich, die vorgesehene Geldstrafe zu streichen. Nach wie vor ist es äusserst wichtig, dass wir die Zwangsheiraten richtig ahnden.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.