Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-06-05
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-05
Wortprotokoll
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, die Behandlungsfrist der Initiative um zwei Jahre zu verlängern. In nächster Zeit wird sich das Parlament mit der Überprüfung von Artikel 197 des Strafgesetzbuches befassen, welche nicht das Hauptanliegen, aber das ursprüngliche Anliegen dieser Standesinitiative darstellt, und zwar im Zusammenhang mit der Vorlage zur Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches, wo es um die Harmonisierung der Strafrahmen geht, sowie mit der Vorlage zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, der sogenannten Lanzarote-Konvention. Diese Vorlagen wurden im September 2010 respektive im Februar 2011 in die Vernehmlassung geschickt. Der Bundesrat erklärte bezüglich der Ziele 2012, dass das Parlament im ersten Halbjahr dieses Jahres, also noch vor der Sommerpause, eine Botschaft zur zweiten Vorlage erhalten werde.
Die Kommission anerkennt, dass die wichtigen Anliegen der Initiative an die Hand genommen werden, beantragt aber dennoch mit 11 zu 1 Stimmen, die Behandlungsfrist um weitere zwei Jahre bis zur Sommersession 2014 zu verlängern. Was die strafrechtliche Verantwortung der Internet-Provider anbelangt, weist die Kommission noch darauf hin, dass sie sich am 21. Oktober 2011 gegen den Beschluss ihrer Schwesterkommission ausgesprochen hat, der parlamentarischen Initiative Hochreutener 08.418, "Mehr Rechtssicherheit bei Netzwerkkriminalität", Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass dieses Anliegen im Sinne der Vorschläge des Berichtes der Expertenkommission "Netzwerkkriminalität" geregelt wird. Daraufhin kam die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates am 27. April 2012 auf ihren ersten Entscheid zurück und beschloss, unserem Rat zu beantragen, in dieser Angelegenheit von einer Gesetzesrevision abzusehen.