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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-09-20

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20

Wortprotokoll

Der Volksschulbereich ist Sache der Kantone, der Bund besitzt hier keine Regelungskompetenz; die Motion ist deshalb aus formellen Gründen nicht zu überweisen - so lautet der Antrag der Kommission. Hier gäbe es eigentlich nichts mehr zu ergänzen. Trotzdem erlaube ich mir zwei grundsätzliche Bemerkungen.

Diese Motion kommt für mich fast eisbergähnlich daher. Wie meine ich dies? Wenn wir unter die Wasseroberfläche schauen, sehen wir, wie es bereits erwähnt wurde, dass im Juni 1998 der Nationalrat einer Parlamentarischen Initiative Folge gegeben hat, welche die Verankerung eines Bildungsartikels in der Verfassung verlangt, dass seit April 2000 eine Subkommission der WBK-NR an einem entsprechenden Entwurf arbeitet und dass beabsichtigt ist, in nächster Zeit diesen Entwurf in die Vernehmlassung zu geben. Dieser Entwurf eines Verfassungsartikels will als Hauptziel dem Bund auf Verfassungsstufe die Kompetenz geben, zusammen mit den Kantonen und - im Falle von Uneinigkeit - allenfalls auch alleine gesamtschweizerisch einen ordnenden Rahmen für das Bildungswesen zu setzen.

Mich stört nicht, dass auch sehr grundsätzliche bildungspolitische Fragen diskutiert werden, und dies in beiden Räten. [PAGE 537] Mich beschäftigt schon eher, dass für unseren Föderalismus entscheidende Weichenstellungen eingeläutet werden, bevor im Zweitrat überhaupt eine Grundsatzdiskussion darüber geführt wird, ob in einem bestimmten Bereich Handlungsbedarf besteht oder nicht. Ich weiss, das Verfahren bei Parlamentarischen Initiativen ist nun einmal so. Ich nehme auch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass nach dem Entwurf zum neuen Parlamentsgesetz der Zweitrat bei Parlamentarischen Initiativen verstärkt einbezogen werden soll. Die WBK unseres Rates hat sich nun, noch bevor eine Vernehmlassung eröffnet wird, bei der Schwesterkommission eingeschaltet. Ich danke dem Kommissionspräsidenten, dass er auf diesen Aspekt und auf diese Sensibilität hingewiesen hat.

Ich erlaube mir aber trotzdem noch eine zweite Bemerkung. In der Begründung der vorliegenden Motion heisst es: "Unser Bildungsföderalismus ist nur noch historisch zu rechtfertigen." An dieser Stelle müssen und sollten wir deshalb in diesem Rat doch noch einige Bemerkungen zu diesem Bildungsföderalismus machen. Die Kultur- und Schulhoheit der Kantone gehört zum Kern des schweizerischen Föderalismus. Ich meine, dass die Kantone weiterhin willens und auch in der Lage sind, ihre Verantwortung wahrzunehmen und ein Angebot an Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sicherzustellen, das den Anforderungen des globalen Bildungswettbewerbes gewachsen ist. Die Kantone arbeiten eng zusammen, das Schulkonkordat ist die massgebliche Basis für die interkantonale Bildungskooperation auf schweizerischer Ebene. Es ist auch die Plattform der gemeinsamen bildungspolitischen und pädagogischen Entwicklungsarbeit.

Ich meine durchaus, dass die EDK mit ihren Entscheiden, zum Teil Nichtentscheiden, nicht immer geglänzt hat; ich nenne hier das Stichwort der Sprachenfrage. Die in diesem Zusammenhang geäusserte Kritik teile ich. Das Kind muss aber nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Die Zukunft der EDK und auch des Bildungsföderalismus hängt von drei wesentlichen Faktoren ab, bei denen auch die Kantone gefordert sind.

Zum ersten Faktor: Wesentlich ist einmal, dass die Kleinen und die Minderheiten nicht nur autonom die Entscheide der Grossen nachvollziehen müssen, sollen, dürfen, sondern dass ein partnerschaftlicher Geist herrscht, der geprägt ist durch die Rücksichtnahme und Solidarität zwischen den Sprachgemeinschaften des Landes, zwischen den zentralen und peripheren Regionen sowie zwischen den grossen und kleinen Kantonen.

Zum zweiten Faktor: Unser Bildungswesen steht seit Jahren laufend vor grossen Herausforderungen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen muss - dies ist unbestritten - noch verstärkt werden. Die Harmonisierung der obligatorischen Schule muss durch vollständigere und verbindliche Massnahmen vorangetrieben werden. Dazu ist die EDK auch gewillt, denn die Mobilität der Bevölkerung muss weiter erleichtert werden. Eine entsprechende Ergänzung des Schulkonkordates dürfte allenfalls notwendig sein. Eine verstärkte Harmonisierung ist nicht zu verwechseln mit einer Gleichschaltung.

Zum dritten Faktor: Eine dynamische Zusammenarbeit der Kantone mit dem Bund und des Bundes mit den Kantonen ist für mich ein weiterer, entscheidender Erfolgsfaktor für ein leistungsfähiges Bildungswesen. Die Kantone und der Bund sind bereits heute Partner in der föderalen Verantwortung für Teile des öffentlichen Bildungswesens, indem sie den postobligatorischen Bereich gemeinsam steuern. Der Bund regelt beispielsweise die Berufsbildung, die Kantone gestalten den Vollzug, oder die Kantone und der Bund regeln einvernehmlich die gymnasiale Maturität. Diese Zusammenarbeit ist sicher auch in Zukunft zu verstärken.

Sollte allenfalls einmal ein Bildungsartikel zur Diskussion stehen, kann ein solcher Artikel nur Sinn machen, wenn er die Kohärenz des Bildungssystems Schweiz zu stärken vermag, ohne dass die gestaltende Hauptverantwortung der Kantone abgeschafft wird. Die vollständige Rechtsetzungskompetenz des Bundes für die Berufsbildung und eine stärkere Bundesverantwortung für den Hochschulbereich im Sinne der Arbeiten am neuen Hochschulartikel sind für mich dabei nicht bestritten.

Damit habe ich auch bereits etwas über die Prioritäten und die bildungspolitische Agenda gesagt. Erstens muss einmal das Berufsbildungsgesetz über die Bühne gebracht werden. Eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes drängt sich meines Erachtens auf, wenn ich an die Integration von einzelnen, weiteren Studiengängen und den Vollzug der Bologna-Regelung denke. Auch läuft die Vernehmlassung zur Teilrevision des ETH-Gesetzes. Schlussendlich soll nächstens der Hochschulartikel in die Vernehmlassung gehen. Dabei sollen gewisse, zentrale Steuerungskompetenzen gemeinsam durch Bund und Kantone ausgeübt werden. In der Vorbereitung zu diesem Artikel wurde durch das zuständige Departement - dies wurde mir ausdrücklich bestätigt - die EDK in vorbildlicher Weise einbezogen. Erst dann steht allenfalls irgendwo die Frage im Raum, welches unsere Meinung zu einem allfälligen Bildungsartikel ist.

Abschliessend möchte ich noch erwähnen, dass ich mich Anfang der Neunzigerjahre als Erziehungsdirektor mit den Urner Schulen den OECD-Experten gestellt habe, die die Stärken und Schwächen des schweizerischen Bildungssystems systematisch erfasst haben. Im entsprechenden Länderbericht wurden beispielsweise die folgenden Punkte als ausgeprägt gut angesehen: die Ausbildungsqualität, die bürgernahe Verankerung, die Anpassungsfähigkeit und die guten Infrastrukturen, auch in entlegenen Gebieten. Diese Punkte sind mindestens zum Teil auch Ausfluss unseres föderalistisch aufgebauten Bildungssystems.