Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-09-16
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-16
Wortprotokoll
Wenn man schon länger diesem Rat angehört, so stellt man relativ schnell fest, dass der Inhalt dieses Geschäftes einem Kanon gleicht, der regelmässig und vor allem wiederkehrend auf dem Programm des Parlamentes steht. So beschloss man im Jahr 2002 einen ersten Kredit für die Jahre 2003 bis 2007 in der Höhe von 200 Millionen Franken, im Jahre 2006 einen zweiten Kredit für die Jahre 2007 bis 2011 in der Höhe von 120 Millionen Franken sowie im Jahre 2011 einen dritten Kredit für die Jahre 2012 bis 2015 in der Höhe von insgesamt 120 Millionen Franken - das war 50 Prozent mehr, als der Bundesrat seinerzeit beantragt hatte.
Im Rahmen der letzten Gesetzesänderung wurden dann mit einem Geschäft des Bundesrates vom 17. Februar 2010 mit der Geschäftsnummer 10.026 insbesondere verschiedene Korrekturen und Änderungen bezüglich der Empfänger, der Anspruchsvoraussetzungen, der verfügbaren Mittel, der Bemessung und der Dauer der finanziellen Mittel usw. vorgenommen. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesinhalt hat also bereits eine Weiterentwicklung stattgefunden. Entsprechende Evaluationen sind dabei jeweils vorausgegangen. Insofern ist die Darstellung der Entscheidungsgeschichte, wie sie in der vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates auf Seite 3 nachzulesen ist, nicht ganz vollständig.
Alle Finanzierungsvorlagen wurden stets unter dem Deckmantel der Anschubfinanzierung vorgenommen. Ordnungs- und staatspolitisch handelt es sich bei diesem Geschäft eigentlich um eine klassische Aufgabe, die in das Aufgabenportfolio der Kantone oder gar der Gemeinden gehört - das war zumindest in der Vergangenheit jeweils die Haltung zahlreicher Meinungsträger, auch des Bundesrates. Begründet wurden die Kreditanträge jeweils mit dem Argument, dass es sich um eine zeitlich und inhaltlich befristete Anschubfinanzierung handle, die nach den jeweiligen Zeitperioden den Bundeshaushalt nicht mehr belasten werde. Insofern könnten mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ein wirksamer finanzieller Anreiz und damit wertvolle Impulse für die dringend notwendige Schaffung von Kinderkrippen und Betreuungsplätzen vorgenommen und erzielt werden.
Dass die Kantone, Gemeinden und Institutionen sich aus der geöffneten Kasse des Bundes bedienen und die vorgesehenen Anstosssubventionen abholen werden, versteht sich von selbst. Es ist klar, dass diese Grundhaltung des Abholens auch in Zukunft bestehen und die Nachfrage nach der Subvention nicht einfach verebben wird. Es werden sich in diesem Haus immer Personen finden lassen, die eine einmal ausgesprochene Befristung mittels eines Vorstosses zu verlängern versuchen. Die Erfahrung gerade mit dieser Vorlage zeigt dies in aller Deutlichkeit auf.
Es wäre ehrlicher, ein definitives Bundesgesetz zu schaffen, anstatt ständig Pseudoverlängerungen vorzunehmen. Noch besser wäre es allerdings, diese staatliche Finanzierung einmal als das zu nehmen, als was sie seinerzeit eigentlich angedacht war, nämlich als Anschubfinanzierung für die Schaffung von Krippenplätzen. Davon sind wir schon weit entfernt, und es wäre an der Zeit, trotz immer neuer und teilweise gar abenteuerlicher Argumente dieses Projekt Ende 2019 zu [PAGE 815] beenden bzw. auslaufen zu lassen und es definitiv den Kantonen und Gemeinden zu übergeben.
Ob mit diesem Instrument der effektive Fachkräftemangel behoben oder eingeschränkt werden kann, sei einmal dahingestellt. Seien wir uns bewusst, dass Arbeitsplätze weder in der Wirtschaft noch beim Staat für immer und ewig gesichert sein werden. Es wäre ja durchaus auch denk- und vorstellbar, dass bei einem konjunkturellen Einbruch oder gar einer wirtschaftlichen Krise weder die jetzt so umworbenen Fachkräfte beiden Geschlechts noch die in den vergangenen Jahren aufwendig aufgebauten Krippen und familienergänzenden Betreuungsplätze in dieser Anzahl notwendig sein werden. Anschubfinanzierungen des Bundes zugunsten unterer Staatsebenen sind Starthilfen und dürfen nicht zum Providurium verkommen. Gerade die Unterstützungsbeiträge untergraben eigentlich das Subsidiaritätsprinzip und sind somit ordnungspolitisch grundsätzlich falsch.
Ich werde dieser Vorlage nicht mehr zustimmen und habe mir, ohne einen ohnehin aussichtslosen Antrag zu stellen, erlaubt, diese eher kritische Haltung gegenüber diesem Geschäft in den Rat hineinzutragen.