Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-09-16
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-16
Wortprotokoll
Die nun vorliegende Ergänzung, eingebracht durch den Nationalrat, verlangt, dass die wesentlichen Elemente der Revisionsvorlage 11.030 - Kinderzulagen, Rentensystem, Reisekosten - dem Parlament bis Ende Juni 2015 in einer verbindlichen Art, in einer neuen Botschaft zu präsentieren sind. Mit dieser zusätzlichen Ziffer 4 würde im Prinzip nichts anderes gemacht bzw. verlangt, als dass uns diese Thematik als Gegenstand des vom Nationalrat an seine Kommission zurückgewiesenen Teils der IV-Revision 6b erneut in Form einer Vorlage unterbreitet würde.
Nun hat der Nationalrat bekanntlich entschieden, dass dieser zurückgewiesene Teil wieder aus der Schublade geholt wird und im November wieder in der Kommission zur Beratung gelangen soll. Man kann also die Frage berechtigterweise stellen, ob diese Ziffer 4 nun in die Motion eingebaut werden soll oder nicht. Ich persönlich wäre der Ansicht gewesen, dass mit dem Einbau dieser Ziffer 4 kein Schaden entstanden wäre und auch keine Doppelspurigkeiten. Man hätte das parallel miteinander diskutieren können.
Ich habe es bereits bei der Behandlung der Motion in der Frühjahrssession gesagt, dass die anderen Ziffern der Motion keine grosse Entlastung der Betriebsrechnung bringen werden. Sie waren bereits Bestandteil früherer Revisionen, insbesondere der 5. IV-Revision, und können kaum noch effektiver verändert werden.
Auch der Inhalt von Ziffer 3, die verstärkte Eingliederung in den Arbeitsmarkt, insbesondere von Menschen mit psychischen Behinderungen, wäre grundsätzlich wünschenswert, aber das wäre ausserordentlich schwierig zu realisieren. Als Präsident von "Netzwerk Arbeit" im Kanton Schwyz wird mir diese Problematik immer wieder, bei jeder öffentlichen Veranstaltung, im direkten Gespräch mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus KMU-Betrieben auch bewusst.
Die Sanierung dieses Sozialwerks ist dringlich. Immer noch sind rund 13,8 Milliarden Franken Darlehen von der AHV in der Invalidenversicherung, Geld, das in der AHV in den nächsten paar Jahren dringend benötigt würde. In den letzten beiden Jahren wurden unter Berücksichtigung der neu zugeflossenen Mehrwertsteuer von rund 1,1 Milliarden Franken rund 580 Millionen pro Jahr bzw. 1,2 Milliarden Franken in den letzten beiden Jahren zurückbezahlt. Faktisch heisst das, dass die IV ohne Mehrwertsteuer immer noch ein jährliches strukturelles Defizit von knapp 600 Millionen aufweist. Es ist davon auszugehen, dass bis zum Ende der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer, also bis Ende 2017, weitere Schuldentilgungen möglich sein werden. Umso wichtiger ist es, dass diese strukturellen Defizite bis dahin eliminiert sind.
Werden jährlich bis Ende 2017 die gleichen Beträge zurückgeführt, so wird eine Restschuld von rund 11 Milliarden Franken übrigbleiben. Soll das Ziel der endgültigen Schuldentilgung erreicht werden, muss die IV von 2018 bis 2030 jährlich eine Rückzahlung von rund 850 bis 900 Millionen Franken stemmen müssen. Dabei darf aber keine Trendumkehr oder eine höhere gerichtliche Entscheidung eintreten; ein konjunktureller Einbruch darf ebenfalls nicht passieren. Ich persönlich glaube nicht an derartige Wunder, wenn nicht zusätzliche entscheidende Massnahmen ergriffen werden. Es liegt jetzt in den Händen der nationalrätlichen Kommission, die dafür notwendigen Schritte - gepaart mit den Zusatzfaktoren gemäss der vorliegenden Motion - zu unternehmen. Insofern kann man die Motion auch ohne Ziffer 4 annehmen und getrost abwarten, was mit den wirksameren Elementen der wieder hervorgenommenen Revision 6b passieren wird. Sicher ist, dass die IV ohne zusätzliche Massnahmen nicht saniert werden kann. Nach dem Wegfall der Zusatzfinanzierung werden wieder Defizite entstehen. Das wäre alles andere als das, was man den Bürgerinnen und Bürgern einmal erzählt und versprochen hat.