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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-08-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-08-10

Wortprotokoll

Zu den Zahlen habe ich mich ja beim Eintreten schon geäussert, ich möchte das nicht wiederholen. Aber ich kann Ihnen vielleicht noch schildern, wie der scheinbare Gegensatz zwischen der Finanzplanung und diesem Datum entstanden ist, auf den Herr Ständerat David aufmerksam gemacht hat.

Wenn ein Rat eine Motion beschliesst oder wenn eine Botschaft vom Bundesrat verabschiedet wird, ist es so, dass die entsprechenden finanziellen Konsequenzen dann jeweils in die Finanzplanung aufgenommen werden, unabhängig davon, wie das Geschäft nachher läuft. Das ist einfach eine Vorsichtsmassnahme und eine Praxis, die wir finanzpolitisch schon seit Jahren haben. Aus diesem Grund, und weil eben die Wurzel der Vorlage im Jahr 2008 ist, haben wir schon auf die Finanzplanung 2010 diesen Betrag vorgesehen. Das muss ich der Lauterkeit halber sagen. Natürlich sind es dann, egal in welchem Jahr, eben diese 500 Millionen Franken, die anfallen werden; das ist das erste Element. Es gibt noch ein zweites: Der Bundesrat möchte auch, dass man dieses Projekt raschestmöglich in Kraft setzt, aber eigentlich möglichst geordnet und eben auch finanzpolitisch erträglich. Geordnet heisst, dass man eben auch den Kantonen die Möglichkeit gibt, ihre Probleme im administrativen Bereich - das ist die Informatik, das ist die Quellensteuer - zu lösen, und dass wir das Projekt auch weiterhin finanzpolitisch verarbeiten können.

Dazu muss ich Ihnen sagen, wie es weitergeht. Wir haben normalerweise im Februar, spätestens im März, die sogenannten Budgetweisungen. Dann müssen die wesentlichen Positionen für das nächstfolgende Jahr bekannt sein. Wenn wir jetzt das Jahr 2011 anschauen und davon ausgehen, dass der Zweitrat im kommenden September darüber entscheiden wird, dann sind das im besten Fall sieben Monate. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, mit welchen Dimensionen von Problemen wir uns auf 2011 hin befassen müssen. Wir werden die Frage der Moratorien in den genannten Gebieten diskutieren. Ich frage Sie jetzt: Haben wir in diesen sieben Monaten dann Zeit? Sind wir dann so weit, oder müssen wir wieder ein unbeliebtes Entlastungsprogramm aufgleisen, was ich eigentlich nicht mehr möchte?

Ich war der Überzeugung, das sollte man definitiv nicht mehr tun. Und das spricht eben dafür zu sagen: Es ist zwar in der Finanzplanung vorgesehen, ja, aber es gibt die Argumente des haushaltpolitischen Ablaufs, die für eine Inkraftsetzung per 2011 sprechen. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat zusammen mit den Kantonen ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2011 vorschlägt.

Und als Fussnote, aber wirklich nur als Fussnote: Wir sind auch der Meinung - Herr Bürgi hat es angetönt -, dass die Konjunkturwirkung dieser Massnahme sowieso mit mindestens einem Jahr Verspätung kommt. Und weil wir jetzt dafür sorgen müssen, dass die Konjunktur in Schwung kommt, hat der Bundesrat heute Morgen in einer Sitzung ein letztes Konjunkturpaket zur Abfederung der Arbeitslosigkeit beschlossen. Er hat es auch an Sie weitergeleitet, und wir hoffen natürlich, dass das Parlament noch in diesem Jahr die entsprechenden Entscheidungen trifft, denn dort muss man jetzt handeln, um die Krise zu bewältigen. Hier hingegen ist eine gewisse Verzögerung wahrscheinlich verkraftbar.

Das ist der Grund, weshalb ich mit dem Bundesrat eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2011 vorschlage.