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Schweiger Rolf · Ständerat · 2009-08-10

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-08-10

Wortprotokoll

Es ist im Moment schon nicht einfach zu sprechen, weil man weiss, dass man zum Buhmann der Kantone wird. Aber ich scheue das nicht, und zwar aus folgendem Grund: Wir tun jetzt so, als ob es hier um eine Prestigeangelegenheit ginge - wir auf der einen Seite, die Kantone auf der anderen Seite. Wir überlegen uns gar nicht mehr, ob wir mit dieser Wertung in dieser Absolutheit richtig liegen. Es ist doch völlig wertfrei festzustellen, dass die Opposition der Kantone primär die materielle Seite des Gesetzes betrifft, über das wir heute gesprochen haben. Ihnen wurden heute die beiden Voten von Herrn Regierungsrat Wanner und von Herrn Prof. Dr. Ulrich Cavelti ausgeteilt - kein Wort über die Vollzugsschwierigkeiten. Früher wurde davon gesprochen.

Es geht mir auch noch um die ganz banale Frage: Können wir Ständeräte uns vorstellen, dass die Inkrafttretensprobleme für die Kantone wirklich so schwerwiegend sind? Ist es uns gar nicht gestattet, auf diese Frage zu antworten, dass wir dies in dieser Absolutheit nicht glauben?

Herr Kollege David hat völlig richtig erklärt, worum es geht. Die Einführung des Kinderbetreuungsabzuges bringt keinerlei nennenswerten Probleme für die Kantone, auch der Abzug von der Steuer nicht, mit Ausnahme der Quellensteuer. Im Jahr 2010 wird die Bundessteuer 2009 eingezogen. Eine Inkraftsetzung 2010 würde also auf das Jahr 2011 Wirkung entfalten. Für diejenigen, die für ein Inkrafttreten am 1. Januar 2010 sind, stellt sich ganz banal die Frage: Wenn wir etwas als richtig erachten - was ja zumindest von einem grösseren Teil des Rates so gesagt wurde -, dürfen wir es dann nicht auch als richtig erachten, dass es so rasch wie von uns verantwortbar in Kraft tritt? Ich verstehe diejenigen nicht, die sich für diese Steuerpraxis eingesetzt haben und nun sagen, ein Jahr früher oder später spiele gar keine grosse Rolle.

Ernster zu nehmen sind dann schon die finanzpolitischen Elemente. Es stimmt, dass das Budget für das Jahr 2011 nicht mehr allzu gut aussieht. Das ist das Jahr, wo diese Gesetzgebung dann faktisch ihre Wirkung entfaltet. Nur: Die Jahre 2012 und 2013 sehen genau gleich aus. Des Problems müssen wir uns also so oder so annehmen. Damit glaube ich nicht, dass diejenigen, die für ein vorzeitiges Inkrafttreten eintreten, sich gleichsam als Missetäter vorkommen müssen, welche die Meinung der Kantone missachten, welche eine rückwirkende Inkraftsetzung kritisieren. Eine solche kommt übrigens recht häufig vor, wenn die Referendumsfrist im Januar abläuft. Wenn sie im Februar abläuft, dann gilt das spätere Inkrafttreten; dies nur nebenbei gesagt.

Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht formelle Belange in den Vordergrund schieben; wir müssen denjenigen, die sich für ein vorzeitiges Inkrafttreten einsetzen, ganz banal Folgendes zugestehen: Erstens glauben wir, dass es für die Kantone keine nennenswerten Probleme gibt, dieses Gesetz umzusetzen, wenn es am 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Zweitens ist eine Rückwirkung von ungefähr drei Wochen, wenn ich das richtig schätze - ich weiss nicht genau, wann die Herbstsession aufhört -, in der Schweiz gar nichts Ungewöhnliches.

Mit Blick darauf, dass viele von Ihnen die Auffassung vertreten, sie wollten diese Steuerfrage an sich klären, ist das meines Erachtens doch sehr zu relativieren. Darum bin ich - bei allen Vorwürfen, die jetzt indirekt gegenüber all denjenigen erhoben werden, die sich wie ich für ein schnelles Inkrafttreten aussprechen - für ein Inkrafttreten am 1. Januar 2010.

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