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Stähelin Philipp · Ständerat · 2009-08-10

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-08-10

Wortprotokoll

Eine steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern scheint mir absolut gerechtfertigt, bei der heutigen Wirtschaftslage vielleicht sogar ganz besonders. Das ist ja nicht nur in der WAK, sondern auch bei der Mitberichtsberatung in der Finanzkommission unbestritten geblieben. Zu Diskussionen Anlass gaben vielmehr Ausmass, Art und Weise - wir haben es gerade wieder gehört -, Umfang und Zeitpunkt der Steuerentlastung. Seitens der kantonalen Finanzdirektoren wird der Finger unter anderem auf einen auch in meinen Augen durchaus wunden Punkt gelegt: Ich meine die Lösung mit einem Abzug von 170 Franken vom Steuerbetrag. Es ist hier von einem Systembruch gesprochen worden, in dem Sinne, als damit auf die objektive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgestellt, gleichzeitig aber die subjektive wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der Berechnungsgrundlage weiterhin berücksichtigt wird.

Die zwei Systeme werden vermengt, und das mag durchaus ein steuersystematisches Problem darstellen. Ich möchte das keineswegs geringachten, ich stelle aber auch fest, dass die nun gewählte pragmatische Lösung nicht die einzige Vermengung darstellt. Es gibt bei den Kantonen weitere Beispiele dafür. Der Grund für die Kommissionslösung liegt darin, dass uns dieser Weg auch zur Entlastung des Mittelstandes ausreichend und zielgerichtet erscheint. Das Resultat spricht für die gefundene Lösung - die Steuersystematik zugestandenermassen weniger.

Damit bringe ich aber auch zum Ausdruck, dass eine weitere Anhebung des Abzuges vom Steuerbetrag nicht opportun sein kann, und vor allem auch, dass es nicht zu weiteren, analogen Abzügen kommen darf. Es muss bei dieser Ausnahme bleiben. Unsere Lösung in diesem einen Fall darf nicht zum Präjudiz für andere Übungen werden, sonst erhalten wir ein echtes Problem systemischer Art. Immerhin: Diese eine Ausnahme mag es angesichts des Ziels, das wir damit erreichen, noch leiden.

Erlauben Sie mir, dass ich auch bereits ganz kurz etwas zur nächsten Vorlage des Bundesrates sage, nämlich zur Eliminierung der kalten Progression. Es haben eben beide Vorlagen finanzielle Auswirkungen, deshalb ist es sicher gestattet, ganz kurz auch etwas zur zweiten Vorlage zu sagen. Die kalte Progression ist nämlich ebenfalls ein Problem, das bisher auf Bundesebene nicht optimal und allseits befriedigend gelöst ist. Auch die Modelle auf kantonaler Ebene und deren Entwicklung zeigen, dass das Thema so lange aktuell bleibt oder zumindest immer wieder aufflackert, bis ein alljährlicher Ausgleich eingeführt ist. Verschiedene Kantone haben dies bereits geschafft. Wenn wir diese Thematik auf Bundesebene wirklich und definitiv lösen wollen, dann gibt es auch hier nur den einen, den von der WAK vorgeschlagenen Weg.

Ich muss Ihnen sagen, dass ich nicht wieder eine halbbatzige Vorlage unterstützen will, die bereits nach einem nächsten Vorstoss im Parlament ruft. Wir haben diese Diskussion schon oft genug geführt. Die Unwägbarkeiten der beiden Steuervorlagen liegen für mich in einem anderen Bereich. Es geht um die finanziellen Auswirkungen. Diese sind für den Bund erheblich, wie aus den beiden Botschaften hervorgeht. Grundsätzlich mitzuberücksichtigen sind dabei - wie dies der Bundesrat auch tut - weitere angestrebte Steuerrevisionen in anderen Bereichen: Mehrwertsteuerreform, Unternehmenssteuerreform III usw.

Für die künftige Finanzplanung müssen wir uns möglichst ein Gesamtbild vor Augen halten. Allerdings sind hierzu zwei Vorbehalte angebracht. Zum einen behandeln wir heute nur die zwei konkreten Vorlagen und haben deren Auswirkungen zu beurteilen, und zum anderen werden die finanziellen Folgen in den Botschaften lediglich in der Art einer Fotografie und nicht als Film dargestellt - wie es bei uns ausgedrückt worden ist. Mit anderen Worten: Was wir nicht deutlich sehen, sind die Auswirkungen der Vorlagen auf die Konjunktur, die Wirtschaftslage und deren Entwicklung. Es fehlen Hinweise auf Mehreinnahmen, zu denen es in der Folge kommen könnte, weil die Wirtschaft durch die Steuersenkungen auch eine Befruchtung erfahren dürfte. Es fehlt uns die Optik möglicher Mehreinnahmen bzw. kleinerer Mindereinnahmen, zu denen es kommen könnte, wenn eine Abwärtsbewegung wenigstens verlangsamt werden sollte.

Diese Überlegungen gehören mit ins Bild, quantifizierbar sind sie allerdings nur mit Mühe. Aber nochmals: Sie gehören mit ins Bild, auch wenn sich die Finanzkommission grundsätzlich hinter die Vorlagen gestellt hat. Wir verhehlen dabei unsere Besorgnis nicht, dass eine sich verschlechternde Finanzlage des Bundes in kurzer Zeit in eine Neuauflage von Entlastungsprogrammen münden oder dass die Schuldenbremse ausgehebelt werden könnte. Beides wollen wir klarerweise nicht. Immerhin ist dazu aber auch festzustellen, dass die wesentlichen Steuerausfälle real erst mit einem Jahr Zeitverzug anfallen, während die Aussicht auf die sinkende Steuerlast der Wirtschaft schon vorweg vermehrten Schwung geben sollte.

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Die Frage des Zeitpunktes des Inkrafttretens werden wir in der Detailberatung noch zu entscheiden haben. Vorweg aber die Bemerkung, dass die kantonalen Finanzdirektoren hier aus administrativen Gründen erheblichen Druck machen, was ich weit besser nachvollziehen kann als die Stimmen für eine gesamthafte Ablehnung der Entlastungsvorlagen. Natürlich ist es aus kantonaler Sicht schöner, wenn man selbst die Steuern senken kann - viele Kantone sind ja nach wie vor daran -, als wenn der Anteil der Bundeseinnahmen sinkt, ohne dass dabei eigene Lorbeeren geerntet werden können. Aber die Kantone sind ja nur mit 17 Prozent betroffen - immerhin, selbstverständlich -, die Ausfälle für die Kantone scheinen mir also doch tragbar. Unter dem Strich überwiegen für mich ganz klar die Gründe, die für eine Steuerentlastung für Familien und für den vollen Ausgleich der kalten Progression sprechen.

Ich bin für Eintreten, und ich bin gleichzeitig gegen den von Kollege Reimann formulierten Antrag auf Rückweisung der ersten Vorlage an den Bundesrat. Er will auf das Kind abstellen, das schreibt er hier ausdrücklich. Ich stelle hier die Frage nach der Verfassungsmässigkeit. Allein die Tatsache, dass jemand ein Kind hat, ist kein Ausweis für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Betreuungsform - je nachdem, wie sie sich darstellt - schon, aber das Kind allein wohl kaum. Ich habe den Eindruck, hier werde etwas vorgeschlagen, was lediglich der Verzögerung dient, und eine Verzögerung bedeutet hier schlussendlich eine stille Beerdigung. Eine solche will ich ganz klar nicht, und deshalb bin ich gegen eine Rückweisung.