Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2009-08-10

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-08-10

Wortprotokoll

Das geltende Besteuerungsmodell des Bundes beruht noch immer auf dem dominierenden Familienbild der Nachkriegszeit, bei dem verheiratete Frauen in der Regel nicht erwerbstätig waren und der Ehemann als Alleinverdiener für das Familieneinkommen besorgt war. In den letzten dreissig Jahren hat sich das Familienbild in der Schweiz jedoch deutlich gewandelt. Die Zahlen sprechen diesbezüglich in jeder Hinsicht eine klare Sprache: Die Zahl der Mütter, die voll erwerbstätig sind und nur für einen Mutterschaftsurlaub ihre Tätigkeit unterbrechen, beträgt bald 10 Prozent. Die Zahl der Single-Haushalte, der Konkubinatspaare, der Alleinerziehenden und der Patchworkfamilien nimmt stetig zu. Wenn wir all dies berücksichtigen, betrifft die Frage der Familienbesteuerung noch 52,8 Prozent der Bevölkerung.

Das geltende Steuersystem wird den vielfältigen Lebensformen nicht mehr gerecht und schafft teilweise Ungerechtigkeiten, die sich mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr vereinbaren lassen. Die Ungleichbehandlung der Lebens- und Familienformen bei der Besteuerung ist letztlich auf die sehr starke Progression bei der direkten Bundessteuer zurückzuführen, befinden sich doch die Ehepaare bereits bei einem Einkommen von 135 000 Franken auf der obersten Progressionsstufe von 13 Prozent.

Rund 70 Prozent aller Mütter gehen heute einer ausserhäuslichen Arbeit nach. In der Regel üben sie eine Teilzeitarbeit aus, um ihrer Familiengemeinschaft möglichst oft zur Verfügung zu stehen. Mit ihrer ausserhäuslichen Arbeit tragen sie einen beträchtlichen Teil zur ökonomischen Sicherheit der Familie bei. Das höhere Einkommen führt zu höheren Steuern und damit auch zu Mehreinnahmen für den Staat. Die Mehrausgaben, die zur Ausführung der Erwerbstätigkeit notwendig sind, nämlich die Ausgaben für die familienergänzende Kinderbetreuung, können bis anhin bei den Steuern nicht abgezogen werden. Dies führt zu einer steuerlichen Mehrbelastung erwerbstätiger Eltern, welche ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht reflektiert. Herr Kollege Reimann, dies müssen Sie sich einfach sagen lassen: Es geht auch darum, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit reflektiert wird.

Familien im unteren Einkommensbereich können bei der Kinderbetreuung von Sozialtarifen profitieren; mittelständische Familien hingegen, also Familien mit einem Einkommen von 75 000 bis 120 000 Franken - die Höhe variiert je nach Wohnort -, zahlen den vollen Preis. Die Einführung eines Kinderbetreuungsabzuges mildert die hohe Grenzsteuerbelastung und erhöht damit die finanzielle Attraktivität eines Zweitverdienstes. Die heutige steuerliche Diskriminierung der Fremdbetreuung wird damit zumindest teilweise beseitigt.

Die Kosten eines Betreuungsplatzes sind wohnortabhängig und liegen im Schnitt zwischen 1000 und 2500 Franken monatlich. Ein Maximalbetrag von 12 000 Franken, wie er in der Vorlage vorgesehen ist, ist daher angemessen. Mit dem Elterntarif kann eine bessere Entlastung der mittleren Einkommen herbeigeführt werden. Die Entlastung erfolgt ausschliesslich während der Zeit, in der Unterhaltspflichten gegenüber der nachkommenden Generation wahrgenommen werden. Die steuerliche Entlastung hat zur Folge, dass die Zahl der Steuerpflichtigen, die keine direkte Bundessteuer zu bezahlen haben, von 20 auf 30 Prozent steigen wird. Dass dies bei den Kantonen in staatspolitischer und steuersystematischer Hinsicht Bedenken weckt, verstehe ich; es ist aber, ich habe es schon gesagt, nur eine temporäre Entlastung von der Steuerpflicht gegenüber dem Bund und lässt sich deshalb aus meiner Sicht rechtfertigen.

Alles in allem bin ich der Meinung, dass wir auf diese Vorlage eintreten und ihr so, wie die Mehrheit sie Ihnen beantragt, zustimmen können. Wenn schon Rückweisung, Herr Kollege Reimann, dann müsste man sie an den Bundesrat zurückweisen und ihn bitten, einen mutigen Schritt vorwärts zu machen und die Steuern radikal zu vereinfachen, denn damit könnten wir die Ungerechtigkeiten ausräumen, die Sie ansprechen. Aber ich gehe davon aus, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Ihnen ein solcher Schritt viel zu weit ginge, dass Sie einen solchen Schritt nie machen würden, auch wenn er der richtige wäre.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag Reimann auf Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen.