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Fetz Anita · Ständerat · 2009-08-10

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-08-10

Wortprotokoll

Die Diskussion wird spannend und spannender. Ich versuche, noch zwei, drei Überlegungen mehr einzubringen. Mehr als eine halbe Milliarde Franken Steuerabbau, und das in Zeiten, in denen die Defizite des Bundes explosiv wachsen, das ist schwierig zu vermitteln und muss schon gut begründet werden.

Ich staune ein wenig über meine bürgerlichen Kollegen aus der Finanzkommission - ich weiss, dass wir jetzt über ein Geschäft der WAK reden, aber viele haben eine Doppelmitgliedschaft -, die hier flott, ohne eine weiter vertiefende finanzpolitische Kommentierung dieses Geschäftes über diese Defizite hinweggehen und diese Steuerausfälle ohne grosse Worte bewilligen wollen.

Immerhin sind wir mitten in einer Wirtschaftskrise. Vielleicht sehen wir das Licht am Ende des Tunnels schon. Aber die Auswirkungen sind gewaltig: gewaltige Steuerausfälle bei Bund und Kantonen, hohe Sozialausgaben wegen der Arbeitslosigkeit. Beim Bund sind für dieses Jahr 2,5 Milliarden Franken Defizit prognostiziert, nächstes Jahr auch 2,5 Milliarden, 2011 bis 3 Milliarden und 2012 bis 3,5 Milliarden Franken. Solche Defizite hatten wir lange, lange Zeit nicht mehr. Das muss man der Ehrlichkeit halber festhalten, wenn wir hier alle relativ flott und schnell die Familienbesteuerung reduzieren und die kalte Progression ausgleichen wollen. Es geht insgesamt um eine Milliarde Franken Steuerausfälle pro Jahr. Ich finde, das muss man klar auf den Tisch legen.

Kann man also unter diesen Prämissen zur Familienentlastung, zu dieser Steuervorlage, Ja sagen? Aus meiner Sicht kann man es tun, wenn auch mit Vorbehalten. Ich meine, ich kann es darum tun, weil es ein altes Versprechen aller Parteien - auch meiner, der Sozialdemokratischen Partei - ist, den Mittelstand und Familien mit Kindern dort zu entlasten, wo es Sinn macht. Genau dieser Teil des Mittelstandes, der jetzt von dieser Steuerreform profitiert, sind jene Familien - das muss man auch wissen -, die nirgends einen Sozialtarif haben. Sie erhalten keine Krankenkassen-Prämienverbilligungen, sie bekommen keine Stipendien für ihre Kinder in Ausbildung, sie haben keine Sozialtarife in den Krippen, die je nach Kanton unterschiedlich ausgestaltet sind. Sie bezahlen also sämtliche Leistungen voll. Da kommt man, mindestens in der Stadt, auch mit einem Einkommen von über 100 000 Franken schnell einmal in einen Bereich, wo man aufs Geld schauen muss, wenn man zwei oder drei Kinder hat. Das ist ein Grund, warum ich für diese Vorlage bin.

Ein weiterer Grund ist, dass wir zwei Steuersenkungen zugunsten der Unternehmen hatten. Es ist jetzt höchste Zeit, auch für die Familien etwas zu machen, im Wissen darum, dass man schon ein gewisses Einkommen hat, wenn man direkte Bundessteuer bezahlt. Es gibt übrigens - in Klammern gesagt - wegen dieser Vorlage nicht mehr "Gratisbürger", weil diese in den Kantonen weiterhin ihre Steuern bezahlen. Aber Bundessteuer bezahlt man halt erst bei Einkommen von mehr als 60 000 bis 70 000 Franken. Das heisst - man muss das ehrlicherweise auch sagen -, dass mehr als 12 Prozent der Familien in der Schweiz, die es auch nötig hätten, von dieser Entlastung nicht betroffen sind.

Aber es ist nun Aufgabe der Kantone, hier Entlastungen vorzunehmen. Mit ein Grund dafür, dass mein Kanton, der Kanton Basel-Stadt, als einer von wenigen Kantonen zu dieser Familienbesteuerungsvorlage Ja sagt, ist der, dass er genau eine solche kantonale Steuerreform schon gemacht hat, mit der man die unteren Einkommen mit Kindern entlastet. Zudem weiss man in meinem Kanton, dass in einer modernen Gesellschaft diejenigen Familien deutlich in der Mehrheit sind, in denen beide Partner arbeiten und die Erwerbstätigkeit und die Familienarbeit verbinden wollen. Aber es ist eben, dies zuhanden von Kollege Germann und Kollege Reimann, nicht so einfach, eine kleine Teilzeitstelle zu bekommen, damit man die Kinder noch selber betreuen kann. Sonst gäbe es ja Massen von Vätern, die Teilzeit arbeiten würden; es gibt nämlich keinen Grund, warum das nur die Mütter tun sollen. Die jungen Väter wollen auch Teilzeit arbeiten, damit sie mit ihren Kindern zusammen sein können. [PAGE 748]

Also, es ist klar: Im qualifizierten Bereich ist es relativ schwierig, Stellen mit Teilzeitpensen zu finden. Deshalb ist es auf keinen Fall eine Diskriminierung der Mütter, die ihre Kinder selber betreuen. Wenn Sie das ausgleichen wollen, liebe Kollegen - ich verstehe Ihr Anliegen -, müssen Sie eine massive Erhöhung des Kinderabzuges beziehungsweise eine massive Erhöhung der Familienzulage verlangen. Wenn Sie das vorbringen, helfe ich mit, das kann ich Ihnen versprechen. Aber der Steuerabzug für externe Familienbetreuung ist etwas ganz anderes; da muss man die Sache anders anschauen: Heute werden diejenigen Familien diskriminiert, die die Kosten für die externe Kinderbetreuung nicht von den Steuern abziehen können, wenn sie ihre Kinder aus beruflichen Gründen extern betreuen lassen müssen oder wollen.

Überall kann man die Berufskosten von den Steuern abziehen, und Kosten für die externe Kinderbetreuung sind nichts anderes als Berufskosten, vergleichbar mit den Anreisewegen, vergleichbar mit der Weiterbildung, vergleichbar mit anderen Berufskosten, die man auch abziehen kann. Es kann nicht sein, dass viele Familien praktisch ein Einkommen, ob das jetzt jenes der Mutter oder jenes des Vaters ist, "wegsteuern" müssen und dazu noch Beiträge für die Kinderbetreuung zahlen müssen, sodass sich die Arbeit gar nicht mehr lohnt. Nachher sind Sie diejenigen, die sich darüber beklagen, wenn sich Kinder unbetreut im öffentlichen Raum aufhalten, zur Gewalttätigkeit neigen usw. Ich glaube, hier muss man kohärenter politisieren. Wie gesagt, bei einer Erhöhung der Familienzulage bin ich gerne dabei; so löst man nämlich das Problem, das Sie aufs Tapet gebracht haben.

Noch ein Wort dazu, warum ich diese Reform unterstützen kann: Nicht nur, weil wir es versprochen haben, sondern auch, weil sie richtig ausgestaltet ist. Sie bringt einen Systemwechsel - der Kinderabzug kann jetzt vom Steuerbetrag abgezogen werden, das ist aus meiner Sicht für ein modernes Steuersystem zentral -, und sie bringt die richtigen Abzüge für ein modernes Familienleben, das heute die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung führt.

Noch ein kleiner Hinweis: Was passiert eigentlich, wenn wir diese Förderung nicht machen? Das ist für unsere Gesellschaft auch nicht gratis. Unsere Gesellschaft hat ein sehr grosses Interesse daran, dass erstens einmal überhaupt Kinder geboren werden und dass zweitens beide in der Familie berufstätig sind und sich die Familienarbeit teilen. Das Risiko der Arbeitslosigkeit ist heute ja steigend, so kann man das mindestens ein bisschen abfedern.

Es ist heute auch entwicklungspsychologisch nachgewiesen: Kinder brauchen auch Väter - zwingend, nicht nur am Sonntag. Vor allem Jungs fehlt heute - um es etwas einfach zu sagen - nicht zuletzt eine gewisse harte männliche Hand. Es kommt zu sehr vielen Gewalttätigkeiten. Es wird langsam Zeit, auch einmal einen Appell an die Väter zu richten - und nicht nur immer den Müttern zu sagen, was sie alles zu tun hätten. Die Selbstverantwortung der Väter ist in dieser Gesellschaft auch gefragt.

Ein weiterer Punkt, auf den ich eingehen möchte: Ich habe gesagt, meine Zustimmung sei da - aber nicht ohne Wenn und Aber. Die Bedingung ist die Beschränkung des Kinderbetreuungsabzuges auf 8500 Franken; das reicht. Hierzu werde ich den Antrag der Minderheit Luginbühl unterstützen - ich werde das dort noch weiter ausführen -, und zwar primär aus finanzpolitischen Gründen. Mit diesem Antrag werden 100 Millionen Franken pro Jahr eingespart. Wir sind nicht in der Situation, in der wir 100 Millionen Franken so schnell ausgeben können. Es gibt genügend Hinweise dafür, dass die Mehrheit der Eltern für die externe Kinderbetreuung heute im Schnitt zwischen 4500 und 6000 Franken ausgeben, weil sie durchschnittlich etwa zweieinhalb Tage externe Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Von daher ist diese Abzugshöhe genügend.

Ein letzter Punkt, von dem mein Ja abhängt, ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens. Eine seriöse Inkraftsetzung ist für uns Bedingung für eine Zustimmung. Eine rückwirkende Inkraftsetzung, wie die Mehrheit der Kommission sie will, ist unseriös und demokratiepolitisch nicht vertretbar, denn sie bedeutet, zuerst das Referendum durchzuführen und dann die Vorlage rückwirkend in Kraft zu setzen. In diesem Punkt verstehe ich die Kantone voll und ganz. Es ist einfach unpraktikabel, ein System so einzuführen. Die Informatik umzustellen ist nicht schwierig. Aber es geht nicht nur um die Informatik, es geht auch um die Schulung der Leute usw. Hier jetzt eine Hauruckübung zu veranstalten, das lohnt sich nicht. Hier stimme ich mit dem Bundesrat für eine Inkraftsetzung auf 2011. Das ist vernünftig und konkret machbar.

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