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Müller Philipp · Nationalrat · 2009-09-10

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-09-10

Wortprotokoll

In der Vernehmlassung zur Familienbesteuerung hat die FDP-Liberale Fraktion folgende Leitplanken aufgestellt:

1. Besteuerung des Individuums;

2. Berücksichtigung der demografischen und gesellschaftlichen Realitäten;

3. keine Diskriminierung der Erwerbstätigkeit namentlich von Frauen und Verhinderung von volkswirtschaftlich schädlichen Abhalteeffekten;

4. die Familienbesteuerung darf bestehende Strukturen nicht zementieren und künftige Vereinfachungen des Steuersystems nicht verhindern.

Die FDP hat sich in der Vernehmlassung für das Kombimodell und gegen den Elterntarif ausgesprochen. Bei der Frage [PAGE 1446] der Kinderbetreuungsabzüge hat sich die FDP dafür ausgesprochen, dass 80 Prozent der effektiven Kosten abgezogen werden können. Maximal soll der Abzug gemäss Vernehmlassung bei 24 000 Franken pro Kind liegen. Begründet wurde diese Forderung folgendermassen: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen zentral. Ehepaare sollen frei von steuerlichen Überlegungen zwischen Erwerbstätigkeit und eigener Kinderbetreuung wählen können.

Diese Wahlfreiheit ist dann erfüllt, wenn möglichst die gesamten Kosten der Fremdbetreuung abgezogen werden können. Die Kinderbetreuungsabzüge benachteiligen nichterwerbstätige Ehegatten mit Betreuungsaufgaben nicht, da diese ja auch kein Einkommen versteuern müssen. Hingegen werden sie die beruflichen Hindernisse für jene Männer und Frauen abbauen, welche durch Steuerhemmnisse von der Erwerbstätigkeit abgehalten werden. In der Realität sind das vor allem Frauen. Angesichts ihres hohen Ausbildungsgrades sowie der hohen Ausbildungskosten ist gerade in der Wirtschaftskrise der Einbezug von Frauen in das Erwerbsleben für die Schweizer Volkswirtschaft wichtig.

Des Weiteren hat ein erzieltes Mehreinkommen bei der Berufstätigkeit des Zweitverdieners steuerlich negative Auswirkungen. Diese Auswirkungen sind die Steuerprogression sowie der Verlust von einkommensabhängigen Krippensubventionen und Verbilligungen bei den Krankenversicherungsprämien.

Nun zu den einzelnen wichtigen Punkten der Vorlage: Unsere Fraktion spricht sich für Eintreten auf die Vorlage aus, denn die FDP-Liberalen stehen hinter der steuerlichen Entlastung von Familien. Die Anträge der Minderheiten I (Schelbert) und II (Rechsteiner Paul), welche die Rückweisung der Vorlage verlangen, lehnen wir ab.

Die FDP-Liberale Fraktion steht dem Elterntarif skeptisch gegenüber, denn dieser neue Tarif verkompliziert das Steuersystem, was im Widerspruch zu unseren Bestrebungen für eine Vereinfachung des Schweizer Steuersystems steht. Da das von uns bevorzugte Kombimodell derzeit nicht mehrheitsfähig erscheint und eine rasche Inkraftsetzung der Vorlage auch von der FDP-Liberalen Fraktion gewünscht wird, opponieren wir nicht gegen die vorgeschlagene Lösung. Für uns ist wichtig, dass die Erwerbstätigkeit namentlich von Frauen nicht weiter erschwert wird. Entsprechend unterstützen wir den Vorschlag, dass die Kinderbetreuungskosten als Gestehungskosten in Abzug gebracht werden können. Korrekterweise sollten eigentlich die effektiven Kosten der externen Kinderbetreuung in Abzug gebracht werden können. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft schreibt, betragen diese je nach Kanton bis zu 24 000 Franken. Die nun vom Ständerat vorgeschlagenen 12 000 Franken, die in Abzug gebracht werden können, sind demnach alles andere als übertrieben.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt im Sinne eines Kompromisses den Antrag der WAK. Die entsprechenden Minderheitsanträge lehnen wir ab.

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