preparatory:AB 157277
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-09-10
Wortprotokoll
Wir sind im Wort bei der Bevölkerung. Wir sind insbesondere im Wort bei den Familien; denn nach der letzten Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II haben alle Parteien unisono, auch die Grüne Partei, gesagt: Jetzt sind in erster Priorität die Familien dran.
Das ist so. Inzwischen haben andere steuerpolitische Geschäfte die Familiensteuerreform schon überholt - Mehrwertsteuer, Ausgleich der kalten Progression -, und wenn man jetzt nicht eintritt oder wenn man jetzt zurückweist, dann ist die Gefahr gross, dass auch die dritte [PAGE 1439] Unternehmenssteuerreform die Familiensteuerreform überholt und dass wir die Entlastung der Familien auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Darum geht es heute um die Wurst. Jetzt oder nie! Wir sind für jetzt.
Worum geht es? Es geht nicht um Konjunktur- oder Wirtschaftspolitik, es geht um Familienpolitik, es geht um Gesellschaftspolitik mit den Methoden der finanziellen Entlastung und insbesondere der Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was meines Wissens ja ein zentrales gleichstellungspolitisches Ziel ist. Wir befinden uns hier gegenüber den Kantonen im Rückstand. Fast alle Kantone kennen den Abzug für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung. Nur der Bund kennt diesen Abzug noch nicht.
Ganz im Gegensatz zu dem, was die SVP-Fraktion hier vorne vorgetragen hat, ist es nicht die traditionelle Familie, die benachteiligt wird. Mit dem jetzigen Steuersystem wird die traditionelle Familie bevorzugt. Sie wird sogar doppelt bevorzugt gegenüber den sogenannt modernen Familien, in denen ein oder zwei Elternteile erwerbstätig sein wollen oder erwerbstätig sein müssen und die deshalb ihre Kinder ganz oder teilweise ausserhalb der Familie betreuen lassen. Warum ist die moderne Familie doppelt benachteiligt? Weil sie Kosten für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung hat, die in der traditionellen Familie nicht anfallen. Das heisst, das Einkommen, das für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, ist kleiner als in einer traditionellen Familie - und dennoch muss die moderne Familie gleich viel Steuern bezahlen, weil sie diese Gewinnungskosten nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann. Das heisst, die Einführung des Abzugs für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung stellt Steuergerechtigkeit erst her. Die bestehende Benachteiligung der modernen Familie gegenüber der traditionellen wird aufgehoben, und es wird erst jetzt dem zentralen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachgelebt. Das ist für uns der entscheidende Grund, warum wir für diese gesetzgeberische Innovation bzw. für diesen Nachvollzug gegenüber den Kantonen sind.
Wir sind ebenfalls für den Elterntarif, weil auch er eine gesetzgeberische Innovation ist und korrekterweise jenes Prinzip kopiert, das wir bei den Kinderzulagen auch kennen, nämlich "ein Kind, eine Zulage". Bisher hatten wir ein anderes System: Die Kinderabzüge beim steuerpflichtigen Einkommen haben immer die höheren Einkommen gegenüber den tieferen bevorzugt. Diese Gutschrift, dieser Abzug vom Steuerbetrag dreht das System um, indem jetzt die tieferen Einkommen gegenüber den höheren bevorteilt werden. Das ist eben die korrekte Methode, weil Kinderkosten - und um die geht es hier - weitgehend unabhängig vom Einkommen der Familie anfallen. Wir sind also für beide Massnahmen im Grundsatz; wir sind aber für eine etwas andere Gewichtsverteilung zwischen diesen beiden Massnahmen und werden darauf im Detail noch zurückkommen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den untersten Einkommen sagen. Es stimmt: Die untersten Einkommen haben nichts von dieser Reform. Das ist die Konsequenz davon, dass die untersten Einkommen keine Bundessteuer bezahlen - also kann man sie auf diesem Weg auch nicht entlasten. Aber so zu tun, als ob sie leer ausgingen, ist eben auch nicht richtig. Wir haben zur Unterstützung und Förderung der einkommensschwachen Bevölkerungsteile und Familien viel bessere Systeme als die Steuerpolitik. Wir haben z. B. die Verbilligung der Krankenkassenprämien, wir haben Sozialtarife bei den Krippen, wir haben Stipendien. Da geht es um ein Vielfaches von dem, was man hier steuerpolitisch den Familien zuhalten könnte. Darum ist es nicht lauter, hier zu sagen, die Familien der untersten Einkommensklassen gingen leer aus.
Wir sind für Eintreten und für Ablehnung der Rückweisungsanträge.