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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-09-10

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-09-10

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Leutenegger Oberholzer abzulehnen. Es wurde in der Debatte gesagt, dass die Kantone, repräsentiert durch die Finanzdirektorenkonferenz auf der einen Seite und durch das Volk und entsprechende Volksabstimmungen auf der anderen Seite, Bewegung in dieses Thema gebracht haben. Diese Bewegung setzte sich in letzter Zeit fort; die Finanzdirektorenkonferenz wird sich noch dieses Jahr erneut mit dieser Frage beschäftigen. Aber die Voraussetzungen für einen Entscheid sind eben noch nicht genügend vorhanden. Es fehlen noch einige Elemente, und es wäre ein absoluter Schnellschuss, wenn Sie jetzt auf diesem Weg gleichsam die Kantone zwingen würden, obschon der Sachverhalt ja hier im Bereich der Bundessteuer geregelt ist. Aber es wäre ein Präjudiz, und Sie dürfen diese Entscheidung nicht vorschnell treffen.

Bedenken Sie, diese Pauschal- bzw. Aufwandbesteuerung ist ein internationaler Wettbewerbsvorteil unseres Steuersystems. Bevor man so etwas preisgibt, muss man sich das ganz gut überlegen. Es ist nicht zufällig, dass seitens der Europäischen Union im Bereich der Besteuerung natürlicher Personen bis jetzt keine Klagen in Richtung der Schweiz gekommen sind, keine Fragen, weil es eben in verschiedenen Ländern auch Sonderregime der Besteuerung gibt. Ich glaube, wir sollten diese Vorteile nicht ohne Weiteres aus der Hand geben, und wenn, dann müssen wir es sehr sorgfältig tun, und dann müssten wir uns überlegen, ob es auch Alternativen dazu gibt. Solche liegen nicht auf dem Tisch.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

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