Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2009-09-10
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-09-10
Wortprotokoll
Ich möchte zusammenfassen: Wir sind hier beim Kern dieser Vorlage. Wir haben es zum Teil mit Konzepten zu tun, die zusammenhängen: Der Abzug für die Kinderbetreuung durch Dritte hängt zusammen mit dem Kinderabzug, der direkt vom Steuerbetrag vorgenommen werden kann.
Gehen wir einmal vom Antrag der Mehrheit aus: Die Mehrheit will für die Kinderbetreuung durch Dritte einen Abzug von bis zu 12 000 Franken pro Kind zulassen. Das hätte für den Bund Ausfälle von rund 500 Millionen Franken zur Folge, die Kantone hätten etwa 100 Millionen Franken zu tragen.
Diesem Antrag am nächsten kommen die Anträge der Minderheiten I (Fehr Hans-Jürg) und II (Meier-Schatz). Die Ausfälle für den Bund sind die gleichen, es kommt einfach zu einer Verschiebung zwischen den beiden Massnahmen, die wir vorsehen. Die Kinderabzüge vom Steuerbetrag wären höher: 250 Franken pro Kind gemäss der Minderheit II, 340 Franken pro Kind gemäss der Minderheit I. Die Anträge sind im Vergleich mit dem Antrag der Mehrheit aber kostenneutral.
Anders sieht es bei der Minderheit III (Baader Caspar) aus. Sie möchte diesen Abzug für die Kinderbetreuung für alle Kinder zulassen, unabhängig davon, ob sie durch Dritte oder von der eigenen Familie betreut werden. Wir hätten hier mit doppelt so hohen Steuerausfällen zu rechnen, mit mindestens einer Milliarde Franken, das wurde schon gesagt.
Der Einzelantrag Wasserfallen geht in die gleiche Richtung wie der Minderheitsantrag Baader Caspar, aber die Steuerausfälle wären weniger hoch. Hier wären es etwa 800 Millionen Franken. [PAGE 1461]
Der Einzelantrag Haller ist eine Mischform: Für fremdbetreute Kinder soll ein Abzug von 8500 Franken möglich sein, für Kinder, die von der Familie betreut werden, ein Abzug von 3000 Franken.
Die Kommissionsmehrheit hat sich für die Lösung des Bundesrates und des Ständerates ausgesprochen. Sie erachtet diese Lösung als angemessen und wird sie Ihnen selbstverständlich auch empfehlen.
Ich glaube, die Argumente sind alle auf dem Tisch, die Ausgangslage ist klar. Der Rat hat jetzt zu entscheiden.