Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-09-20
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Ich habe grossen Respekt vor der Arbeit, die die Kommission geleistet hat. Ich sage nicht gerade, dass ich mich davor verneige, aber in diese Richtung geht es. Ich danke allen Beteiligten ganz ernsthaft dafür, dass sie sich geeinigt haben. Für mich bleibt die Frage, ob der Rat dieser Einigung zustimmen dürfe. Ich bedaure, diese Frage stellen zu müssen und insofern auch den "Frieden" etwas infrage zu stellen.
Selbstverständlich und fraglos ist es, dem Filmwesen Unterstützung zu leisten. Um was geht es?
Es geht um die echt schweizerische Filmproduktion, wie in der Botschaft von 1961 gesagt wurde. Das hauptsächliche Mittel sind die Subventionen. Zurecht kann man die Frage stellen, ob die heutigen Subventionen genügten. Ich bin mir durchaus bewusst, dass wir hier ein Problem haben.
Aber ist mit der Vorlage gewährleistet, dass sich alle Marktteilnehmer entfalten können? Meine Sorge ist ordnungspolitischer Art. Grundsätzlich gilt die gute alte Handels- und Gewerbefreiheit, die Wirtschaftsfreiheit auch hier. Das Parlament hatte in den Filmartikel die Befugnis eingefügt, die Filmvorführungen zu regeln, nötigenfalls in Abweichung von der damaligen Handels- und Gewerbefreiheit. Heute steht das systematisch an einem anderen Ort, aber die Regelung ist immer noch dieselbe. Es ist interessant nachzulesen, wie diese Bestimmung zustande gekommen ist. Der Bundesrat beurteilte damals die bestehende privatrechtliche Filmmarktordnung als nicht nur negativ, obwohl sie monopolartig sei. Der Berichterstatter im Nationalrat kommentierte damals: "Die Privatmonopolorganisation neigt dazu, die Interessen der Körperschaft mit den kulturellen Bedürfnissen des Schweizervolkes zu verwechseln." Die Frage stellt sich also, ob die heute zu treffende Ordnung wirklich die Unabhängigkeit des Filmmarktes vom Ausland im Auge hat, ob es wirklich um die Vielfalt und Qualität des Angebotes geht und ob die vorgeschlagenen Beschränkungen diesem Ziel wirklich dienen und notwendig sind. Ich habe durchaus das Vertrauen, dass die Branche eine vernünftige Ordnung aufstellen wird und sie auch vernünftig handhaben kann.
Aber die Sorge ist grundsätzlicher Art und muss meines Erachtens dennoch auf den Tisch: Es ist die volkswirtschaftliche Sorge und die Sorge um den einzelnen Marktteilnehmer. Volkswirtschaftlich geht es um die Gefahr des Protektionismus, der letztlich nicht im Interesse der Branche liegt. Bezogen auf den einzelnen Teilnehmer stellt sich die Frage, wie es mit dem Aussenseiter steht. Wie ist der Aussenseiter gestellt, der nicht Mitglied in dieser Branchenorganisation ist? Wird er gleich behandelt? Hat er die gleichen Marktchancen? Hat er, wenn er Mitglied ist, Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Massnahmen, die von der Branchenorganisation getroffen werden können? Wie sind diese Sanktionen ausgestaltet? Besteht die Garantie, dass innerhalb dieser Branchenorganisationen, die derartige Kompetenzen haben oder erhalten sollen, die nötige Demokratie gewährleistet ist?
Bei der Beurteilung dieser Fragen muss man selbstverständlich berücksichtigen, dass der Spielraum des Gesetzgebers hier wegen der so genannten "Abweichungsklausel" besonders gross ist. Es fällt also sehr schwer zu argumentieren, die Regelung sei verfassungswidrig; das muss ich eingestehen. Also bitte ich den Bundesrat und die Verwaltung, wenigstens dafür zu sorgen, dass die Marktbedingungen bei der Ausschöpfung der offensichtlich bestehenden Spielräume und die Anforderungen des Rechtsstaates und der Demokratie berücksichtigt werden bzw. deren Anforderungen nicht zu kurz kommen.
Ich bin gespannt auf die Antwort des Mitgliedes des Bundesrates.