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Friedl Claudia · Nationalrat · 2014-09-08

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-08

Wortprotokoll

Die Schweiz braucht eine Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten im Bereich Asyl, weil diese Herausforderung von keinem Staat allein gemeistert werden kann. Heute ist keine Alternative zu Schengen/Dublin in Sicht, auch wenn Herr Mörgeli einmal mehr etwas anderes heraufbeschwört.

In der Eintretensdebatte wurden die Zahlen genannt. In den ersten fünf Jahren konnte die Schweiz über 17 000 Personen an andere Dublin-Staaten überstellen. Im gleichen Zeitraum übernahm die Schweiz 2483 Personen. Das sind die realen Verhältnisse. Die Schweiz profitiert nachweislich von diesem System.

Die jetzige Weiterentwicklung bringt kleine Verbesserungen in den Verfahren und insbesondere bei der Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen. Ich denke, das ist ein wichtiger Teil dieser Vorlage. Die SP-Fraktion ist deshalb auf die Vorlage eingetreten.

Die SP unterstützt jedoch die Minderheitsanträge Naef und John-Calame. Damit korrigiert sie die Tendenz, dass die Schweiz in gewissen Fragen noch weiter gehen will, als es die Dublin-III-Verordnung verlangt. Die Verfahren bei den Dublin-Fällen werden mit dieser Vorlage beschleunigt. Das ist grundsätzlich gut. Es ist aber nicht richtig, bei diesen ohnehin schon raschen Verfahren die automatische aufschiebende Wirkung bei einer Beschwerde zu einer Wegweisungsverfügung zu verweigern. Der Minderheitsantrag Naef zu Artikel 64a des Ausländergesetzes und gleichlautend zu Artikel 107a des Asylgesetzes verlangt, dass diese aufschiebende Wirkung erhalten bleibt. Diese Anpassung ist mit der Dublin-III-Verordnung kompatibel. Damit kann beispielsweise ausgeschlossen werden, dass jemand ausgeschafft wird, nur weil das Bundesverwaltungsgericht sich nicht an die Bearbeitungsfrist von fünf Tagen gehalten hat.

Die SP-Fraktion unterstützt auch den Minderheitsantrag John-Calame auf Streichung von Artikel 76a Absatz 4 des Ausländergesetzes zur Haft bei Renitenz. Wir sind der Meinung, dass es rechtsstaatlich nicht tragbar ist, eine zusätzliche Haftform und damit eine Haftverlängerung einzuführen, die ohne Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung des effektiven Tatbestandes zu einer Haft von bis zu sechs Wochen führt und dann nochmals um sechs Wochen verlängert werden kann. Das lehnen wir ab; das ist nach Dublin III auch nicht so vorgesehen.

Die SP-Fraktion unterstützt zudem den Minderheitsantrag Naef zu Artikel 80a des Ausländergesetzes. Rechtmässigkeit und Angemessenheit einer Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft sollen wie in einem normalen Verfahren durch eine richterliche Behörde innerhalb von 96 Stunden überprüft werden, und zwar in einer mündlichen Verhandlung und nicht in einem schriftlichen Verfahren. Eine Entscheidung von dieser Tragweite, nämlich Freiheitsentzug, [PAGE 1318] darf nicht einfach der Verwaltungsrechtspflege des Bundes oder eines Kantons überlassen werden.

Ablehnen wird die SP-Fraktion den Minderheitsantrag Mörgeli, Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 6 des Ausländergesetzes nicht aufzuheben. Nur weil eine Person ein Dublin-Fall ist, ist das kein Grund, sie zu inhaftieren. Es muss gemäss Dublin-III-Verordnung eine Untertauchgefahr bestehen. Diese Bestimmung ist wie vom Bundesrat vorgeschlagen zu streichen.

Ich bitte Sie also, den Minderheitsanträgen Naef und John-Calame zu folgen. Auch im Asylwesen haben wir rechtsstaatlich zu handeln. Wir müssen die Regeln aufzeigen, aber mit Respekt vor den Personen und ihrem Schicksal.