Schmid Carlo · Ständerat · 2001-09-20
Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-20
Wortprotokoll
Ich sagte in Lugano, dieses Gesetz sei ein Polizeigesetz. Nachdem ich es jetzt gelesen habe, kann ich bestätigen: Das Gesetz ist kein Polizeigesetz mehr. Es ist ein "Landjägergesetz". (Heiterkeit) Es hat den Charme der alten innerrhodischen "Landjäger-Korpsmitglieder": nicht mehr so martialisch-preussisch, aber doch noch ziemlich bewehrt.
Ich will der Kommission durchaus attestieren, dass sie die allergröbsten - wie soll ich dem sagen? - dem heutigen Rechtsverständnis und unserer heutigen Kulturauffassung völlig widersprechenden Eingriffsinstrumente eliminiert hat. In einem solchen Gesetz von Haftstrafen zu reden, ist leicht aberrant. Das haben Sie gemerkt und haben das eliminiert. Sie haben allerdings so getan, als ob Sie noch viel liberaler gehandelt hätten, als nur bei den Strafbestimmungen die Haftstrafen zu streichen. Sie haben Artikel 30 gestrichen; ich gratuliere! Wer sich also den Anordnungen des Departementes widersetzt, der soll nach diesem Gesetz nicht mehr bestraft werden, aber Artikel 292 StGB sieht natürlich dort auch Strafen vor.
Mit anderen Worten: Es bleibt hier - mit Ausnahme der Haftstrafen - alles beim Alten. Ein positiver Aspekt ist im Weiteren der Umstand, dass man davon abgesehen hat, in Artikel 20 die Vorschläge der Branche dem Departement zur Genehmigung vorzulegen.
Es braucht also keine behördliche Genehmigung für private Entscheidungen. Insgesamt kann man also sagen, die Kommission habe den Auftrag des Rates vom März 2001 verstanden und zumindest versucht, eine gewisse Liberalisierung herbeizuführen.
Das Hauptproblem allerdings bleibt: Wollen wir ein System, das im Landwirtschaftsbereich nun wirklich abgedankt hat - nämlich das System, dass die Bauern den Konsumenten den Speisezettel diktieren konnten? Nun diktieren die Filmemacher den schweizerischen Filmebetrachtern den Filmzettel! Das ist, etwas überspitzt, wirklich die Grundfrage. Wollen Sie die Freiheit des Filmkonsumenten, oder wollen Sie sie nicht? Wollen Sie in pädagogischer Art und Weise hingehen und sagen: Ihr müsst halt doch auch noch Schweizer Filme anschauen - und wenn das nicht geht, dann zahlt ihr halt einen oder zwei Franken mehr?
Das ist die Frage, bei der ich einfach den Antrag hätte stellen können: Streichen wir das 3. Kapitel - mit Konsequenzen, die noch nicht abzusehen sind. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe nach dieser grossen Kommissionsarbeit, die in völligem Einverständnis mit der Branche usw. geschehen ist, davon abgesehen, einen Antrag zu stellen. Dies aber nicht, weil es eine Branchenlösung ist; Branchenlösungen haben nicht einmal die Vermutung der Korrektheit für sich. Als Ständeräte und Nationalräte, als Mitglieder der Bundesversammlung müssen wir in diesem Gesetz unsere eigenen politischen Vorstellungen wieder finden können. Der Umstand, [PAGE 530] dass eine Branche das gemacht hat, ist für uns noch kein Freipass, einfach zuzustimmen. Ich kann diesem Gesetz heute nicht zustimmen.