Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-08
Wortprotokoll
Diskussionen über Schengen sind immer ein beliebtes Objekt, um über Kriminalität zu sprechen, obschon es bei Schengen um ganz andere Dinge geht. Aber ich sage gerne auch etwas zu diesem Thema.
Die Kriminalität ist heute grenzüberschreitend. Wenn Sie gegen grenzüberschreitende Kriminalität etwas tun wollen, dann müssen Sie grenzüberschreitend zusammenarbeiten, und das ist auch Schengen. Deshalb ist Schengen für die Bekämpfung der Kriminalität vermutlich die Antwort, die wir überhaupt geben können, weil uns erst die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen die Kriminalität deren Bekämpfung überhaupt ermöglicht.
Bei dieser Vorlage geht es ja nicht um eine Grundsatzdebatte über Schengen, aber man kann sie immer wieder dazu machen. Hier geht es darum, dass wir den Verzicht auf die Kontrollen an den Binnengrenzen, der eben mit Schengen eingeführt wurde, stärken wollen, dass wir das gegenseitige Vertrauen zwischen den verschiedenen Staaten stärken wollen. Dieses Vertrauen stärken wir, indem sich die einzelnen Länder gegenseitig auf die Finger schauen: Das ist der Schengener Evaluierungsmechanismus, der eben so funktioniert, dass nicht ein Gremium von oben kommt und entscheidet, ob ein Staat Schengen gut eingeführt hat, sondern dass die einzelnen Staaten beieinander vorbeigehen, eine Evaluierung durchführen und dann auch sagen, was sie festgestellt haben. Man schaut sich also gegenseitig auf die Finger, weil alle Schengen-Staaten das gleiche Interesse haben, nämlich dass an den Schengen-Aussengrenzen die Kontrolle funktioniert und dass die gemeinsamen Aufgaben für die innere Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums so [PAGE 1327] gut wie möglich funktionieren. Daran haben alle Schengen-Staaten genau das gleiche Interesse.
Dieser Schengen-Evaluierungsmechanismus wurde in den Neunzigerjahren mit der Aufnahme der Schengen-Zusammenarbeit eingerichtet. Die Schweiz hat bereits eine solche Evaluierung hinter sich, die im Jahr 2008 stattfand. Im Moment findet die zweite Schengen-Evaluierung der Schweiz statt.
Worum geht es in dieser Vorlage? Es geht hier um eine Stärkung dieses Evaluierungsmechanismus. Wir müssten eigentlich das allergrösste Interesse haben, dass man sich gegenseitig auf die Finger schaut, dass man auch die entsprechenden Instrumente hat und dass man auch die richtigen Schlussfolgerungen zieht, wenn man eben sieht, dass in einem Staat diese Schengen-Kontrollen nicht optimal durchgeführt werden. Deshalb hat man gesagt, man möchte diesen Schengen-Evaluierungsmechanismus stärken, einerseits mit der Einführung von verbindlichen Fristen, andererseits indem halbjährlich im Rahmen der Justiz- und Innenministertreffen die Frage gestellt wird, wie wir den Schengen-Evaluierungsmechanismus noch verbessern können. Ganz konkret geht es um vier Punkte:
Erstens wird die Effizienz des Verfahrens gestärkt, indem eben die Verantwortung für die Koordination der Europäischen Kommission übertragen wird und nicht mehr wie heute der EU-Präsidentschaft. Sie wissen, in der EU wechselt die Präsidentschaft alle sechs Monate. Da sind die Koordination und die Kontinuität schwierig. Deshalb will man jetzt der Kommission die Koordination übertragen - nur die Koordination, nicht die Durchführung der Evaluierung.
Zweitens werden für sämtliche Etappen des Evaluierungsverfahrens verbindliche Fristen festgelegt.
Drittens schafft die Weiterentwicklung klarere Abläufe für die Nachverfolgung. Das heisst, wenn Mängel festgestellt werden, dann gibt es Empfehlungen, und dann muss der entsprechende Schengen-Staat einen Aktionsplan vorlegen. Er muss auch periodisch Bericht erstatten.
Viertens sind besondere Massnahmen vorgesehen, wenn schwerwiegende Mängel festgestellt werden. Das heisst, der entsprechende Schengen-Staat muss seinen Aktionsplan rasch vorlegen, und über die Umsetzung ist ebenfalls periodisch Bericht zu erstatten. Es gibt dann auch Ortsbesichtigungen zur Überwachung der Umsetzung der Aktionspläne; das ist in diesen Fällen besonders wichtig.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, der Übernahme der vorliegenden Schengen-Weiterentwicklung zuzustimmen. Sie würden damit dem Ständerat folgen, der die Vorlage mit 33 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen hat.
Die Stärkung des Evaluierungsmechanismus liegt auch im Interesse der Schweiz. Deshalb bin ich jetzt von den Argumenten der Minderheit - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - ziemlich überrascht. Das ist eine Vorlage für eine bessere Kontrolle der Aussengrenzen. Das ist eine Vorlage für die innere Sicherheit, auch für die innere Sicherheit in der Schweiz. Das ist eine Vorlage für eine klare Verpflichtung an den Aussengrenzen. Das heisst, der Druck auf Staaten, die bei der Aussengrenzkontrolle eben Mängel aufweisen, steigt mit dieser Vorlage. Das ist, gemeinsam mit der nachfolgenden Vorlage, die heute noch behandelt wird, auch für jeden Staat eine Vorlage für autonome Massnahmen. Das heisst, sie beschränkt nicht unsere Autonomie, sondern stärkt die Zusammenarbeit.
Wenn Sie also für bessere Kontrollen sind - was ich beim vorhergehenden Geschäft gehört habe -, wenn Sie für eine bessere Sicherheit sind, wenn Sie für die Autonomie einstehen, dann müssen Sie dieser Vorlage zustimmen: Alles andere ist schlicht nicht nachvollziehbar.
Es gibt den Vorwurf, dass die Schweiz bei dieser Vorlage mitgearbeitet, aber nicht mitentschieden habe. Diesen Vorwurf müssen Sie vielleicht unserer Bevölkerung machen. Die Bevölkerung hat entschieden, dass wir nicht mitentscheiden, weil wir nicht Mitglied sind; das ist ein Entscheid unserer Bevölkerung.
Ich bitte Sie, dieser Vorlage für Sicherheit, Autonomie und bessere Kontrollen zuzustimmen.