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Müller Walter · Nationalrat · 2014-09-08

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-08

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat die Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung der EU 1053/2013 zur Einführung eines Evaluierungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstandes. Entgegen der im Titel erwähnten Einführung eines Evaluierungs- und eines Überwachungsmechanismus geht es eigentlich um deren Weiterentwicklung. Zum einen geht es mit diesem Evaluierungsprozess vorerst bei jedem Staat, der neu dem Schengener Abkommen beitreten will, um die Überprüfung der konkreten Bereitschaft, die Verpflichtungen aus dem Schengener Abkommen korrekt anzuwenden. Andererseits wird bei allen teilnehmenden Staaten die korrekte Anwendung des Schengen-Besitzstandes periodisch überprüft; in der Schweiz kommt dieses Verfahren zum Beispiel in diesem Jahr zur Anwendung. Diese Schengener Evaluierungsverordnung ist Bestandteil eines Paketes, mit dem das Schengener System als Ganzes gestärkt werden soll. Dazu gehört auch die Revision der Bestimmungen des Schengener Grenzkodex über die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes behandeln wir im nächsten Geschäft.

Zurück zur vorliegenden Botschaft: Bei dieser Weiterentwicklung geht es darum, die Regeln für den [PAGE 1324] Evaluierungsmechanismus zur Überprüfung der Anwendung des Schengen-Rechts zu stärken. Dadurch sollen Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts effizienter behoben werden können. Hauptinstrument werden auch weiterhin Vor-Ort-Besuche durch Sachverständigengruppen in den einzelnen Staaten sein. Diese können neu auch unangekündigt erfolgen.

Zur Behebung von allfälligen festgestellten Mängeln können die Schengen-Staaten im Rahmen eines Ratsbeschlusses anschliessend konkrete Empfehlungen an den evaluierten Schengen-Staat richten. Der betroffene Staat muss dann Massnahmenpläne erstellen und über deren Umsetzung regelmässig berichten. Der Verzicht auf Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen mehreren Ländern, der mit Schengen eingeführt worden ist, setzt gegenseitiges Vertrauen zwischen den beteiligten Staaten voraus. Alle Mitglieder des Schengen-Raums müssen darauf vertrauen können, dass die anderen Staaten ihre Grenzkontrollaufgaben korrekt und zuverlässig wahrnehmen, damit die innere Sicherheit gewährleistet ist. So ist es zum Beispiel wichtig, dass keine Visa an Personen ausgestellt werden, welche ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass vor allem die Kontrolle der südlichen Aussengrenzen des Schengen-Raums eine grosse Herausforderung darstellt. Mit einer besseren Überwachung sollen Mängel frühzeitig erkannt werden, und ihre Behebung soll dann auch konsequent eingefordert werden. Werden die Mängel nicht behoben, können die anderen Schengen-Staaten Binnengrenzkontrollen wieder einführen, um sich vor Schengen-Staaten zu schützen, die ihre Aufgabe nicht korrekt wahrnehmen.

Nebst der verbesserten Überwachung, der Möglichkeit, Binnengrenzkontrollen wieder einzuführen, ist auch vorgesehen, die politische Steuerung der Kontrolltätigkeiten durch die Justiz- und Innenminister zu stärken. Ergänzend zu den erwähnten Massnahmen können bei schwerwiegenden Mängeln besondere Massnahmen getroffen werden. So muss zum Beispiel der betroffene Schengen-Staat einen Aktionsplan besonders rasch vorlegen, und die Überwachung wird verstärkt.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben mit einer Ausnahme sämtliche Vernehmlassungsteilnehmer und insbesondere auch die Kantone der Vorlage zugestimmt.

Der Ständerat hat als Erstrat der Vorlage mit 33 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ist mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit gleichem Stimmenverhältnis zugestimmt.

Im Namen der Sicherheitspolitischen Kommission Ihres Rates beantrage ich Ihnen Eintreten und Zustimmung.