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Amherd Viola · Nationalrat · 2014-09-08

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-08

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt mit der vorliegenden Initiative eine Anpassung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, die es erlaubt, das Grooming mit Minderjährigen unter Strafe zu stellen. Unter Grooming versteht man ein gezieltes und auf sexuelle Inhalte gerichtetes Kontakteknüpfen von Erwachsenen mit Kindern und Jugendlichen im Internet.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates befasste sich bei der Vorberatung der Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Lanzarote-Konvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch mit dem Thema Grooming, und zwar deshalb, weil die Lanzarote-Konvention von den Vertragsstaaten in Artikel 23 die Schaffung einer Grooming-Norm verlangt. Der Bundesrat sah bei der Umsetzung der Konvention jedoch davon ab, einen solchen Tatbestand einzuführen, und brachte in Bezug auf Artikel 23 einen Vorbehalt zur Konvention an.

Demgegenüber erachtete es Ihre Kommission als nötig, die diesbezügliche Diskussion weiterzuführen bzw. die Frage der Notwendigkeit einer Grooming-Strafnorm vertieft zu prüfen, ohne die Umsetzung der Lanzarote-Konvention zu gefährden oder zu verzögern. Entsprechend beschloss sie am 15. August 2013 mit 17 zu 6 Stimmen, die nun zur Beratung stehende Initiative einzureichen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beschloss am 3. April dieses Jahres ganz knapp, mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ihre Zustimmung zu verweigern. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates musste die Initiative somit erneut vorprüfen, und sie kam zum zweiten Mal zum Schluss, dass der Initiative Folge zu geben sei, und zwar mit 18 zu 5 Stimmen.

Die Häufigkeit und die Gefährlichkeit des Groomings, also der Kontaktanbahnung von Erwachsenen zu Kindern im Internet zu sexuellen Zwecken, sind für die Kommission der Grund dafür, die Frage, ob eine Gesetzeslücke besteht, vertieft zu prüfen. Chatforen werden rege zur Kontaktaufnahme mit Kindern und Jugendlichen missbraucht, um mit ihnen aus sexuellen Motiven in Kontakt zu treten, beispielsweise in Form obszöner Äusserungen oder Aufforderungen. Sexualisierte Chatdialoge können bei damit konfrontierten Jugendlichen Angst und Ekel auslösen und eine ungestörte sexuelle Entwicklung gefährden.

Stichproben der Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) in Kinderchats, die sich an unter Sechzehnjährige richten, haben gezeigt, dass bis zu zwei Dritteln der Benutzer erwachsene Männer waren - und das in Kinderchats! Andere Untersuchungen haben gezeigt, dass es in einem Kinderchat im Durchschnitt drei Minuten dauert, bis ein Kind von einem Erwachsenen angesprochen wird. Die Anmachen sind dabei oft sehr direkt und von sexueller Natur. In der realen Welt würde so etwas nie und nimmer geduldet.

Die Experten aus der Praxis, welche von der Kommission angehört wurden, haben bestätigt, dass ein Gesetzgebungsbedarf besteht und dass die andiskutierten Lösungen für die Strafverfolgungsbehörden sehr hilfreich wären. Dazu kommt, dass zahlreiche Länder einen spezifischen Tatbestand des Groomings kennen, so beispielsweise unsere Nachbarländer Frankreich, Österreich und Liechtenstein und darüber hinaus auch Schweden, Finnland, Australien, Kanada, Grossbritannien und die USA.

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative bewusst offen formuliert. So kann abgeklärt werden, ob ein separater Straftatbestand geschaffen werden soll oder ob es allenfalls genügt, das geltende Recht zu ergänzen, zum Beispiel indem die Straftat der sexuellen Belästigung, Artikel 198 StGB, als Offizialdelikt behandelt wird, wenn sie an Kindern unter sechzehn Jahren verübt wird, oder indem Artikel 260bis StGB, "Strafbare Vorbereitungshandlungen", durch den Verweis auf Artikel 187 StGB, "Sexuelle Handlungen mit Kindern", ergänzt wird.

Ich bitte Sie namens einer klaren Kommissionsmehrheit - das Abstimmungsergebnis betrug 18 zu 5 Stimmen -, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.