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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-09-23

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-23

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Die UREK-NR beantragt Ihnen mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, Volk und Ständen die Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" zur Ablehnung zu empfehlen. Ebenfalls beantragt Ihnen die Kommission - und zwar mit 16 zu 9 Stimmen - nicht auf den Gegenentwurf zur Volksinitiative einzutreten.

Zuerst zur Volksinitiative: Diese wurde am 17. Dezember 2012 mit 108 018 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative hat die Form des ausgearbeiteten Entwurfes und erfüllt die Anforderungen an die Gültigkeit nach Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung.

Die Kollegen und Kolleginnen der GLP-Fraktion werden Ihnen im Rahmen unserer Debatte die Ziele und den Inhalt der Initiative sicher im Detail erläutern. Trotzdem ist es Aufgabe des Kommissionssprechers, Ihnen die Initiative in den wesentlichen Zügen vorzustellen. Ziel der Initiative ist es, einen wirkungsvollen Anreiz zu schaffen, damit der Einsatz von erneuerbaren Energien und der sparsame Energieverbrauch wirtschaftlich lohnenswert sind. Energiebewusstes Verhalten und der Einsatz von erneuerbaren Energien sollen sich bezahlt machen. Gleichzeitig soll der Ausstoss von CO2 reduziert und damit ein Beitrag zum klimaverträglichen Ausstieg aus der Atomenergie geleistet werden. Indem nichterneuerbare Energie deutlich teurer wird, soll die Schweiz darüber hinaus weniger abhängig von Energieimporten werden. Weiter sollen dem Werk- und Denkstandort Schweiz dank der Initiative und dem damit verbundenen Umbau der Wirtschaft wichtige Wettbewerbsvorteile entstehen, und schliesslich sollen die Unternehmen mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer administrativ entlastet werden.

Zum Inhalt der Initiative: Zentrales Element ist die Verteuerung der nichterneuerbaren Energie. Gemäss dem vorgeschlagenen neuen Artikel 130a Absatz 1 der Bundesverfassung kann der Bund auf der Einfuhr und der inländischen Erzeugung nichterneuerbarer Energie eine Steuer erheben. Ausserdem kann das Gesetz, dies gemäss Artikel 130a Absatz 2 der Bundesverfassung, zur Vermeidung wesentlicher Wettbewerbsverzerrungen auch die Besteuerung der grauen Energie vorsehen. Der Steuersatz ist gemäss Absatz 3 von Artikel 130a der Bundesverfassung so festzulegen, dass der Steuerertrag einem festen Prozentsatz des BIP entspricht. Dieser Prozentsatz wird derart festgelegt, dass der Ertrag der Energiesteuer dem durchschnittlichen Ertrag der Mehrwertsteuer in den letzten fünf Jahren vor ihrer Aufhebung entspricht. Das sind rund 3,6 Prozent des BIP, aktuell rund 22 Milliarden Franken an Mehrwertsteuern. Zur Vermeidung von wesentlichen Wettbewerbsverzerrungen und zur Vereinfachung der Steuererhebung können gemäss Absatz 4 Ausnahmen von einer vollumfänglichen Besteuerung festgelegt werden. Schliesslich soll ein bestimmter Teil des Steuerertrages für die Finanzierung der AHV, die Prämienverbilligung und für die Finanzierung der Eisenbahn-Grossprojekte zweckgebunden verwendet werden. [PAGE 1679]

Die Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" ist Teil der intensiven Debatte im Rahmen einer stark im Umbruch befindlichen energiepolitischen Landschaft. Es gibt verschiedene hängige Volksinitiativen und eine Vielzahl von parlamentarischen Vorstössen; daneben gilt es in diesem Kontext insbesondere die Energiestrategie 2050 hervorzuheben. Mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 soll der durchschnittliche Endenergieverbrauch pro Person und Jahr massiv gesenkt werden. Gleichzeitig soll der Anteil erneuerbarer Energien deutlich erhöht werden. In einem zweiten Schritt sollen die bestehenden Fördersysteme nach 2021 sukzessive durch ein Lenkungssystem ersetzt werden. Angedacht seitens des Bundesrates ist dabei ein System einer Energieabgabe, mit einer Rückverteilung an die Haushalte pro Kopf und die Unternehmen, zum Beispiel gemäss der AHV-Lohnsumme. Es wäre aber auch eine Energieabgabe, die sich an den energie- und klimapolitischen Zielen orientiert und nicht, wie die Volksinitiative, Lenkungs- und Finanzierungsziele miteinander verknüpft. Das EFD hat dazu im vergangenen Jahr bereits eine Konsultation durchgeführt.

Zur Kommissionsarbeit: Ihre Kommission hat die Volksinitiative am 23. Juni dieses Jahres beraten. Ihr vorgelegen hatte unter anderem auch ein Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates. Diese beantragte der UREK des Nationalrates mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Volksinitiative abzulehnen. Im Rahmen ihrer Beratungen unterhielt sich die UREK, vor dem Hintergrund, dass sich die Vertretung der GLP in der Kommission sehr offen für einen Gegenvorschlag gezeigt hatte, auch über Folgendes: über die Frage einer Sistierung der Volksinitiative, und zwar bis zum Vorliegen der vom Bundesrat angekündigten Lenkungsabgabe, wie auch über einen möglichen Gegenentwurf der Kommission. Diskutiert in diesem Kontext wurde weiter die Möglichkeit eines indirekten Gegenvorschlages im Rahmen der Energiestrategie 2050. In der Folge sah die Kommission aber davon ab.

Warum lehnt die Kommissionsmehrheit die Volksinitiative sehr deutlich ab und beantragt Ihnen auch, nicht auf den Gegenentwurf einzutreten?

Zuerst zur ablehnenden Haltung zur Volksinitiative: Bei aller Sympathie, welche eine Lenkungsabgabe auch bei einem Teil der Kommission im Grundsatz geniesst, sind es primär folgende Überlegungen, die die Kommission veranlasst haben, die Initiative abzulehnen:

1. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist es falsch, die Höhe der Energieabgabe mit der Höhe der heutigen Mehrwertsteuereinnahmen zu verknüpfen. Um nach der Abschaffung der Mehrwertsteuer die Finanzierung der öffentlichen Hand weiterhin garantieren zu können, müssten die Energiesteuersätze ausserordentlich hoch angesetzt werden. Die eigentlichen klima- und energiepolitischen Ziele würden damit deutlich überschritten. Die Steuersätze müssten infolge des verminderten Verbrauchs nichterneuerbarer Energien regelmässig erhöht werden. Zu Ende gedacht, müsste beim vollständigen Ersatz der nichterneuerbaren Energien bzw. bereits früher eine neue und andere Steuer eingeführt werden.

2. Die Mehrwertsteuer ist mit jährlichen Einnahmen von aktuell gut 22 Milliarden Franken die wichtigste Einnahmequelle des Bundes und auch für die Finanzierung der Sozialversicherungen von hoher Bedeutung. Deren Abschaffung wäre ein finanzpolitisches Abenteuer der gröberen Art.

3. Die Energiesteuer würde Unternehmen wie auch Haushalte mit tieferen Einkommen stärker belasten als die Mehrwertsteuer.

4. Die Umsetzung der Initiative wäre in der Praxis mit erheblichen Problemen verbunden. Das betrifft insbesondere die Besteuerung der grauen Energie. Eine entsprechend differenzierte Besteuerung ist heute juristisch und technisch kaum möglich und umsetzbar.

5. Eine Anpassungsfrist von nur fünf Jahren für die massive Erhöhung der Energiepreise ist ausserordentlich ambitiös und für die Haushalte und Unternehmen kaum verkraftbar.

Aus diesen und weiteren Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit - der Entscheid in der Kommission fiel mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen Nichteintreten, was den Gegenentwurf betrifft - die Kommission entschied mit 16 zu 9 Stimmen. Das zweite Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 ist nämlich mindestens in groben Zügen mit der entsprechenden Stossrichtung identisch. Es macht nach Meinung der Kommissionsmehrheit keinen Sinn, parallel zur Energiestrategie 2050 einen neuen Pfad zu öffnen. Es gilt, sich auf die Energiestrategie 2050 und das entsprechende zweite Massnahmenpaket zu konzentrieren.

Ich ersuche Sie, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.