Rösti Albert · Nationalrat · 2014-09-23
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-23
Wortprotokoll
Die Schweiz ist seit einigen Jahren der wettbewerbsfähigste Standort der Welt. Wir dürfen uns eines entsprechenden Wohlstands erfreuen. Dies ist kein Zufall, sondern das Resultat der zentralen wirtschafts- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen, die sich von denen im benachbarten Ausland unterscheiden. So haben wir unter anderem - das ist ein wichtiger Standortfaktor - eine im Verhältnis zum Ausland relativ tiefe Mehrwertsteuer, die aber mit 22 Milliarden Franken über ein Drittel der Fiskaleinnahmen des Bundes generiert. Diese 22 Milliarden Franken Einnahmen mit einer Reform zu gefährden ist sehr heikel. Wir dürfen uns in diesem Bereich, in der Sicherung der Bundeseinnahmen, keine Experimente leisten. Deshalb darf dieses bewährte System der Steuerpolitik nicht infrage gestellt werden.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, wie dies auch die Kommissionsmehrheit beantragt, die Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" zur Ablehnung zu empfehlen und sie auch nicht mit einem Gegenvorschlag zu verbinden. Entsprechend sind die Anträge sowohl der Minderheit I als auch der Minderheit II abzulehnen.
Es ist nicht so, dass die Umweltpolitik die SVP nicht kümmern würde. Wir sind aber das Land, das das Kyoto-Protokoll erfüllt. Wir haben verschiedenste Massnahmen eingeführt - CO2-Abgabe, Benzinzollabgabe, das ist Ihnen alles bekannt -, und wir wollen zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit nicht ständig höhere Abgaben und strengere Vorschriften. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, Herr Bäumle, dass wir gegen die Einführung dieses Lenkungssystems sind.
Die Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" beabsichtigt, auf der Einfuhr und der inländischen Erzeugung nichterneuerbarer Energie eine Steuer zu erheben. Wird die Energie ausgeführt, wird die Steuer zurückerstattet. Der Steuersatz soll so festgelegt werden, dass er einem festen Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts entspricht. Mit diesem Steuermodell, diesem grundsätzlich neuen Modell, werden nach unserer Auffassung Fiskalziele unzulässig mit Lenkungszielen vermischt, womit unvorhersehbare Verwerfungen entstehen könnten. Dabei sind gleichzeitig negative Wirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Wohlfahrt wie auch auf regional- und sozialpolitische Verteilziele zu erwarten.
Ich will hier drei Punkte etwas näher erläutern: erstens die Verletzung steuerpolitischer Grundsätze, zweitens die negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung und drittens die negativen Auswirkungen auf regional- und sozialpolitische Verteilziele.
Zum ersten Punkt: Die Initiative missachtet die steuerpolitischen Grundsätze, so unter anderem - und das ist wohl der [PAGE 1681] wichtigste Punkt - die Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushalts. Zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Bundeshaushalts soll die Steuerhöhe in Prozenten des BIP festgelegt werden. Die Lenkungssteuer bemisst sich somit nicht an den Klimazielen. Dies bedeutet, dass bei einem sinkenden Verbrauch an nichterneuerbaren Energien die Steuer zur Einnahmensicherung laufend erhöht werden müsste, dies eigentlich anstelle einer Reduktion. Wenn die Klimaziele erreicht werden, sollten die entsprechenden Steuern reduziert werden können. Dies würde überdies noch dadurch verschärft, dass die Initiative Ausnahmen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen vorsieht und die Steuer auf ausgeführter Energie zurückerstattet werden soll. Das wäre an sich für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll. Aber es bedeutet natürlich für jene, die - vielleicht auch zwangsläufig - weiterhin mit nichterneuerbaren Energien arbeiten, dass die Steuer laufend erhöht wird, womit die Verzerrung ebenfalls laufend verstärkt wird. Wir verlassen das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wir verlassen das Prinzip, dass individuelle Entscheidungen eigentlich nicht von steuerlichen Überlegungen beeinflusst werden sollten. Und wir verlassen auch das Prinzip, dass die Steuer einfach sein sollte.
Zum zweiten Punkt: Wir befürchten stark negative Auswirkungen auf Wachstum, Beschäftigung und Wohlfahrt. Wir wissen aus verschiedenen Studien, dass die Mehrwertsteuer nur eine geringe verzerrende Wirkung hat. Die sehr rasche Einführung einer Energiesteuer in der Höhe von 22 Milliarden Franken - von diesem Wert ginge man heute aus, in drei, vier Jahren wären es eher 25 Milliarden Franken - würde bedeuten, dass gemäss Botschaft des Bundesrates pro Liter Benzin 3 Franken oder mehr erhoben werden müssten und dass der Strompreis pro Kilowattstunde um rund 30 Rappen erhöht werden müsste. Solch enorme Sprünge würden massive relative Preisveränderungen für Produkte zur Folge haben, wobei nicht absehbar ist, welche wirtschaftlichen Verwerfungen entstehen würden. Bereits die Modellberechnungen des Bundes für die Energiestrategie 2050 haben gezeigt, dass wir mit einem leicht negativen Wachstum auch bei der Beschäftigung rechnen müssen. Die Massnahmen dieser Initiative sind deutlich schärfer. Entsprechend kann man folgern, dass mit diesen Modellen auch die Resultate deutlich negativer ausfallen müssten.
Zum dritten Punkt: Wir befürchten negative Auswirkungen auf regional- und sozialpolitische Verteilziele. Das scheint mir ein sehr wesentlicher Punkt. Je nach Standortfaktoren wären die Regionen sehr unterschiedlich von der Steuerreform betroffen. So würden unter anderem KMU, Landwirtschaftsbetriebe und Familien im ländlichen Raum stärker belastet, weil diese in vielen Bereichen kaum Alternativen haben. Dabei denke ich an den fehlenden öffentlichen Verkehr, daran, dass Menschen in entfernten Gebieten aufs Auto angewiesen sind, oder an grössere Wärmeverbunde. Entsprechend würden diese Leute grundsätzlich stärker belastet. Ganz allgemein würden aber nach der Reform auch Leute in den Städten mit tieferen Haushaltseinkommen stärker belastet. Die heutige Mehrwertsteuer hat eigentlich eine regressive Auswirkung auf die Haushaltseinkommen, indem für die Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere für die Lebensmittel, ein entsprechend tiefer Steuersatz von 2,5 Prozent eingefordert wird. Dieser Warenkorb macht bei Leuten mit tieferen Einkommen prozentual mehr aus als bei Leuten mit höheren Einkommen. Entsprechend würden erstere dann, wenn das nivelliert würde, stärker belastet.
Sollten die Steuern aufgrund der marktverzerrenden Wirkung und der Belastung dereinst nicht in gewünschtem Masse erhöht werden können - wenn die Energiesteuer dann schon bei 3 Franken pro Liter Benzin wäre und wir zusätzliche Einnahmen bräuchten, müssten wir weiter erhöhen -, wäre zudem die heutige zweckgebundene Finanzierung von AHV, öffentlichem Verkehr oder IV infrage gestellt, was zusätzlich sozialpolitisch negative Auswirkungen hätte.
Letztlich dürfte die neue Steuer auch administrativ zu höheren Kosten führen. Alleine die Umstellung wird vonseiten des Bundes auf bis eine Milliarde Franken geschätzt. Die von den Initianten genannten administrativen Vereinfachungen dürften zudem durch die vorgesehenen Grenzausgleichsmassnahmen, sofern diese überhaupt WTO-verträglich sind, aufgefressen werden.
Ich bitte Sie deshalb, hier keine Experimente zu machen und diese Initiative klar abzulehnen, weil sie zusammenfassend die sichere Finanzierung des Bundeshaushaltes infrage stellt, weil sie wachstumshemmend ist und die Standortattraktivität der Schweiz gefährdet, weil sie sozial- und regionalpolitisch zu negativen und unerwünschten Verteilungswirkungen führen kann und weil sie auch hohe Kosten verursacht. Als Agronom weiss ich, dass es die eierlegende Wollmilchsau nicht gibt. Ich glaube, deshalb müssten wir hier neue, andere Ideen suchen.
Ich bitte Sie entsprechend, die Initiative wie auch den Gegenvorschlag abzulehnen.