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Graber Konrad · Ständerat · 2014-09-24

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-24

Wortprotokoll

Die Volksinitiative, über die wir diskutieren, heisst "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV". Sie will, dass auf nationaler Ebene eine Erbschaftssteuer eingeführt wird; damit würde auf kantonaler Ebene diese Möglichkeit verlorengehen, weil das nicht mehr möglich wäre. Damit greift die Initiative in die Steuerhoheit der Kantone ein, und dies gilt es aus meiner Sicht zu verhindern. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Kantone in diesem Bereich ihre Autonomie, ihre Hoheit verlieren sollen.

Die Initiative atmet auch den Geist der Umverteilung. Die Kantone erheben ja bekanntlich auch eine Vermögenssteuer. Falls die Erbschaftssteuer flächendeckend im Sinne der Initiative eingeführt würde, müssten wir, wenn wir diese Ausgleichs-Umverteilung nicht möchten, auch die Vermögenssteuer berühren und dort einen Ausgleich schaffen. Es kann ja nicht sein, dass man zuerst das Einkommen besteuert, dann das Vermögen und dass schliesslich im Rahmen des Erbgangs der Fiskus nochmals die Finger auf die Finanzen hält.

Ich wäre bei einer Annahme der Initiative, in Konsequenz dieser Ausführungen - wenn man die Umverteilung nicht will -, auch für eine Revision des Steuerharmonisierungsgesetzes bezüglich der Vermögenssteuern in den Kantonen zu haben, indem zum Beispiel die Vermögenssteuern in den Kantonen eine Maximalbelastung erhalten. Ich weiss nicht, ob das die Initianten auch möchten, aber das wäre praktisch die logische Konsequenz. Mir widerstrebt es, das Karussell hier anzuschieben und in die Steuerhoheit der Kantone einzugreifen. Aber genau das würde die Initiative bewirken.

Künftig würde ein Einheitssteuersatz von 20 Prozent berechnet. Die Abstufung mit Vermögenshöhen fiele damit dahin. Sie würden hier eine Steuer ohne Progression einführen, oder mit anderen Worten eine Flat Rate Tax; das ist der Geist dieser Initiative.

Steuerbefreit wären Erbschaften bis 2 Millionen Franken und Schenkungen bis 20 000 Franken pro Jahr. Zudem würde die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer aufgrund ihrer Ausgestaltung als Nachlasssteuer zu Rechtsungleichheiten führen. Der Kommissionspräsident hat das Beispiel, das der Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz angeführt hat, erwähnt: Wenn ein Nachlass knapp 2 Millionen Franken beträgt und nur ein einziger Erbe da ist, könnte dieser Erbe diese Erbschaft ohne Steuerlast antreten. Bei einem Nachlass von 2,1 Millionen Franken und vier Erben - jeder Erbe würde also 525 000 Franken bekommen - würden diese Erben dann belastet: also 2 Millionen Franken steuerfrei, 525 000 Franken steuerlich belastet - das ist aus meiner Sicht Willkür.

Die Besteuerung des Vermögens in der Schweiz ist im internationalen Vergleich bereits heute sehr hoch. Die [PAGE 907] rückwirkende Besteuerung auf den 1. Januar 2012, welche die Initiative fordert, wäre rechtsstaatlich äusserst bedenklich. Die offene Gestaltung im Bereich der Unternehmensnachfolge würde zusätzlich zu Rechtsunsicherheit führen; für den Wirtschaftsstandort Schweiz wäre dies schädlich. Die Initianten haben in der Kommission für den Fall einer Annahme der Initiative geradezu abenteuerliche Entlastungen für KMU in Aussicht gestellt. Ich bin nicht sicher, ob sie sich nach einer allfälligen Zustimmung daran erinnern würden. Die bereits heute oft schwierige Nachfolgeregelung bei KMU würde jedenfalls zusätzlich erschwert, und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz würde damit gefährdet.

Zwei Drittel der Erträge aus der Erbschaftssteuer sollen gemäss Initiative in die AHV fliessen; ein Drittel ginge an die Kantone. Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 sieht der Bundesrat diesbezüglich aber einen anderen Weg der Sanierung bzw. der Stabilisierung der Sozialwerke vor. Im Vordergrund stehen dabei sinnvolle Reformen, wie diese mit dem Projekt Altersvorsorge 2020 angedacht sind. Ich stehe, offensichtlich im Gegensatz zu den Initianten, hinter diesem Projekt. Wenn Sie jetzt hier einen anderen Weg suchen, dann nehmen Sie natürlich auch den Druck weg für irgendwelche nachhaltigen Reformen im Bereich der Altersvorsorge.

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die finanzielle Situation der Sozialwerke mit dieser Initiative etwas verwedelt werden soll - nach dem Motto: Wir tun ja schliesslich etwas für die Sozialwerke. Darauf sollten wir uns aus meiner Sicht nicht einlassen. Es handelt sich bei dieser Initiative in letzter Konsequenz somit nicht nur um einen Angriff auf den Wirtschaftsplatz Schweiz, sondern auch auf den Sozialstaat Schweiz und insbesondere auf den Föderalismus.

Ich ersuche Sie deshalb, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.