Hess Hans · Ständerat · 2014-09-24
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Wir stehen vor einer schwierigen Vorlage, denn die Erbschaftssteuer-Initiative ist nicht nur inhaltlich umstritten, sondern sie besitzt auch aus formellen Gründen eine grosse Sprengkraft. Die Frage, ob sie daher für ungültig zu erklären ist oder nicht, führt in jedem Fall zu einer Grundsatzdiskussion. Ich persönlich erachte es als falsch, aus rein politischen Gründen eine solche Initiative durchzuwinken und die Grundsatzdebatte auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wie das die Berichterstatterin der SPK in Aussicht stellt. Das bringt überhaupt nichts; die Fakten liegen auf dem Tisch, und wir können heute darüber entscheiden.
Wir dürfen heute über die Prinzipien und den Aufbau unseres Rechtsstaats nachdenken und uns auch Rechenschaft ablegen, und können dies an diesem konkreten Fall tun. Wir können dies umso mehr tun, als die Initiative meines Erachtens fundamentalen Grundsätzen unserer Eidgenossenschaft widerspricht. Die Erbschaftssteuer fällt klar in die kantonale Kompetenz - eine Zuteilung, die sich bewährt hat, indem dadurch im Laufe der Jahrzehnte ein funktionierendes und austariertes System geschaffen wurde. Jeder Kanton hat die Möglichkeit, sein Steuersystem gemäss seinen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten so auszugestalten, dass es seinen Bedürfnissen entspricht. Dies wird mit der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer zerstört. Als Föderalist wehre ich mich dagegen, dass unnötigerweise in ein funktionierendes System eingegriffen wird. Ein solcher Eingriff würde eine fundamentale Verletzung unseres bewährten Staatsaufbaus zur Folge haben.
Aus juristischer Sicht gibt es eindeutige Gründe für eine Ungültigerklärung. Es ist anerkannt, dass die Rückwirkung eines Gesetzes nicht zum Nachteil eines Betroffenen ausfallen darf. Was ist das für ein Staat, der nach Gutdünken rückwirkend Recht setzen kann, mit dem die Bürger plötzlich für eine Handlung bestraft bzw. zur Kasse gebeten werden, obwohl im konkreten Zeitpunkt noch gar kein Gesetz dafür bestand? Das Prädikat Rechtsstaat würden wir einem solchen Staat wohl kaum verleihen. Die Einhaltung solcher [PAGE 905] rechtsstaatlichen Grundsätze dürfen wir nicht nur andern Staaten vorschreiben, wir müssen uns ebenfalls daran halten.
Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Herr Professor Müller zum gleichen Ergebnis kommt und davon ausgeht, dass auch das Bundesgericht das Gleiche vorsieht. All jenen, die immer für eine Verfassungsgerichtsbarkeit sind, müsste doch die Glocke läuten; sie müssten sagen: "Jetzt haben wir endlich eine Möglichkeit, hier Gegensteuer zu geben." Ähnlich ist es mit der Einheit der Materie: Dieser Grundsatz wird mit der vorliegenden Initiative ebenfalls verletzt. Entsprechend bin ich der Auffassung, dass die Initiative, auch wenn ein solcher Entscheid naturgemäss unpopulär ist, für ungültig erklärt werden muss.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Initiative auch inhaltlich sehr fragwürdig ist. Die AHV-Problematik lässt sich bis dato nicht dadurch lösen, dass wir andauernd wieder auf Kosten der Bürger irgendeine Geldquelle anzapfen und damit doch nur einen Tropfen auf den heissen Stein fallen lassen. Der Berichterstatter der WAK hat auch darauf hingewiesen, dass das keine langfristige Lösung sein kann. Wir benötigen vielmehr eine Reform des gesamten Systems, um die AHV langfristig und auch für künftige Generationen zu sichern.
In Artikel 112 Absatz 3 der Bundesverfassung ist geregelt, wie die AHV zu finanzieren ist: zum einen durch Beiträge der Versicherten, wobei die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer die Hälfte der Beiträge bezahlen, zum andern durch Leistungen des Bundes. Wenn diese Regelung nicht mehr genügt, müssen wir das System ändern und nicht gegen die Interessen der Kantone punktuell die Erbschaftssteuer zur Finanzierung der AHV heranziehen.
Ich habe mich kurzgehalten, mit diesen Hinweisen aber deutlich gemacht, dass der Grundsatz der Einheit der Materie eindeutig verletzt ist. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.