Zanetti Roberto · Ständerat · 2014-09-24
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Die Volksinitiative 13.107, "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)", will auf Bundesebene eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einführen. Diese soll auf Nachlässen und Schenkungen über 2 Millionen Franken zu einem Satz von 20 Prozent erhoben werden. Schenkungen sind rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass anzurechnen. Die Einnahmen dieser Steuer sollen zu zwei Dritteln für die AHV verwendet werden, ein Drittel soll den Kantonen verbleiben.
Die WAK hat sich in einer ersten Runde anlässlich ihrer Sitzung vom 27. März dieses Jahres mit der Initiative beschäftigt. Sie hat anlässlich dieser Sitzung mit 8 zu 3 Stimmen beantragt, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Das Geschäft kam dann ins Plenum, und der Ständerat beschloss anlässlich seiner Sitzung vom 3. Juni 2014 auf Antrag der Präsidentin der SPK mit 25 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen, das Geschäft an die WAK zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Frage der Gültigkeit vertieft zu prüfen und einen Mitbericht der SPK einzuholen.
Die SPK beschäftigte sich an ihrer Sitzung vom 24. Juni dieses Jahres mit der Prüfung der Gültigkeit der Initiative und verabschiedete am 21. August ihren Mitbericht an die WAK. Die SPK kam in diesem Mitbericht zum Schluss, die Volksinitiative könne gemäss den geltenden Kriterien für gültig erklärt werden. Wir werden anschliessend, wie es der Präsident dargelegt hat, die Präsidentin der SPK hören, die uns das Resultat der Arbeiten ihrer Kommission und die Ergebnisse ihres Mitberichtes vom 21. August erläutern wird.
Die WAK setzte sich in der Folge anlässlich ihrer Sitzung vom 25. August auftragsgemäss noch einmal mit der Initiative auseinander und prüfte insbesondere die Frage der Gültigkeit der Initiative. Sie liess sich dabei von den Doppelmitgliedern von SPK und WAK, Stefan Engler und Peter Föhn, über die Erwägungen der SPK informieren und nahm vom SPK-Mitbericht Kenntnis. Die WAK hielt aufgrund der Stellungnahme und des Mitberichtes der SPK an ihrem ursprünglichen Beschluss vom 27. März fest - womit ich zu dieser Sitzung, die nun fast ein halbes Jahr zurückliegt, zurückkehren kann.
Die Initiative wurde am 15. Februar 2013 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Sie ist mit 110 205 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 13. Dezember 2013, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Das Parlament hat nach Einreichung einer Volksinitiative 30 Monate Zeit, um die Initiative Volk und Ständen zur Annahme oder zur Ablehnung zu empfehlen. Im vorliegenden Fall läuft die Frist also bis zum 15. August 2015. Sollte ein Rat einen Beschluss über einen Gegenvorschlag fassen, kann die Behandlungsfrist um ein Jahr verlängert werden. Das zu den Formalien der Initiative.
Nun zu den eigentlichen Verhandlungen der Kommission: Bevor sich die Kommission selbst materiell mit der Initiative auseinandergesetzt hat, sind Anhörungen durchgeführt worden. Dabei wurden Vertreter des Initiativkomitees und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes einerseits und Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, der Economiesuisse und der Treuhand-Kammer andererseits angehört.
Die jeweiligen Stellungnahmen der Anhörungsteilnehmer lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Vertreter des Initiativkomitees sehen eigentlich vier Ziele im Fokus:
Erstens ist es die Steuerharmonisierung. Dem kantonalen Wildwuchs in Erbschaftssteuerfragen soll ein Riegel geschoben werden.
Zweitens soll eine Stärkung der AHV erfolgen. Die Initianten gehen davon aus, dass mit der Erbschaftssteuer rund 3 Milliarden Franken Einnahmen generiert werden könnten. Davon sollen 2 Milliarden Franken für die AHV reserviert werden. Damit wären zwar die Probleme der AHV nicht gelöst, aber doch einigermassen entschärft.
Drittens haben sie die Entschärfung der Vermögenskonzentration im Auge. Die ungleiche Vermögenskonzentration führt nach Meinung der Initianten zu ungleichen Einkommen und kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Offenbar besitzt das reichste Prozent der Steuerpflichtigen in der Schweiz rund 60 Prozent des privaten Volksvermögens.
Viertens soll mehr Steuergerechtigkeit hergestellt werden. Es würden entfernt oder gar nicht verwandte Erben entlastet, und dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit würde mehr Nachachtung verschafft. Schliesslich machten die Vertreter des [PAGE 903] Initiativkomitees geltend, dass die Steuer im Vergleich mit den Nachbarstaaten mit 20 Prozent eher moderat ausfalle. In den Nachbarstaaten sei sie spürbar höher.
Zum Schluss machten die Initianten Ausführungen über die Behandlung von Nachlässen, wenn auch Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe dazu gehören. Dabei legten die Vertreter des Initiativkomitees dar, dass sie sich höhere Freibeträge vorstellen können, und zwar durchaus bis zu 20 Millionen Franken oder allenfalls sogar noch höhere, wenn der Gesetzgeber zu entsprechenden Schlüssen kommen sollte. Sie können sich einen reduzierten Steuersatz von 5 Prozent für diesen Tatbestand vorstellen, und sie können sich auch vorstellen, dass diese Steuerbetreffnisse in zehn Ratenzahlungen getilgt werden.
Bezüglich Vorwirkung der Initiative und Einheit der Materie verwiesen die Initianten auf andere Rechtsgebiete, die auch Vorwirkungen beinhalten, und auf die Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft.
Der Vertreter des Gewerkschaftsbundes verwies ebenfalls auf die zunehmende Vermögenskonzentration, wonach in den letzten hundert Jahren die reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung noch nie so viel Anteil am Gesamtvermögen besassen wie jetzt. Der Vertreter des Gewerkschaftsbundes zitierte liberale Klassiker, die sich mit dem Verweis auf die Leistungsgesellschaft ebenfalls für die Erbschaftssteuer eingesetzt hätten. Die Forderung nach einer Erbschaftssteuer war also quasi ein Plädoyer für die Leistungsgesellschaft; nicht die Herkunft, sondern die eigene Leistung soll allenfalls vermögensbildend wirken. Schliesslich verwies der Vertreter des Gewerkschaftsbundes auf Studien, welche der Erbschaftssteuer eine sehr geringe Elastizität zuweisen, das heisst, dass die Einführung einer Erbschaftssteuer relativ wenig Abwanderungstendenzen befördern soll. Dies zeigen offenbar wissenschaftliche Studien, die vom Vertreter des Gewerkschaftsbundes zitiert wurden.
Die Vertretung der Finanzdirektorenkonferenz sah die ganze Sache viel kritischer. Sie kritisierte insbesondere den fundamentalen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone sowie die Abschöpfung von Steuersubstrat, das bis jetzt gewissermassen den Kantonen gehört. Es sei im Weiteren ein Irrtum, dass die Kantone die Erbschaftssteuer abgeschafft hätten. Sie werde einfach kantonal sehr unterschiedlich und differenziert erhoben. Das sei eigentlich ein Paradebeispiel für den funktionierenden Schweizer Föderalismus. Ferner kritisierte der Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz den vorgesehenen Vollzug einer allfälligen Erbschaftssteuer. Dieser sollte ja gemäss Initiative bei den Kantonen liegen; Veranlagung und Einzug der Steuer würden bei den Kantonen liegen. Nach Meinung der Finanzdirektorenkonferenz könnte das einen unverhältnismässigen administrativen und personellen Aufwand verursachen.
Ausserdem wurde vonseiten der Finanzdirektorenkonferenz kritisiert, dass es zu einer ungleichen Besteuerung ähnlicher Tatbestände komme. Das wurde anhand eines Beispiels dargelegt. Bei einem Nachlass von 1,999 Millionen Franken und nur einem Erben fielen keine Steuern an. Hingegen würde bei einem Nachlass von 2,1 Millionen und vier Erben à je 525 000 Franken die Besteuerung greifen. Das erachtete der Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz als stossend.
Schliesslich stellte das juristische Gewissen der Finanzdirektorenkonferenz die Frage der Verfassungsmässigkeit in den Raum. Diese Fragen betrafen die Einheit der Materie bzw. die Vor- oder Rückwirkung der Initiative. Dazu werden wir Ausführungen der Präsidentin der SPK hören.
Der Vertreter des Gewerbeverbandes erklärte eigentlich relativ kurz und bündig, die Initiative sei schlicht und einfach KMU-feindlich. Auch mit erhöhten Freibeträgen und reduzierten Steuersätzen würden die steuerlichen Rahmenbedingungen für KMU und insbesondere für Familienunternehmen verschlechtert. Der vom Gewerbeverband mit der Ausarbeitung eines Rechtsgutachtens beauftragte Professor Glauser vertrat dezidiert die Meinung, dass die Verknüpfung der neuen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit dem Finanzierungsmechanismus der AHV gegen das Gebot der Einheit der Materie verstosse und dass die Initiative somit ungültig zu erklären sei.
Der Vertreter von Economiesuisse setzte sich ebenfalls vor allem mit der Sicht der Familienunternehmen auseinander und legte dar, dass im Unternehmen führende Familienmitglieder eine qualifizierte Mehrheit haben müssen, um führen zu können, was bedeuten würde, dass gegebenenfalls Familienmitglieder ausbezahlt werden müssten. Daher müsse die Möglichkeit bestehen, das überhaupt tun zu können. Wenn nun zusätzlich Erbschaftssteuern anfielen, könnte das zu Liquiditätsengpässen führen, sodass allenfalls eine Abhängigkeit von einer Bank, ein Investitionsstau oder ein Zwang zum Börsengang oder gar zum Verkauf eines Unternehmens entstehen könnte. Die Schätzung des Verkehrswertes für nichtkotierte Familienunternehmen sei ein besonders heikles Problem, weshalb man gegen diese Initiative sei.
Schliesslich kam dann noch der Vertreter der Treuhand-Kammer zum Zug. Er kritisierte den Eingriff in das bewährte föderalistische System und wies auf die Mehrfachbesteuerung über Einkommens-, Vermögens- und neu auch noch die Erbschaftssteuer hin. Er bemängelte, dass die Initiative dem Grundsatz der Besteuerung der Allgemeinheit und dem traditionellen Familienbesteuerungskonzept widerspreche. Schliesslich sah er noch grosse Vollzugsprobleme auf uns zukommen - insbesondere, wenn es um Sonderfälle ginge.
Das waren im Wesentlichen die zusammengefassten Positionen der Anhörungsteilnehmer.
Im Rahmen der Diskussion in der Kommission - ich spreche jetzt von der ersten Kommissionssitzung vom 25. März 2014 - wurde die Frage der Gültigkeit der Initiative positiv beantwortet, dies mit Verweis auf die bisherige, sehr restriktive Praxis der Ungültigerklärung. Am 25. August 2014 bekräftigten wir schliesslich diese Auffassung, gestützt auf die Erkenntnisse und den Mitbericht der SPK. Selbst die Vertreter der Kommissionsmehrheit, die materiell nicht mit der Initiative einverstanden sind, verzichteten ausdrücklich darauf, einen Antrag auf Ungültigerklärung zu deponieren. Dies geschah nicht zuletzt mit Verweis auf die ständerätliche Debatte zur Ecopop-Initiative, die kurz vorher stattgefunden hatte.
Die materielle Debatte zur Initiative verlief in den erwarteten Bahnen. Die Argumentationslinien hatten sich bereits im Rahmen der Anhörungen gezeigt. Die Kommissionsmehrheit kritisierte insbesondere die Verletzung der Steuerhoheit der Kantone und die Kompetenzverlagerung zum Bund. Es wurde dargelegt, dass zu einer Rechtsordnung, die auf Eigentum basiert, auch das Recht gehöre, Eigentum zu vererben, ohne dass diese Erbschaften übermässig besteuert würden. Die Gefährdung des Wirtschaftsstandortes und insbesondere der KMU-Familienbetriebe wurde erläutert. Dann wurde kritisiert, dass unbestimmte, durch den Gesetzgeber zu konkretisierende Ermässigungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe einen ziemlich grossen Verwaltungsaufwand und bei der Umsetzung sehr viel Juristenfutter schaffen könnten. Schliesslich wurde im Rahmen der Kommissionsdebatte auch eine grundsätzliche Fehlkonstruktion bemängelt, von der wir bereits in der Stellungnahme der Finanzdirektoren gehört hatten: Gemäss Initiative wäre es möglich, dass ein einzelner Erbe von mehreren Erblasserinnen oder Erblassern je knapp 2 Millionen Franken steuerfrei erben könnte, wenn hingegen mehrere Erben von einem einzigen Erblasser oder einer einzigen Erblasserin leicht über 2 Millionen erben könnten, dann würden sie steuerpflichtig. Das wurde als Konstruktionsmangel der Initiative erkannt. Die Kommissionsminderheit sah das in Nuancen selbstverständlich anders. Aber das wird Ihnen der Vertreter der Minderheit Levrat dann erklären.
Schlussendlich kam die Kommission zum Ergebnis, Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zu beantragen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Das die Berichterstattung aus zwei Runden der Vorberatung der Initiative in der zuständigen Kommission. Nun wird uns dann die Präsidentin der SPK noch deren Erwägungen und Schlussfolgerungen vortragen. [PAGE 904]
Noch einmal: Mit 8 zu 3 Stimmen beantragt Ihnen die Mehrheit der WAK, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.