Schwaller Urs · Ständerat · 2014-09-24
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-24
Wortprotokoll
Voraus und vorab sei gesagt, dass ich zufrieden bin, dass wir die Initiative heute behandeln können. Ich meine, dass wir als Gesetzgeber verpflichtet sind, Rechtssicherheit zu schaffen, und dies kann nur mit der Behandlung von Initiativen geschehen. In Respektierung auch der heutigen Regelung in Sachen Volksrechte, d. h. im Zweifel für die Volksrechte, geben wir damit auch dem in der Sache zuständigen Stimmbürger die Gelegenheit, Ja oder Nein zur Initiative zu sagen. Ich lehne auch eine Ungültig- oder Teilungültigerklärung wegen der Rückwirkung ab. Wenn man einen solchen Ungültigkeitsgrund inskünftig geltend machen will, kann das nicht via eine blosse politische Praxisänderung des Parlamentes, sondern nur über eine Verfassungsänderung geschehen.
In der Sache selbst lehne ich die Erbschaftssteuerinitiative klar ab - ich habe das auch das letzte Mal gesagt -, und dies aus folgenden fünf kurz genannten Gründen:
1. Auch für mich ist die Initiative ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit und -kompetenz. Man kann lange darüber diskutieren und debattieren, ob die heute unterschiedlichen Regelungen und der damit geschaffene Flickenteppich allenfalls sogar das Prinzip der überall gleichen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in allen Kantonen verletzten. Fakt ist aber, dass wir, solange wir föderale, kantonale Steuerhoheiten haben, auch einen Unterschied in der Besteuerung in den einzelnen Kantonen zu akzeptieren haben. Wenn ich meinen Kanton nehme, dann hat sich dort gezeigt, dass gerade die Steuerbefreiung der Erben in der direkten Linie in den letzten zehn, zwanzig, dreissig Jahren auch viele Unternehmer dazu gebracht hat, sich in unserem Kanton anzusiedeln und hier viele Hunderte, ja auch Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen. Und ich würde Herrn Recordon sagen, dass gerade auch in diesen grossen Betrieben die Unternehmensnachfolge sehr oft in der direkten Linie dieser Unternehmensfamilien geschieht. Eine oder zwei Personen aus dieser Linie führen die Firma weiter, ohne dass dann der ganze Familienstamm daran beteiligt ist.
2. In Tat und Wahrheit ist die Initiative nichts anderes als eine neue Steuer und eine Steuererhöhung gegenüber den meisten heute gültigen Regelungen. Neben der heutigen Gewinnsteuer bei den Unternehmen und der Einkommens- und der Vermögenssteuer für natürliche Personen würde mit der Initiative quasi eine dritte bzw. vierte Steuer auf den gleichen Einkommen und Erträgen eingeführt. Wer eine Erbschaftssteuer wie die vorliegende will, muss konsequenterweise dann auch bereit sein, die Vermögenssteuer anzupassen oder sie für gewisse Beträge sogar aufzuheben.
3. Die Initianten gehen für die Steuerberechnung vom Verkehrswert des Unternehmens oder auch der Immobilien aus. Damit würden in der Praxis für viele KMU, die heute Morgen ja erwähnt worden sind, finanziell fast unlösbare, weil nicht bezahlbare Situationen entstehen. Für viele kleine Traditionsunternehmen ist diese Initiative - davon bin ich überzeugt - ein Vorschlag aus dem Giftschrank. Die Initiative ist Gift für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
4. Der Initiativtext enthält viele unbestimmte Begriffe. Nirgends wird festgehalten, welches bei einer Annahme der Initiative die Schwellenwerte, welches die Erleichterungen für Unternehmen wären bzw. welche Ausnahmen gelten würden. Nicht geklärt ist ebenfalls, welche Erben von den Ermässigungen profitieren würden. Die Umsetzungsdiskussion würde dann wiederum Jahre dauern - wir erleben das bei anderen Initiativen - und in den Betrieben weiterhin nicht akzeptable Rechts- und Planungsunsicherheiten schaffen. Es nützt nichts, wenn wir heute Morgen so quasi in Form eines Brainstormings von einzelnen Beträgen, von einzelnen Sätzen, von Ausnahmen sprechen. Das schafft nur zusätzliche Rechtsunsicherheit und hilft all jenen Betrieben überhaupt nicht, die jetzt seit Jahren auf eine Übernahmeregelung, auf eine dauerhafte Lösung warten. Niemand ist dann im gegebenen Moment noch daran gebunden.
5. Aus der Sicht des SGK-Mitgliedes, das ich auch bin, muss ich sagen: Die Initiative gaukelt vor, mit den zusätzlich in Aussicht gestellten Einnahmen sei die AHV dann saniert und gerettet. Ich behaupte, das ist Unsinn, das ist Mumpitz. Hingegen ist die Initiative Wasser auf die Mühle all derer, welche die vom Bundesrat aufgegleiste Reform der ersten und zweiten Säule eigentlich nicht wollen. Die möglichen Erträge - das meine letzte Bemerkung - ersetzen nicht die grundlegende Reform, derer die AHV und die zweite Säule bedürfen, um tatsächlich langfristig gesichert zu sein.
Dies die fünf Punkte, die ich kurz ansprechen wollte. Ich sage nicht: Wehret den Anfängen!, sondern vielmehr: Wehret vor allem einer weiteren Aushöhlung der kantonalen Steuerkompetenzen! Empfehlen Sie die Initiative zur Ablehnung.