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AB 157636

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Im Namen der einstimmigen SPK mache ich Ihnen beliebt, diesen Artikel zur Wahlbeobachtung nicht zu streichen. Wir finden es wichtig und richtig, dass der Souverän respektive seine Vertretung die Möglichkeit hat, zu beobachten, in welchem Rahmen die Urnengänge stattfinden. Wir tun das auch im Ausland: in Delegationen der OSZE, des Europarates und der Nato. Natürlich hat die Schweiz diese Organisationen auch schon selber zur Wahlbeobachtung eingeladen. Aber nun wird das auch gesetzlich festgehalten, und das nicht zuletzt deshalb, weil die Wahlbeobachter der OSZE in ihren Schlussberichten 2008 und 2012 zu den Gesamterneuerungswahlen des Parlamentes bei uns festgestellt haben, dass es gut wäre, dieses Recht der Wahlbeobachtung, das wir praktizieren, im entsprechenden Gesetz aufzuführen.

Die Möglichkeit der Wahlbeobachtung in den Ländern und innerhalb der Organisationen ist ein Zeichen, dass der Ablauf von Wahlen transparent und gesetzeskonform und vor allem auch demokratisch begleitet und abgestützt ist.

So empfehle ich Ihnen namens der einstimmigen Kommission, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten.