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David Eugen · Ständerat · 2001-09-25

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Rapperswil/Jona ist eine Agglomeration von etwa 25 000 bis 30 000 Einwohnern. Sie ist unmittelbar vor dem Seedamm über den Zürichsee gelegen, den Sie alle kennen. Auf dieser Strasse über den Seedamm, einer Hauptstrasse gemäss Bundesrecht, durch Rapperswil - einer Stadt am Zürichsee, die ein besonderes Bijou ist - und Jona fahren täglich 24 000 Fahrzeuge. Diese 24 000 Fahrzeuge entsprechen etwa dem Verkehrsaufkommen, das im Durchschnitt der Gotthardtunnel, der Belchentunnel, die A13 bei Chur oder die A9 im Wallis bei Martigny aufweisen. Es handelt sich also eigentlich um ein Verkehrsvolumen einer Autobahn, das hier mitten durch ein Wohngebiet einer der beiden Städte führt.

Ich glaube, der Bericht der Arbeitsgruppe Bieri hat ganz klar aufgezeigt, dass wir in unserer Verkehrspolitik jetzt unbedingt den Problemen der Agglomerationsgemeinden grosse Beachtung schenken müssen. Der Bund muss dort seine Verantwortung wahrnehmen, wo das Hauptstrassennetz und das Nationalstrassennetz tangiert sind.

In diesen Kontext gehört meine Empfehlung. Sie umfasst vier Ziffern, und ich bin dem Bundesrat sehr dankbar, dass er bereit ist, einen wichtigen Punkt, nämlich die vierte Ziffer, entgegenzunehmen. Diese Ziffer zielt eben darauf ab, die Strecke zwischen der Zürich-Oberland-Autobahn, der T8, und der A3, dem Anschluss Pfäffikon, im Rahmen des Sachplans Strassen ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Das wäre ein ganz wichtiger und zentraler Punkt meiner Empfehlung. Ich bin froh, dass der Bundesrat hier entgegenkommt.

Ich denke, bei den Ziffern 1 bis 3 ist es möglich, jetzt im Rahmen unserer Diskussion im Rat auch eine Lösung zu finden, weil sich die Dinge seit der Antwort des Bundesrates weiter bewegt haben. Insbesondere der Kanton St. Gallen hat in der Zwischenzeit dem Bund mitgeteilt, dass es aus seiner [PAGE 573] Sicht möglich ist, diese Strecke in das Programm aufzunehmen, das im Jahr 2004 beginnt. Die Antwort des Bundesrates zu dieser Ziffer deutet darauf hin, dass man das dem Kanton überlassen will. Die in diesem Sinne positive Antwort des Kantons liegt vor. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass man jetzt auch Ziffer 1 der Empfehlung zustimmen kann.

Ein wichtiger Punkt ist die Ziffer 2, nämlich die Finanzierung. Es ist klar, dass diese Projekte für den Agglomerationsverkehr über den Hauptstrassenkredit finanziert werden müssen. Wie Sie alle wissen, haben wir dort einen Betrag von 230 Millionen Franken eingestellt. Wir wissen auch, dass der Ertrag aus dem Benzinzoll pro Jahr 3,5 Milliarden Franken beträgt und die Reserven, die dort angehäuft werden, jährlich um 300 Millionen Franken anwachsen. Mir geht es jetzt darum, dass wir mit der Ziffer 2 meiner Empfehlung klar ein Zeichen setzen und nicht auf später vertrösten. Es geht mir darum, dass eben mehr Mittel in diese Agglomerationsgemeinden fliessen, die in ausserordentlichem Umfang mit den Verkehrsproblemen in den Wohngebieten belastet sind.

Betreffend Ziffer 2, die letztlich, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu Recht schreibt, das Parlament betrifft - die Budgethoheit liegt beim Parlament -, ist es unsere Aufgabe zu sagen: Dieser Betrag von 230 Millionen Franken genügt nicht, er muss - das ist mein Antrag im Rahmen des nächsten Budgets - auf 330 Millionen Franken aufgestockt werden. Wir geben jetzt dem Bundesrat die Empfehlung ab, in dem Sinne die Budgetvorbereitungen zu treffen.

Ziffer 3 meiner Empfehlung betrifft die Verkehrstrennungsverordnung. Wir haben die Diskussion jetzt eben verfolgen können im Blick auf die Motion Béguelin. Ich bin - wie Herr Béguelin - hier auch bereit, dieses Problem zurückzustecken. Es ist so: Das kann man mit dem seinerzeitigen "runden Tisch" in Verbindung bringen. Dort wurden Zusagen gemacht, die auch nach meiner Meinung einzuhalten sind. Andererseits müssen wir den Problembedarf erkennen und auch Lösungen anbieten. Wenn also die Lösungen über die Verkehrstrennungsverordnung in den Agglomerationen jetzt nicht machbar sind, müssen sehr schnell andere Lösungen und andere Finanzierungsmöglichkeiten bereit gestellt werden. Mit anderen Worten: Wir dürfen im Hinblick auf finanzpolitische Entscheide, die in der Vergangenheit zu Recht gefällt wurden, nicht die heute bestehenden und in Zukunft immer dringender werdenden Probleme im Agglomerationsverkehr zur Seite wischen.

Ich bitte Sie, die Ziffern 1 und 2 zu unterstützen und in Ziffer 4 davon Kenntnis zu nehmen, dass der Bundesrat bereit ist, diese Empfehlung entgegenzunehmen. Bezüglich Ziffer 3 bin ich bereit, auf die Empfehlung zu verzichten.