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Stöckli Hans · Ständerat · 2014-06-10

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Ich möchte mich den Ausführungen von Kollege Engler in allen Punkten anschliessen. Ich bin völlig der gleichen Meinung und möchte noch Folgendes beifügen: Die Fehlerquoten werden bereits heute durch das System erheblich reduziert, indem das Resultat zuerst vorhanden sein muss, damit man es anfechten kann. Bis das Resultat steht, werden Nachzählungen gemacht. Bei knappen Resultaten werden die entsprechenden Unterlagen zweimal gezählt. Es werden Kontrollzählgänge durchgeführt. So wird versucht, die Mängel, die beim heutigen System automatisch vorhanden sind, zu eliminieren.

Aber die Nachzählung hier, welche Sie verlangen, bezieht sich auf eine bereits festgestellte Zahl, welche von den zuständigen Verwaltungsbehörden festgestellt wird; das ist der Unterschied. Ich bin auch der Meinung, dass es in einem demokratischen Verfahren nicht einfach wegen eines Resultats, das man als knapp ansieht, zu einem Verfahren der Nachzählung kommen kann. Die Demokratie lebt eben von der Zahl, und diese wird ermittelt. So muss, wenn man das ermittelnde Verfahren infrage stellt, auch eine Unregelmässigkeit glaubhaft gemacht werden.

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