Lexipedia

AB 157667

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-10

Wortprotokoll

Mit dieser Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte sind vor allem folgende Themenbereiche angesprochen: die Organisation, Vorbereitung und Ergebnisermittlung bei den Nationalratswahlen; die Nachzählung bei knappen Abstimmungsergebnissen; die Möglichkeit der Beobachtung von Urnengängen, im Besonderen auch die Wahlbeobachtung durch internationale Organisationen und Gremien. Es sind vor allem technische Änderungen, die der Bundesrat in seiner Botschaft vorschlägt. Der Nationalrat hat diese dann in der Beratung als Erstrat noch durch eine Erweiterung der Frist für die Stimmrechtsbescheinigungen beim fakultativen Referendum ergänzt.

Die Staatspolitische Kommission befasste sich an ihren Sitzungen vom 10. und 11. April 2014 mit diesem Geschäft. Vor der eigentlichen Beratung hörten wir auch eine Delegation der Staatsschreiberkonferenz an. Die Änderungen bei den Nationalratswahlen waren weitgehend unbestritten.

Seit dem Erlass des geltenden Gesetzes zum Verfahren der Nationalratswahlen ist die Zahl der Wahlberechtigten um fast ein Drittel angestiegen, und die Zahl der Kandidierenden hat sich fast verdoppelt. Zudem wurde in dieser Zeit das Namensrecht mehrfach liberalisiert, was die Identifikation der Kandidierenden nicht einfacher macht. Neu soll das Wahlanmeldeverfahren bereits auf den August des Wahljahres konzentriert werden, damit die Wahlunterlagen drei Wochen vor der eigentlichen Wahl und nicht erst zehn Tage vorher verteilt werden können. Damit gibt es mehr Raum, um unzulässige Doppelkandidaturen und andere ungültige Kandidaturen zu erfassen. Das entspricht übrigens auch dem Zeitraum, in dem die Unterlagen bei Abstimmungen verschickt werden.

Mehr zu reden gaben die Ergänzungen des Nationalrates zur Behandlungsfrist für die Stimmrechtsbescheinigung, die er beschlossen hat, indem er einem Minderheitsantrag aus seiner SPK mit 110 zu 76 Stimmen zugestimmt hat. Demnach soll die Bundeskanzlei Unterschriftenlisten zu Referenden auch dann noch berücksichtigen, wenn sie innerhalb der 100-tägigen Referendumsfrist erst bei den Gemeinden eingereicht, aber noch nicht beglaubigt worden sind. Die grosse Mehrheit unserer SPK argumentiert hier, dass diese Frist schon einmal von 90 auf 100 Tage aufgestockt wurde, um den Gemeinden mehr Zeit für die Behandlung einzuräumen. Da diese zehn Tage mehr aber von den Referendumskomitees flugs zur Sammelfrist zugerechnet wurden, wird es für die Bescheinigung in den Gemeinden bereits wieder eng. Für die Mehrheit der SPK macht es keinen Sinn, die Frist nochmals aufzustocken, weil das in Kürze wieder zur gleichen Situation führen könnte. Ich werde beim entsprechenden Artikel noch einmal auf unsere Argumente zurückkommen.

Wir nahmen in der Kommission mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die Bundeskanzlei auf die politische Diskussion, die nach dem Nichtzustandekommen der Referenden gegen die Steuerabkommen mit Grossbritannien, Österreich und Deutschland entbrannte, bereits reagiert hat. Sie verfasste eine ganze Serie von ausgezeichneten Broschüren, die den Initianten von Volksinitiativen und den Referendumskomitees umfassende und wertvolle Informationen und Anleitungen gibt.

Für beide Volksrechte gibt es einfach und übersichtlich ausgeführte Unterlagen: über die Stimmrechtsbescheinigung, je einen Leitfaden betreffend Einreichung einer Volksinitiative oder eines Referendums, die rechtlichen Grundlagen dazu, eine Zusammenstellung von Checklisten und Adressen und sogar eine Auflistung der notwendigen Formulare und Muster. Ich erlaube mir eine Klammerbemerkung: Als ehemalige Präsidentin des Initiativkomitees zur Volksinitiative "Jugend und Musik" kann ich den grossen Wert dieser Dokumentationen wirklich einordnen, und meine Anerkennung entspringt der praktischen Erfahrung; Klammer geschlossen. Ich habe diese Broschüren hier, und wenn Sie Interesse daran haben, lade ich Sie gerne ein, darin zu blättern. Ich lege sie dann auf die Bank neben mir.

Das waren meine Vorbemerkungen zum Eintreten auf diese Teilrevision. Eintreten war in der SPK unbestritten. So bitte ich Sie, Gleiches zu tun und den Mehrheiten zu folgen.