Niederberger Paul · Ständerat · 2014-06-10
Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-10
Wortprotokoll
Wie von Ihnen gehört, nehme ich aus der Sicht der Geschäftsprüfungsdelegation Stellung zum Thema Spionageabwehr. Die Spionageabwehr ist eine der grundlegenden Aufgaben des Nachrichtendienstes. Gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ist der Nachrichtendienst des Bundes verpflichtet, Erkenntnisse zu allen Arten der Spionage zu gewinnen, die durch das Strafgesetzbuch verboten sind. Unter die Kategorie des verbotenen Nachrichtendienstes fällt die Wirtschaftsspionage, wenn sie zugunsten des Auslandes erfolgt, beispielsweise beim Diebstahl von Bankdaten für eine ausländische Steuerbehörde. Verboten sind aber auch die politische und militärische Spionage gegen den Schweizer Staat. Das haben Sie eben auch von Kollege Janiak gehört. Militärischer Nachrichtendienst ist ebenfalls untersagt, wenn er sich gegen fremde Staaten richtet. Die Schweiz wahrt somit ihre Verpflichtung zur Neutralität, indem sie verhindert, dass fremde Staaten auf unserem Territorium gegen die militärischen Interessen anderer Staaten spionieren.
In der Vergangenheit stellte die Geschäftsprüfungsdelegation fest, dass im Nachrichtendienst des Bundes nicht immer die notwendige Klarheit darüber herrschte, welche Aufgabe dem Nachrichtendienst beim staatlichen Schutz der Wirtschaft zufällt. Inzwischen hat aber auch das VBS klargestellt, dass es nicht Aufgabe des Nachrichtendienstes sei, im In- oder Ausland Informationen zu beschaffen, um die Geschäftsinteressen von Schweizer Firmen zu schützen. Unzweifelhaft ist der Nachrichtendienst des Bundes aber verpflichtet, die Schweizer Wirtschaft vor Spionage durch ausländische Akteure zu schützen. In den letzten Jahren besprach die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem Nachrichtendienst des Bundes wiederholt Fragen zur Wirksamkeit der Spionageabwehr, insbesondere im Bereich der Wirtschaftsspionage. Informationen dazu erhielt die Geschäftsprüfungsdelegation auch von der Bundesanwaltschaft und der VBS-internen Aufsicht.
Die Spionageabwehr war auch ein Thema der diesjährigen Aussprache mit dem Vorsteher des VBS zum Geschäftsbericht. Nach Ansicht des Bundesrates steht für die Schweiz die Bedrohung durch die wirtschaftliche und politische Spionage im Vordergrund. Letztlich dürfte die Spionage gegen die Wirtschaft als schwerer zu gewichten sein als die politische Spionage gegen den Staat. Die Bedrohung, die aus dem militärischen Nachrichtendienst gegen die Schweizer Armee erwachsen könnte, wird am tiefsten eingestuft.
Der Nachrichtendienst des Bundes sensibilisiert systematisch Schweizer Firmen für die Gefahren der Spionage, damit diese ihre Verwundbarkeit verringern. Die Möglichkeiten des Nachrichtendienstes sind aber nicht zuletzt wegen der Personalknappheit in der Spionageabwehr beschränkt. Auch in anderen Bereichen musste die Geschäftsprüfungsdelegation feststellen, dass der Nachrichtendienst des Bundes nicht die notwendigen Ressourcen besitzt oder einsetzt, um gesetzliche Aufträge zu erfüllen. So hatte der Nachrichtendienst des Bundes nicht genügend Personal für die Qualitätssicherung der Daten in der Datenbank Isis. Auch konnte [PAGE 481] der Nachrichtendienst die Informatiksicherheit nicht gewährleisten, weil bei der Schaffung des Dienstes für die Informatik zu wenig Personal eingeplant worden war. Der Bundesrat hat deshalb im Mai 2013 elf zusätzliche Stellen für die Informatiksicherheit im Nachrichtendienst genehmigt.
Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes machte der Vorsteher des VBS geltend, dass der Nachrichtendienst aufgrund der Empfehlungen, welche die Geschäftsprüfungsdelegation in ihrem Inspektionsbericht zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes abgegeben hatte, unverhältnismässig viel zusätzliches Personal benötige. Er hat von total 270 Stellen gesprochen, die nötig seien, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Zu dieser Aussage möchte die Geschäftsprüfungsdelegation betonen: Die Vorgaben für die Informatiksicherheit und das Risikomanagement wurden vom Bundesrat und vom VBS erlassen. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat einzig überprüft, ob sie eingehalten wurden. Es ist der Oberaufsicht ein Anliegen, dass die Ressourcen des Nachrichtendienstes des Bundes im Gleichgewicht mit seinen gesetzlichen Aufgaben stehen. Nur dann können diese auch konkret erfüllt und korrekt umgesetzt werden. Von diesem Grundsatz hat sich die Geschäftsprüfungsdelegation auch in ihrer Stellungnahme zum neuen Nachrichtendienstgesetz leiten lassen.