Schiesser Fritz · Ständerat · 2001-09-25
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-09-25
Wortprotokoll
Sie werden sich vielleicht wundern, weshalb ich zu diesem unbestrittenen Geschäft das Wort ergreife. Wir haben in diesem Saal vor einiger Zeit einen Sündenfall begangen. Das war der Sündenfall "Prättigau". Wir haben den Bündnern damals nach entsprechender Umgarnung eine Vorleistung erbracht, indem wir die Prättigaustrasse in das Nationalstrassennetz aufgenommen haben. Damit haben wir andernorts Begehrlichkeiten geweckt. In der Zwischenzeit haben wir in diesem Rat einige weitere ähnliche Vorstösse behandelt.
Ich möchte vonseiten des Bundespräsidenten in diesem Zusammenhang eine deutliche Erklärung haben. Was ich verhindern möchte, ist der Umstand, dass bei der Neubearbeitung des Nationalstrassennetzes am Schluss diejenigen profitieren, die unseren Rat oder den Nationalrat mit entsprechenden Vorstössen bedrängt haben. Diejenigen, die sich anständigerweise zurückgehalten haben, würden dann leer ausgehen.
Ich hätte vonseiten des Bundesrates gerne eine Erklärung, dass dereinst alle Kantone im Rahmen dieser Überprüfung angefragt werden, welche Projekte aus ihrer Sicht in das Nationalstrassennetz aufgenommen werden müssen. Mein Kanton hätte auch ein solches Projekt. Bisher habe ich mich dagegen gewehrt, dass der Kanton eine Standesinitiative einreicht, um die Strasse vom Zubringer der A3 in Näfels bis nach Glarus ins Nationalstrassennetz aufzunehmen. Wenn die Erklärung des Bundesrates nicht entsprechend ausfällt, dann kann ich Ihnen in Aussicht stellen, dass der Landrat des Kantons Glarus ebenfalls eine solche Standesinitiative beschliessen wird, damit wir dann hoffentlich auch in diese Liste aufgenommen werden. Ich halte das für einen Leerlauf; es darf aber nicht sein, dass diejenigen am Schluss die Dummen sind, die sich Zurückhaltung auferlegt haben.
Herr Bundespräsident: Ich hätte von Ihnen gerne eine deutliche Botschaft an diejenigen Kantone, die sich bisher zurückgehalten haben, dass sie mit ihren Anliegen nicht gegenüber denjenigen zurückgesetzt werden, die mit entsprechenden Vorstössen tätig geworden sind.