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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Die Zollkontingente für Rot- und Weisswein wurden anlässlich der Uruguay-Runde mit Gatt und WTO festgelegt. Anfang 2001 erfolgte die Zusammenlegung der Weiss- und Rotweinkontingente, und zwar im Umfang von 170 Millionen Litern. Diese Zusammenlegung wurde von der Bundesversammlung am 30. April 1997 beschlossen. Die Zusammenlegung wurde bei der WTO notifiziert. Seit 2001 wurde das Kontingent nie ausgeschöpft.

Das Zollkontingent muss unbesehen der Marktlage und der eventuellen Absatzschwierigkeiten der Schweizer Weine vollständig zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung der Zuteilungsmethode würde zu keiner Verringerung der Kontingentsmenge führen und wäre demnach auch nicht zielführend. Die Einführung der Inlandleistung würde den Wettbewerb einschränken und somit den Prinzipien von Artikel 22 des Landwirtschaftsgesetzes widersprechen. Von etwa 2400 Firmen, die gegenwärtig Wein einführen, würden 1000 bis 1200, und das sind insbesondere Kleinfirmen, keine Importberechtigung mehr erhalten. Diese müssten sich also bei Importberechtigten eindecken, was zu neuen Importrenten führen würde. Ich wage auch die Vermutung, dass das zu zusätzlichen Preissteigerungen führen würde. Damit wäre der Schweizer Wein im Schweizer Markt zuerst noch unattraktiver. Das wäre eine Fehlentwicklung.

Eine letzte Bemerkung - Sie haben es gerade gesagt, Herr Nationalrat Freysinger -: Wir haben in der Debatte über die Agrarpolitik 2014-2017 intensiv darüber gesprochen, Sie haben eine mögliche Systemänderung abgelehnt, und das eindeutig, mit 110 zu 68 Stimmen.

Ich empfehle dem Rat, die Motion abzulehnen.

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