Vitali Albert · Nationalrat · 2014-06-12
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Im Mai 2011 beschloss der Bundesrat, das Projekt für ein neues, einheitliches Führungsmodell zu starten, welches sich an den Prinzipien der ziel- und ergebnisorientierten Verwaltungsführung orientiert. Die Staatspolitische Kommission und die Finanzkommission beantragten dem Büro des Nationalrates, eine Spezialkommission einzusetzen. Diesem Antrag wurde entsprochen, und im Dezember 2013 wurden die 25 Mitglieder der Spezialkommission "Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB)" bestimmt.
Seit Jahren werden 23 Verwaltungseinheiten des Bundes mit rund einem Sechstel aller Mitarbeiter und rund 30 Prozent des Eigenaufwandes nach dem Modell Flag geführt. Die Erfahrungen sind weitgehend positiv. Heute geht es um die Frage: Wollen wir das neue Führungsmodell - ja oder nein? Ich kann vorwegnehmen, dass die FDP/die Liberalen diese Frage mit einem Ja beantworten.
Mit dem NFB soll die Haushaltsteuerung weiter verbessert werden. Die Errungenschaften im Zusammenanhang mit der Schuldenbremse und dem neuen Rechnungsmodell sollen mit einer stärkeren Ausrichtung der Finanzplanung und Budgetierung auf Leistung und - so weit wie möglich - auf Wirkung ergänzt werden.
Die generellen Ziele des NFB sind: die Verbesserung von Haushaltsteuerung und Haushaltvollzug; die Stärkung der mittelfristigen Planung; die Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen, Ressourcen und Leistungen auf allen Ebenen, d. h. Parlament, Bundesrat und Verwaltung; die Weiterentwicklung der ergebnisorientierten Verwaltungsführung und Verwaltungsstruktur durch verstärkte Eigenverantwortung der Verwaltungseinheiten bei der Leistungserbringung; vergrösserte Freiräume beim Mitteleinsatz sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in der Bundesverwaltung.
Als neue oder veränderte Steuerungsinstrumente sind vorgesehen: der Voranschlag mit integriertem Finanz- und Aufgabenplan und die neue Darstellung nach Verwaltungseinheiten und Leistungsgruppen; Globalbudgets für den Eigenbereich aller Verwaltungseinheiten mit Leistungsgruppen und ausgewählten Zielen im Voranschlag mit integriertem Finanz- und Aufgabenplan; jährliche Leistungsvereinbarungen zwischen Departement und Amt für die Verknüpfung und Umsetzung von politischen und betrieblichen Zielsetzungen. Weiter gibt es punktuelle Anpassungen, um die Finanz-, Sach- und Ressourcenplanung noch besser aufeinander abzustimmen.
Am 4. Februar 2014 fand die Sitzung der Spezialkommission mit den Anhörungen der Experten statt. Grundsätzlich waren alle dem NFB positiv gesinnt und von ihm überzeugt. Insgesamt lagen in der Kommission über dreissig Anträge vor. Bei der Beratung wurde mindestens die Hälfte der Anträge zurückgezogen.
Für die FDP-Liberale Fraktion geht das NFB in die richtige Richtung. Man erhofft sich insgesamt eine gezieltere Steuerung der Verwaltung und einen Effizienzgewinn. Begrüsst werden insbesondere die bessere Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen sowie die vermehrte Steuerung über Leistungs- und Wirkungsziele. Beim Personal führt der Bund heute über die Finanzen. Gefordert wurde neu, dass für das Parlament mehr Transparenz geschaffen wird, insbesondere in Bezug auf den Personalbestand und den Personalaufwand des Bundes. Dieses Muss-Kriterium - nämlich der Stellenplan in der Rechnung pro Dienststelle - wird mit dem NFB endlich umgesetzt.
Beim Finanzplan gibt es heute drei Möglichkeiten: Kenntnisnahme, Genehmigung oder Beschlussfassung des Finanzplans, der sogenannte einfache Bundesbeschluss. Neu wird der Finanzplan weiterhin zur Kenntnis genommen, erfährt aber eine wichtige Verbesserung, nämlich die Änderungsmöglichkeiten durch das Parlament. Ziel der neuen Regelung ist es, dass Änderungsanträge in einem schnelleren Verfahren beschlossen werden können, als dies bisher in der Regel möglich war. Sind sich die beiden Räte einig, können dem Bundesrat bereits bei der Beratung des Finanzplans über die Ergänzung des einfachen Bundesbeschlusses Änderungsanträge für künftige Finanzpläne erteilt werden. Somit kommt dem Finanzplan eine andere Bedeutung zu.
Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und wird sie so, wie sie aus den Beratungen hervorgegangen ist, unterstützen und genehmigen. Wir werden uns zu den einzelnen Abweichungen in der Detailberatung äussern und die entsprechenden Begründungen liefern.
Ich bitte Sie, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten und den Nichteintretensantrag Schwander abzulehnen.