Fischer Roland · Nationalrat · 2014-06-12
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-06-12
Wortprotokoll
Die Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten und das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung unterstützen.
Eines der Hauptziele des neuen Führungsmodells des Bundes ist eine stärkere ziel- und ergebnisorientierte Verwaltungsführung. Im Gegensatz zur bisherigen Steuerung über einzelne Kredite im Eigenbereich wie z. B. zum Personalaufwand oder zum Sachaufwand sollen primär ein Globalbudget und Leistungs- und Wirkungsziele im Vordergrund stehen. Zu diesem Zweck werden die Verwaltungseinheiten in ihrem Eigenbereich - d. h. ohne den Transferaufwand; dort werden wir also weiterhin auch noch die einzelnen Transfers beschliessen - neu mit einem Globalbudget geführt.
Ich möchte kurz auf den Minderheitssprecher eingehen:
1. Wenn wir mit Einzelkrediten den Bundesrat und die Verwaltung in Bezug auf ihre Führung einschränken, kann die Verwaltung ihre Verantwortung gar nicht wahrnehmen und ihren Zielen und einem Globalbudget entsprechend führen. Wir müssen den Rahmen schaffen, damit die Verwaltung auch ein Modell leben kann, das beispielsweise auch dem New Public Management entspricht.
2. Die Aufgaben der Verwaltungseinheiten, d. h. also der Bundesämter, werden in Zukunft in sogenannte Leistungsgruppen zusammengefasst, für welche Leistungs- und Wirkungsziele definiert werden.
Nun, der Hauptnutzen des neuen Führungsmodells liegt aber nicht nur im Globalbudget oder in diesen neuen Instrumenten, den Leistungs- und Wirkungszielen. Er liegt vielmehr auch darin, dass dem Parlament neue Instrumente zur Verfügung gestellt werden, welche seine Steuerungs- und Aufsichtsmöglichkeiten verbessern, namentlich den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan, die detailliertere Berichterstattung im Eigenbereich sowie die neuen Steuerungsmöglichkeiten im Finanzplan, wie sie der Kommissionssprecher bereits erwähnt hat.
Die heutige Situation der Budgetierung und Rechnungslegung weist einige Schwachstellen auf. Die Sichtweise auf den Bundeshaushalt ist heute sehr stark auf einzelne Kredite und Ausgabenpositionen fokussiert. Ausserdem fristet der Finanzplan meines Erachtens ein Schattendasein. Das führte in den letzten Jahren häufig zu einer falschen Schwerpunktsetzung und verhinderte, dass das Parlament gerade in finanzieller Hinsicht sinnvolle mittel- und langfristige Vorgaben und Rahmenbedingungen setzte. Gerade im sogenannten Eigenbereich, das heisst beim Personal- und Sachaufwand, der hier mit dem neuen Führungsmodell im Fokus liegt, sind punktuelle Änderungen gegenüber den Anträgen des Bundesrates sehr schwierig zu beschliessen und kurzfristig kaum umzusetzen. Wir haben das ja gerade bei der letzten Budgetdebatte deutlich gesehen.
Für langfristige Impulse sind hingegen die Instrumente des Parlamentes zu schwach. Denken wir beispielsweise an die Motion zum Finanzplan, welche es schon gab, mit welcher die Finanzkommission des Nationalrates im Hinblick auf zukünftige Belastungen dem Bundesrat einen Auftrag zur Erwirtschaftung von strukturellen Überschüssen geben wollte - das wurde beispielsweise auch in der letzten Budgetdebatte thematisiert - und welche vom Ständerat alsbald versenkt wurde. Das kann es ja nicht sein. Gerade diese beiden jüngsten Beispiele - die Motion zum Finanzplan und die Debatte um das Wachstum der Personal- und Sachausgaben beim letzten Voranschlag - sind Beispiele, die die Schwächen des heutigen Modells eindrücklich aufzeigen.
Ein weiterer Punkt ist, dass bei Bestrebungen zu Effizienzsteigerungen bisher eine zu einseitige Fokussierung auf den Personalaufwand stattfand - und immer noch stattfindet, wenn man den Rückweisungsantrag zum KAP betrachtet. Dabei sollte eigentlich mittlerweile, nach unzähligen Vorkommnissen, klar sein, dass andere Aufwandpositionen wie beispielsweise der Beratungsaufwand oder der Informatikaufwand heute weitaus problematischer sind. Gerade in dieser Hinsicht fehlt den Ämtern heute die notwendige Flexibilität, um auch in diesem Kontext ihre Aufgaben effizienter zu gestalten.
Wir sehen drei grundlegende Vorteile des neuen Führungsmodells des Bundes:
1. Die Verwaltungseinheiten erhalten eine grössere Flexibilität, welche es ihnen erlaubt, die Mittel effizienter einzusetzen. Das bezieht sich vor allem auf Ämter - da erhoffe ich mir auch Verbesserungen in diesen Ämtern -, welche gerade im Bereich des Personalaufwandes, des Beratungsaufwandes und des Informatikaufwandes immer wieder vor dem Problem stehen, dass sie entscheiden müssen, ob sie Aufgaben extern oder intern erfüllen sollen. Da, denke ich mir, ist eine höhere Flexibilität notwendig, damit diese Bundesämter frei, im Sinne einer effizienten Aufgabenerfüllung, eigene Entscheidungen treffen können.
Für das Parlament verbessert sich die Aufsichtstätigkeit aufgrund der verbesserten, detaillierteren und einheitlicheren Berichterstattung. Gerade in dieser Beziehung konnte unsere Kommission noch einige Akzente in der Vorlage setzten. Ich denke da konkret an die Berichterstattung von Leistungsgruppen, bei denen wir neu neben den Aufwand- und Ertragspositionen, den Investitionen und den Kennzahlen auch Angaben über die Entwicklung des Personalbestandes, des externen und internen Informatikaufwandes sowie des Beratungsaufwandes zur Verfügung haben werden.
2. Ein weiterer Vorteil sind die Planungsvorgaben für Leistungsgruppen. Dem Parlament wird die Kompetenz eingeräumt, im Rahmen des Voranschlages Planungsvorgaben zu machen. Da stehen aus unserer Sicht neben den Leistungs- und Wirkungszielen vor allem auch die finanziellen Planungsvorgaben im Vordergrund. [PAGE 1024]
3. Dieser letzte und von mir aus gesehen sehr wichtige Vorteil besteht darin, dass wir in Bezug auf den Finanzplan über ein neues, innovatives Instrument verfügen, wie der Kommissionssprecher das genannt hat, nämlich über diesen einfachen Bundesbeschluss, in dessen Rahmen wir nun dem Bundesrat Aufträge über den Finanzplan erteilen können. Wir haben in der Kommission noch diskutiert, ob der Finanzplan in der Zukunft beschlossen werden soll oder ob er nur zur Kenntnis genommen werden soll. Wir sind der Ansicht, dass es reicht, wenn der Finanzplan zur Kenntnis genommen wird. Wichtig ist uns aber vor allem, dass das Element der Aufträge hier enthalten ist.
Nach dem Abwägen der Vor- und Nachteile und vor dem Hintergrund der Differenzbereinigung im Zweikammersystem ist es sicher eine Herausforderung, wenn wir hier dieses neue Instrument beschliessen. Aber ich denke, es ist ein zukunftsgerichtetes Instrument, und es wird sich natürlich zeigen müssen, welches seine Vor- und Nachteile sind. Doch ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem neuen Instrument im Bereich des Finanzplans ein Instrument geschaffen haben, welches die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes und somit auch die Rolle des Parlamentes bei der Finanzplanung stärkt.
Man darf sich aber im Gesamten nicht allzu grosse Illusionen machen, denn letztendlich werden die Beschlüsse des Parlamentes ja nicht nur durch Effizienzüberlegungen, sondern durch die politische Agenda bestimmt. Ausserdem ist zu berücksichtigen, dass es sich beim Bundeshaushalt um einen ausgesprochenen Transferhaushalt handelt. Die Hauptaufgabe des Bundes besteht in vielen Bereichen darin, Subventionen zu verteilen, und nicht darin, im eigentlichen Sinne staatliche Güter und Dienstleistungen zu produzieren. Es versteht sich, dass vor diesem Hintergrund die Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung im Bundeshaushalt auch etwas beschränkt sind.
Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass mit dem NFB ein Schritt in die richtige Richtung getan wird und sich die finanzielle Steuerung und Aufsicht durch das Parlament verbessern wird.
Es handelt sich aus unserer Sicht um eine ausgewogene, massvolle Vorlage, und ich bitte Sie, darauf einzutreten.