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Maissen Theo · Ständerat · 2001-09-25

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-09-25

Wortprotokoll

Beim Konzept der Mehrheit wird der Tatsache und der Erkenntnis Rechnung getragen, dass fast alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger im Alter von 18 bis 24 Jahren sind. Die Verkehrsunfallstatistik zeigt eindeutig, dass in dieser Altersgruppe im Vergleich zu den älteren Verkehrsteilnehmern ein 2,5-fach höheres Unfallrisiko besteht. Es gibt also 2,5-mal mehr Unfälle in dieser Altersgruppe. Gleichzeitig muss man zur Kenntnis nehmen, dass heute in unserer Gesellschaft der Strassentod die häufigste Todesursache junger Erwachsener ist.

Was sind die Gründe für diese hohe Unfallhäufigkeit in dieser Altersgruppe? Einerseits ist es die mangelnde Fahr-Erfahrung. Andererseits ist es die mangelnde Fachkompetenz, also fehlende Kenntnisse über physikalische Gesetze und ihre Wirkungen beim Autofahren. Die höhere Risikobereitschaft junger Leute liegt zudem in der Natur des Menschen. Bei Unfällen von jungen Leuten stellt man immer wieder fest, dass gerade abends eine gewisse Gruppendynamik da ist. Die jungen Leute motivieren sich gegenseitig noch mehr, grössere Risiken einzugehen. Dann spielt bei diesen Unfällen auch der Alkohol eine Rolle.

Die heutige Regelung ist so, dass es vor der Prüfung einen obligatorischen Verkehrskundeunterricht von acht Stunden gibt. Anschliessend wird nach erfolgtem Fahrunterricht die Prüfung gemacht, und dann können die Leute selbstständig fahren. Es ist nun vorgesehen, dass wir für Erstlenker eine dreijährige Probezeit haben. Wenn diese Probezeit ohne weitere Probleme bestanden worden ist, wird der Ausweis definitiv erteilt.

Das Konzept der Mehrheit und des Bundesrates geht dahin, dass man während dieser Probezeit von drei Jahren noch einmal zusätzlich acht Stunden Weiterbildung im verkehrsgerechten Verhalten und im umweltschonenden Fahren zu absolvieren hat. Zwar werden diese acht Stunden über die ganze Zeit verteilt und beginnen frühestens sechs bis zwölf Monate nach dem ersten Fahren; also dann, wenn erste Fahr-Erfahrungen da sind, aber in einer Zeit, in der falsche Annahmen oder Verhaltensweisen, die nicht richtig sind, noch nicht gefestigt sind und ohne Weiteres korrigiert werden können.

Dieses Vorgehen ist ein bewährtes Modell. Es ist methodisch sinnvoll, weil es "learning by doing" ist. Man macht das im Übrigen heute auch in der Berufsausbildung, dass man in Phasen, in Modulen oder in Blöcken die Ausbildung in Praxis und Theorie hat, weil man weiss, dass dies die Kompetenz mehr erhöht, als wenn man einfach alles einmal theoretisch durchmacht und nachher einfach das Gefühl hat, man mache es dann praktisch schon richtig. Es ist methodisch sinnvoll, wenn wir die Weiterbildung während dieser Probezeit obligatorisch einbauen.

Die Gegner sagen nun - so hat es der Nationalrat beschlossen, und so beantragt es die Minderheit -, es genüge, wenn man diese Weiterbildung als obligatorisch erkläre, sobald die Fahrerin oder der Fahrer eine erste Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen habe. Das heisst natürlich in der Konsequenz, dass die Weiterbildung, die hier obligatorisch greift, im Prinzip eine Strafe ist, wenn man eine Widerhandlung begangen hat. Ich denke, das ist psychologisch falsch. Im Berufsleben ist ja Weiterbildung auch keine Strafe, sondern sie ist eben zum Vorteil der Betreffenden. Hier beim Strassenverkehr soll diese Weiterbildung prophylaktisch wirken: Man soll den Gefahren vorbeugen und mit der Weiterbildung nicht erst einsetzen, wenn jemand Verkehrsvorschriften übertreten hat.

Ein weiteres Argument der Minderheit - das hat man auch im Nationalrat gehört - sind die Kosten. Man rechnet für diese Weiterbildung mit Kosten je Junglenkerin bzw. Junglenker von etwa 800 Franken, das aber verteilt auf zwei bis zweieinhalb Jahre. Diese Kosten sind im Vergleich zu dem, was das Autofahren selber kostet - nämlich die Anschaffung des Fahrzeuges, der Unterhalt, der Betrieb usw. - bescheiden. Wenn sich also jemand diese 800 Franken für seine eigene Sicherheit und für jene der Mitmenschen nicht leisten kann, kann er sich auch das Autofahren an sich nicht leisten. Das wäre eindeutig ein Sparen am falschen Ort.

Wenn man von den Kosten redet, muss man noch eine andere Seite sehen: Mit Unfallverhütung vermeiden wir nicht nur viel Leid, sondern auch volkswirtschaftliche Kosten. Es ist statistisch erhärtet, dass Unfälle, bei denen lediglich Materialschaden entsteht, Kosten von 7000 Franken, je Unfall, verursachen. Wenn es bei einem Unfall Leichtverletzte gibt, sind das 9000 Franken, wenn es Schwerverletzte gibt, sind es bis 250 000 Franken, und bei einem Unfall mit Todesfolge geht das gegen 2 Millionen Franken. Im Vergleich zu diesen Unfallkosten - neben dem vermeidbaren Leid, das ich nochmals erwähnen möchte - denke ich also, dass diese Weiterbildungskosten von je 800 Franken pro Junglenkerin oder Junglenker vertretbar und verhältnismässig sind.

Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen bzw. an unserem seinerzeitigen Beschluss festzuhalten.